örE: Anzeige von Optierungen für Gruppen

Bitte beachten Sie, dass Anzeigen von Optierungen außerhalb des ear-Portals mit einem weiteren Gebührentatbestand (Nr. 19 der Anlage 1 zu § 1 ElektroGGebV) versehen werden.

Um als angemeldeter örE eine Optierung anzuzeigen, wählen Sie bitte den Menüpunkt „Optierungen” aus:

In der nachfolgenden Maske „Optierung gebührenpflichtig anzeigen” wählen Sie über das Drop-down-Menü (Häkchen am rechten Zeilenrand) jeweils die

  • gewünschte Gruppe, für die die Optierung angezeigt werden soll,
  • den Zeitraum, für den die Optierung angezeigt werden soll.

Der frühestmögliche Beginn der beabsichtigten Optierung ist voreingestellt und berücksichtigt die gesetzliche Anzeigefrist. Das Ende ist ebenfalls voreingestellt und berücksichtig die gesetzliche Mindestdauer. Sofern ein späteres Fristende gewünscht wird, kann dies durch Anpassung des vorgegebenen Datums erfolgen.

Durch Anklicken von „Weiter” gelangen Sie zum nächsten Fenster:

Über die Schaltfläche „Optierung anzeigen und gebührenpflichtige Prüfung auslösen” kann dann die Anzeige der Optierung der ausgewählten Gruppen abgegeben werden: