Gruppen

Mit dem Neuzuschnitt der Gruppen ab dem 01.12.2018 (siehe) werden die vor Ort befindlichen Transporteinheiten nicht automatisch abgezogen bzw. getauscht. Den neuen Anforderungen an die Bereitstellung der gesammelten Elektroaltgeräte ist durch organisatorische Regelungen des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers vor Ort entsprechend Rechnung zu tragen (z.B., dass ab dem 01.12.2018 in der neuen Gruppe 2 (Bildschirme, Monitore und TV-Geräte) dann auch Notebooks, Tablets etc. zur Abholung bereitgestellt werden). Voraussetzung einer Vollmeldung ab dem 01.12.2018 ist weiterhin das Erreichen der gesetzlichen Mindestabholmenge der jeweiligen neuen Gruppe. Ggfs. erforderliche Behälterwechsel können bei Bedarf individuell über das Ab-/Anmelden von Transporteinheiten im ear-Portal realisiert werden.

Zusätzlich zu den bisherigen Sonderbehältnissen werden ab dem Stichtag ferner Sonderbehältnisse für batteriebetriebene Altgeräte auch in den neuen Gruppen 2, 4 und 5 vorgesehen werden.

Überführung bestehender Optierungen

Vor dem 15.08.2018 angezeigte Optierungen für bisherige Gruppen werden zum 01.12.2018 von der stiftung ear wie folgt automatisch überführt:

Optierung für bisherige Gruppe Optierung für neue Gruppe
Gruppe 2 Kühlgeräte... Gruppe 1 Wärmeüberträger
Gruppe 3 Bildschirme... Gruppe 2 Bildschirmgeräte...
Gruppe 4 Lampen Gruppe 3 Lampen
Gruppe 1 Haushaltsgroßgeräte... Gruppe 4 Großgeräte
Gruppe 5 Haushaltskleingeräte... Gruppe 5 Kleingeräte...
Gruppe 6 Photovoltaikmodule Gruppe 6 Photovoltaikmodule