Neue Garantie
Die Notwendigkeit eine neue Garantie zu erstellen besteht,
- wenn Sie bei der stiftung ear erstmals einen Registrierungsantrag gestellt haben und Sie planen b2c-Geräte in Verkehr zu bringen oder
- wenn Sie die bisherige Art des Garantienachweises wechseln wollen (bspw. von der Bürgschaft zur Hinterlegung oder vom kollektiven zum individuellen Garantienachweis);
- wenn Ihr bisheriger Garantienachweis die Anforderungen des novellierten nicht mehr erfüllt und daher für Zeiträume ab dem Jahr 2016 nicht mehr verwendet werden kann (bspw. Garantienachweise die auf einem Treuhandvertrag basieren).
Wenn Sie bereits über eine ausreichend hohe Garantie verfügen, die die Anforderungen des novellierten ElektroG erfüllt, z.B.
- Hinterlegung beim Amtsgericht, Bürgschaft
- Unterlagen über die Teilnahme an einem für das betreffende Kalenderjahr anerkannten Garantiesystem erhalten haben
bearbeiten Sie im ear-Portal die Aufgabe Garantiegültigkeitszeitraum anlegen oder zugeordneten Garantiebetrag erhöhen.
Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen zu den einzelnen Formen des Garantienachweises und Hinweise zu einzureichenden Unterlagen.