Gebühren für die Übermittlung außerhalb des ear-Portals

Die stiftung ear stellt Ihnen zur Antragstellung und Übermittlung von Unterlagen und Nachweisen das ear-Portal bereit. Bitte beachten Sie, dass bei einer Antragstellung bzw. Übermittlung von Nachweisen außerhalb dieses Systems für die Abgeltung etwaigen zusätzlichen Aufwands die von Ihnen zu entrichtende Gebühr (Gebührentatbestand Nummer 3.2) erhöht werden kann.

Sollte die Pflicht zur Vorlage von Originaldokumenten bestehen, fällt keine zusätzliche Gebühr an.

Weitere Information

Die ElektroGBattGGebV in Ihrer jeweils gültigen Fassung finden Sie unter.