Kosten/Gebühren

Durch die Veränderungen in 2018 ergeben sich hinsichtlich der Gebührenerhebung folgende Besonderheiten:

Registrierungen

Erteilte Registrierungen wurden am 26.10.2018 automatisch, gebührenfrei in die entsprechende neue Geräteart überführt. Benötigen Sie neben der überführten Registrierung eine weitere Registrierung, wird für die zusätzliche Registrierung eine Gebühr gemäß Gebührentatbestand Nr. 1 nach Anlage 1 zu § 1 ElektroGGebV erhoben.

Benötigen Sie eine andere als die überführte Registrierung, wird für die Änderung der Registrierung hinsichtlich der Geräteart eine Gebühr gemäß Gebührentatbestand Nr. 15 nach Anlage 1 zu § 1 ElektroGGebV erhoben. 

Garantienachweise

Die Gebühren für Prüfungen von Garantienachweisen werden wie bisher erhoben.

Glaubhaftmachungen

Für die Prüfung einer Glaubhaftmachung wird wie bisher eine Gebühr gemäß Gebührentatbestand Nr. 7 nach Anlage 1 zu § 1 ElektroGGebV erhoben. Ausnahme: Benötigen Sie eine andere als die überführte Registrierung („ersetzende Registrierung“) in einer b2b-Geräteart, fallen nicht nochmals Gebühren hierfür an.

Weitere Information

Die Gebühren­ver­ord­nung finden Sie unter.