öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger

örE sind die nach dem jeweiligen Landesrecht zur Entsorgung verpflichteten juristischen Personen, zumeist kreisfreie Städte und (Land-)Kreise. Als örE sind Sie verpflichtet, Sammelstellen einzurichten, an denen Altgeräte aus privaten Haushalten Ihres Gebietes angeliefert werden können. Ihre Sammel- und Übergabestellen zeigen Sie der stiftung ear an. Veränderungen teilen Sie uns bitte unverzüglich mit.

Nach erfolgter Anzeige der Übergabestellen im ear-Portal werden diese auf Anordnung der stiftung ear von den verpflichteten Herstellern/Bevollmächtigten mit Behältnissen ausgestattet. Der örE sammelt die Altgeräte in 6 verschiedenen Gruppen und informiert die stiftung ear, sobald Behältnisse mit Altgeräten gefüllt sind und zur Abholung bereitstehen. Diese sogenannte Vollmeldung zur Abholung der Behälter wie auch die Aufstellung neuer, weiterer oder der Abzug nicht mehr benötigter Behälter erfolgt über das ear-Portal (Zugang über PC oder Smartphone).

Basierend auf den Abholverpflichtungen der Hersteller/ElektroG-Bevollmächtigten berechnet die stiftung ear den jeweils zur Abholung verpflichteten Hersteller/ElektroG-Bevollmächtigten. Gleiches gilt für die Aufstellung leerer Behältnisse durch die Hersteller/ElektroG-Bevollmächtigte.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne unter telefonisch unter +49 911 76665-0 oder per E-Mail an zur Verfügung.

Optierung

Möchten Sie als ein nach Landesrecht für die Verwertung und Beseitigung von Altgeräten zuständiger örE die gesammelten Altgeräte selbst verwerten/vermarkten, können Sie sämtliche Altgeräte einer Gruppe für mindestens 2 Jahre von der Bereitstellung zur Abholung ausnehmen (Optierung). Die Absicht zur Optierung zeigen Sie als örE der stiftung ear 6 Monate vor Beginn der eigenverantwortlichen Entsorgung an. Die stiftung ear prüft die Anzeigen der Optierung auf Plausibilität, insbesondere im Hinblick auf die Zuständigkeit des örE.

► Wichtig: Die Optierung müssen Sie selbst und online über das ear-Portal unter Ihrem eigenen örE-Account anzeigen.

Leitfaden für eine gute kommunale Sammelquote

Den Leitfaden zur Best Practice der kommunalen Elektro- und Elektronikaltgerätesammlung finden Sie hier