Gruppen

Als örE stellen Sie die abzuholenden Altgeräte in 6 verschiedenen Gruppen zur Abholung durch die Hersteller / ElektroG-Bevollmächtigten in geeigneten Behältnissen unentgeltlich bereit. Eine Gruppe kann Elektro­geräte nur einer Geräteart enthalten (sog. homogene Gruppe) oder aber Elektro­geräte unterschiedlicher Gerätearten (sog. heterogene Gruppe) umfassen.

  • Gruppe 1 „Wärmeüberträger";
  • Gruppe 2 „Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 cm² enthalten";
  • Gruppe 3 „Lampen";
  • Gruppe 4 „Großgeräte"
  • Gruppe 5 „Kleingeräte und kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik";
  • Gruppe 6 „Photovoltaikmodule”.

In der Gruppe 4 sind Nachtspeicherheizgeräte, die Asbest oder sechswertiges Chrom enthalten und in den Gruppen 2, 4 und 5 batteriebetriebene Altgeräte getrennt von den anderen Altgeräten in eigenen Behältnissen zu sammeln (Sondertransporteinheit).

► Wichtig: Alle Behältnisse müssen so befüllt werden, dass ein Zerbrechen der Altgeräte möglichst vermieden wird. Die Altgeräte dürfen in den Behältnissen nicht mechanisch verdichtet werden.

Der folgende Entscheidungsbaum soll Ihnen die Bereitstellung der Altgeräte zur Abholung nach den neuen Gruppen vereinfachen.