Beispiele zur Abgrenzung
Anwendungsbereich
Gegenüberstellung von Produkten ohne elektrische Funktion oder ohne Funktion für den Endnutzer zu ähnlichen
im Anwendungsbereich
Produkte nicht im Anwendungsbereich |
Elektrogeräte im Anwendungsbereich |
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Solarthermie-Kollektoren (keine elektrische Funktion) |
Photovoltaikmodule |
rein passive Tonerkartuschen und Druckerpatronen wie „Behälter/Tanks” zur Aufnahme von z. B. Tinte, Toner (keine elektrische Funktion) |
Tonerkartuschen und Druckerpatronen mit Chip, Sensor oder LED-Statusanzeige zur Kommunikation mit dem Drucker oder zur Füllstandsanzeige Druckkopfpatronen mit integrierten elektrisch funktionierenden Druckdüsen |
Magnetkarten (ohne Chip, nur mit Magnetstreifen, keine elektrische Funktion) |
Chipkarten (mit eingebautem integrierten Schaltkreis, z.B. Chipkarte zur Zugangskontrolle) |
rein optische Lichtwellenleiterkabel und- Adapter (LWL-Kabel und -Adapter, keine elektrische Funktion) | optische HDMI-Kabel (mit eingebauten elektrooptischen Wandlern) |
RFIDs ohne Funktion für den Endnutzer, z.B. Bekleidung/Verpackung mit RFIDs zur Diebstahlsicherung: Die RFIDs dienen hier der Warenbewirtschaftung |
RFIDs als Transponder mit Funktion für den Endnutzer (z.B. in/an Bekleidung zur Zeiterfassung oder Schutzmaßnahme etc.) |
Ausnahmen
Gegenüberstellung von Produkten die einen Ausnahmetatbestand des § 2 Absatz 2
erfüllen zu ähnlichen Elektrogeräten im Anwendungsbereich
Produkte nicht im Anwendungsbereich |
Elektrogeräte im Anwendungsbereich |
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§ 2 Absatz 2 Nummer 3 ElektroG: Glühlampen, Halogenglühlampen |
LED-Lampen, Energiesparlampen, Gasentladungslampen |
§ 2 Absatz 2 Nummern 5 und 6 ElektroG (ortsfeste industrielle Großwerkzeuge oder ortsfeste industrielle Großanlagen): Großwindkraftanlagen,ortsfeste Montagekräne wie z.B. in Containerschiffbau |
kleine Windgeneratoren, handfahrbare mobile Montagekräne |
§ 2 Absatz 2 Nummer 7 ElektroG: Verkehrsmittel, die eine Typgenehmigung benötigen, z.B. E-Bikes, mit Tretunterstützung auch bei Geschwindigkeiten oberhalb 25km/h (S-Pedelecs bis 45 km/h) oder tretunabhängigem Antrieb, E-Skateboards, Rollstühle, Krankenfahrstühle, Elektromobile, elektr. Einräder, Dreiräder |
zweirädrige Elektrofahrräder (Pedelecs mit Tretunterstützung bis 25 km/h), Hoverboards mit 2 Rädern, Scooter mit 2 Rädern, Kindermotorräder, Spielfahrzeuge |
§ 2 Absatz 2 Nummer 8 ElektroG: bewegliche Maschinen (b2b-Geräte mit On-Board-Energieversorgung) wie Gabelstapler, Hubwägen, Straßenbaumaschinen |
Rasenmäher-/Staubsaugerroboter b2c |
§ 2 Absatz 2 Nummer 9 ElektroG (Forschung und Entwicklung): speziell entwickeltes Analysegerät, entworfen und benutzt innerhalb einer Universität |
kommerziell vertriebenes Serien-Analysegerät für die Pharmaindustrie |
§ 2 Absatz 2 Nummer 10 ElektroG (infektiöse, implantierbare Geräte): implantierter Herzschrittmacher |
Blutzuckermessgerät (insb. mit Teststreifen) |