Sie als Vertreiber dürfen freiwillig Elektroaltgeräte, die in privaten Haushalten genutzt werden, von Endnutzern zurücknehmen.
Rücknahmepflichten als Vertreiber
Sie müssen Elektrogeräte zurücknehmen, wenn Sie:
- entweder über eine Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 m² in Deutschland verfügen, oder
- als Vertreiber von Lebensmitteln eine Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 m² haben und mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen.
Die Elektroaltgeräte müssen Sie wie folgt zurücknehmen:
- 1:1-Rücknahme: Bei der Abgabe eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts an einen Endnutzer müssen Sie ein Altgerät dieses Kunden der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurücknehmen. Der Ort der Abgabe kann bei Auslieferung auch der private Haushalt sein.
- 0:1-Rücknahme: Auch wenn der Endnutzer kein neues Elektrogerät bei Ihnen kauft, hat er das Recht, dass Sie bis zu drei Elektroaltgeräte im Einzelhandelsgeschäft (bzw. in unmittelbarer Nähe hierzu) zurücknehmen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Altgeräte in keiner äußeren Abmessung größer als 25 cm sind.
Die Rücknahme darf nicht an den Sammel- und Übergabestellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (z.B. nicht an den kommunalen Wertstoffhöfen) stattfinden.
Was tun mit zurückgenommenen Altgeräten?
Wenn Sie als Vertreiber Altgeräte zurücknehmen müssen, so sind Sie nur dazu verpflichtet, diese Altgeräte einzusammeln. Für die Behandlung und Entsorgung können Sie die zurückgenommenen Altgeräte dann entweder an örE (bspw. Wertstoffhöfe) oder Hersteller übergeben.
Machen Sie von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch, so trifft Sie selbst die Pflicht, die zurückgenommenen Elektroaltgeräte zur Wiederverwendung vorzubereiten oder entsprechend der gesetzlichen Vorgaben zu behandeln und zu verwerten. Bitte beachten Sie aber, dass Sie im zweiten Fall eine Jahres-Statistik-Mitteilung abgeben müssen.