Wer wir sind

Die stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts und wurde 2004 von Herstellern und Verbänden der Elektro- und Elektronikbranche ursprünglich als „Gemeinsame Stelle“ der Hersteller nach dem ElektroG gegründet. 

Was wir tun

Die stiftung ear nimmt heute sowohl Aufgaben aus dem ElektroG als auch aus dem BattG wahr:

ElektroG

Die stiftung ear ist die „Gemeinsame Stelle der Hersteller“ im Sinne des ElektroG. Ihr wurden durch das Umweltbundesamt durch Beleihung hoheitliche Aufgaben aus dem ElektroG übertragen. Die stiftung ear sichert die wettbewerbsgerechte Umsetzung des ElektroG durch Erfüllung insbesondere folgender Aufgaben und Befugnisse:

  • Registrierung von Herstellern, die in Deutschland Elektrogeräte in Verkehr bringen, bzw. im Falle der Bevollmächtigung nach § 8 ElektroG von deren Bevollmächtigten
  • Garantieprüfung
  • Feststellung von kollektiven Herstellergarantiesystemen
  • Erfassung der in Verkehr gebrachten Mengen von Elektrogeräten
  • Koordinierung der Bereitstellung von Behältnissen für Übergabestellen und der Altgeräte-Abholung bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern
  • Gebührenerhebung für die von ihr erbrachten öffentlichen Leistungen

Operative Tätigkeiten wie die Altgeräte-Rücknahme und -Entsorgung oder Logistik, Sortierung, Demontage und Recycling, nimmt die stiftung ear nicht wahr. Hierfür sind die Hersteller und ElektroG-Bevollmächtigten verantwortlich. Sie tragen die wirtschaftliche und sachliche Verantwortung für die Verwertung und Entsorgung der Altgeräte. Die Altgeräte-Sammlung erfolgt durch die Kommunen, die es in bewährter Weise seit vielen Jahren tun und den Bürgern seit jeher Sammelstellen/Wertstoffhöfe zur Verfügung stellen.

BattG

Im Jahr 2020 hat  das Umweltbundesamt der stiftung ear zudem hoheitliche Aufgaben aus dem BattG übertragen. Sie sichert damit auch die wettbewerbsgerechte Umsetzung des BattG durch Erfüllung insbesondere folgender Aufgaben:

  • Registrierung von Herstellern, die in Deutschland Batterien in Verkehr bringen beziehungsweise deren BattG-Bevollmächtigten
  • Genehmigung von Eigenücknahmesystemen für Geräte-Altbatterien
  • Gebührenerhebung für die von ihr erbrachten öffentlichen Leistungen

Operative Tätigkeiten wie die Rücknahme von Altbatterien, deren Entsorgung oder Logistik nimmt die stiftung ear nicht wahr. Hierfür sind die Hersteller und BattG-Bevollmächtigten verantwortlich.

Die stiftung ear wird ausschließlich kostendeckend, ausdrücklich ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben und ist sowohl wirtschaftlich als auch personell unabhängig. Ihre Tätigkeit wird durch Gebühren finanziert, die durch Gebührenverordnung vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) festgesetzt werden.