Registrierungsdatenänderung
Ändern sich nach der Erteilung der Registrierung hinterlegte Stammdaten, müssen Sie diese Änderungen umgehend der stiftung ear anzeigen. Hierfür steht Ihnen das ear-Portal zur Verfügung.
Für die Änderung folgender Daten wird eine Gebühr nach Gebührentatbestand Nummer 3.2 erhoben:
1. Änderungen, die durch den Hauptansprechpartner im ear-Portal möglich sind
- Änderung der Anschrift des Herstellers (in den Unternehmensdaten)
- Änderung des Ortes der Niederlassung bzw. des Sitzes des Herstellers
- Name des Vertretungsberechtigten
Um die aufgeführten Daten ändern zu können, startet der Hauptansprechpartner im ear-Portal eine Änderungssitzung. Bitte nehmen Sie alle gewünschten Änderungen innerhalb einer Änderungssitzung vor, da für alle Änderungen, die im Rahmen einer Änderungssitzung durchgeführt werden, nur eine Gebühr nach Gebührentatbestand Nummer 3.2 des Gebührenverzeichnisses erhoben wird. Werden mehrere Änderungssitzungen gestartet und Änderungen durchgeführt, fällt die vorgenannte Gebühr mehrmals an.
2. Änderungen, die nur durch Meldung per E-Mail an die stiftung ear möglich sind
- Änderung des Unternehmensnamens
- Bei Bevollmächtigten: Änderung des Namens des vertretenen Herstellers sowie dessen Kontaktdaten
► Wichtig: Wünschen Sie die Änderung des Unternehmensnamens oder der Herstellerdaten des vertretenen Herstellers (Punkt 2), setzen Sie sich bitte per E-Mail mit der stiftung ear unter dem Stichwort „Umfirmierung“ in Verbindung und nehmen Sie zunächst keine der zuvor genannten gebührenpflichtigen Änderungen im ear-Portal vor.
Stellt die stiftung ear bei der Prüfung fest, dass es sich um weiterreichende gesellschaftsrechtliche Änderungen handelt, wird für die Änderung der Daten eine Gebühr nach Gebührentatbestand Nummer 3.1 erhoben.
Ebenso wenden Sie sich bitte an Ihre(n) zuständige(n) Sachbearbeiter(in) bzw. an info(at)stiftung-ear.de, wenn sich während des ersten Registrierungsverfahrens von Ihnen angegeben Daten ändern. Solange das erste Registrierungsverfahren nicht abgeschlossen ist, können Sie Änderungen im ear-Portal selbst nicht vornehmen.
Eine Gebühr nach Gebührentatbestand Nummer 3.2 des Gebührenverzeichnisses fällt nicht an, bei
- Änderung des Haupansprechpartners
- Angabe/Änderung der Rechnungsadresse
- Änderung der Zahlungsart
- Änderung oder Ergänzung der Steuernummer
- Anlegen eines weiteren Benutzers
Weitere Information
Die ElektroGBattGGebV in Ihrer jeweils gültigen Fassung finden Sie unter.