Freiwillige Rücknahmestellen

Als öffentliche Einrichtung, gemeinnütziges, gewerbliches oder sonstiges wirtschaftliches Unternehmen können Sie sich freiwillig an der Rücknahme von Geräte-Altbatterien beteiligen. Die bei Ihnen angefallenen bzw. von Ihnen zurückgenommenen Geräte-Altbatterien müssen Sie einem Eigenrücknahmesystem überlassen, dem Sie sich für mindestens 12 Monate anschließen. Diese Bindung an das Eigenrücknahmesystem verlängert sich um weitere 12 Monate, wenn Sie nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit bzw. 3 Monate vor Ablauf der Mindestlaufzeit kündigen.

Das Eigenrücknahmesystem muss Ihnen unentgeltlich geeignete Rücknahmebehälter und den gefahrgutrechtlichen Anforderungen entsprechende Transportbehälter sowie weitere gefahrgutrechtlich erforderliche Verpackungen bereitstellen. Die Mindestabholmenge für eine unentgeltliche Abholung beträgt 90 Kilogramm. Geringere Abholmengen können Sie mit dem Eigenrücknahmesystem vereinbaren. Die Abholung der Geräte-Altbatterien muss innerhalb von 15 Werktagen erfolgen.

Sollte Ihnen kein Eigenrücknahmesystem ein Angebot zur kostenlosen Abholung unterbreitet haben, so wenden Sie sich bitte an die jeweils für Abfallwirtschaft zuständige Behörde. Gerne helfen wir Ihnen auch unter +49 911 76665-0 bzw. weiter.