Änderungen ElektroG 2018

Die seit dem 15.08.2018 geltenden Änderungen haben folgende Auswirkungen für Sie als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger:

  • ab 01.12.2018 gelten neue Sammelgruppenbezeichnungen
  • daraus ergibt sich KEIN automatischer Abzug oder Tausch von Transporteinheiten
  • bereits angezeigte Optierungen werden automatisch in die neue Sammelgruppenbezeichnung überführt
  • die Eigenverwertungsmitteilungen werden schrittweise auf die neuen Kategorien und Sammelgruppen umgestellt
  • die Jahres-Statistik-Mitteilung ist für das gesamte Jahr 2018 in den neuen Kategorien und Sammelgruppen abzugeben