Mitteilungspflichten
Alle Mengenmitteilungen geben Sie als Vertreiber über das ear-Portal wie folgt ab:
Mitteilungspflichten | Frist | Hinweis | |
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Rücknahme (b2c-Altgeräte) | Übergabe | an , Hersteller,jährlich bis zum 30.04. des Folgejahres/ je Kategorie |
Diese Mengen erfassen Sie getrennt voneinander |
eigenverantwortliche Entsorgung |
jährlich bis zum 30.04. des Folgejahres/ |
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zur Wiederverwendung vorbereitete und recycelte Altgeräte | eigenverantwortliche Entsorgung | jährlich bis zum 30.04. des Folgejahres/ je Kategorie |
— |
verwertete Altgeräte | jährlich bis zum 30.04. des Folgejahres/ je Kategorie |
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beseitigte Altgeräte | jährlich bis zum 30.04. des Folgejahres/ je Kategorie |
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zur Behandlung ausgeführte Altgeräte | jährlich bis zum 30.04. des Folgejahres/ je Kategorie |
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bei Erstbehandlungsanlagen zusammengefasste Mengen | jährlich bis zum 30.04. des Folgejahres/ je Kategorie |
Gasentladungslampen und sonstige Lampen weisen Sie bitte stets gesondert aus.