Neue Garantie

Die Notwendigkeit eine neue Garantie zu erstellen besteht, 

  • wenn Sie erstmals einen Registrierungsantrag gestellt haben und planen b2c-Geräte in Verkehr zu bringen oder
  • wenn Sie die bisherige Art des Garantienachweises wechseln wollen (bspw. von der Bürgschaft zur Hinterlegung oder vom kollektiven zum individuellen Garantienachweis);
  • wenn Ihr bisheriger Garantienachweis die Anforderungen des novellierten ElektroG nicht mehr erfüllt und daher für Zeiträume ab dem Jahr 2016 nicht mehr verwendet werden kann (bspw. Garantienachweise die auf einem Treuhandvertrag basieren).