Gesetzübergreifende Gebühren

In diesem Bereich finden Sie die Gebühren aus dem dritten Abschnitt der ElektroGBattGGebV. Diese drei übergreifenden Gebührentatbestände gelten für beide Gesetze (ElektroG und BattG).

Weitere Information

Die ElektroGBattGGebV in Ihrer jeweils gültigen Fassung finden Sie unter.