Bescheinigung über die Registrierungspflicht

Grundsätzlich obliegt es dem Hersteller selbst zu entscheiden, ob seine Produkte in den Anwendungsbereich des BattG fallen, bzw. er die Herstellerdefinition erfüllt. Im Einzelfall kann dies jedoch schwierig sein. Daher kann in Zweifelsfällen eine verbindliche kostenpflichtige Bescheinigung über die Registrierungspflicht bei der stiftung ear beantragt werden (Feststellungsantrag).

Ein Hersteller/Bevollmächtigter kann den Feststellungsantrag nach dem Anlegen seines Antragstelleraccounts im ear-Portal stellen. Dabei ist es erforderlich, dass der Hersteller/​Bevollmächtigte kurz darlegt und begründet, warum seiner Ansicht nach ein Zweifelsfall vorliegt und das betreffende Produkt, insbesondere dessen Einsatzbereich, detailliert beschreibt.

Nähere Informationen zu den Gebühren für einen Feststellungsantrag finden Sie unter.