Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 cm² enthalten

Die folgenden Beispiele gelten für Produkte, die Elektrogeräte im Sinne des ElektroG sind (§ 3 Nummer 1 ElektroG).

Elektrogeräte, die sowohl als b2c- als auch als b2b-Geräte vorkommen

  • Bildschirmgeräte 
  • Geräte mit Bildschirmen größer als 100 cm²: 
    • Bildschirme und Monitore, die bisher der Kategorie Medizinprodukte (z.B. bildgebende Diagnostik- und Therapiegeräte) zugeordnet waren 
    • Bildschirme, die bisher der Kategorie Überwachungs- und Kontrollinstrumente (z.B. Industrie-Notebooks, Industrie-Tablets) zugeordnet waren
    • Oszilloskope
  • LCD-Fotorahmen und digitale Bilderrahmen
  • Monitore 
  • Video- /Grafikdisplays (unabhängig von der Bildschirmgröße)

    Bildschirmgeräte, die in privaten Haushalten genutzt werden können

    • Fernseher, (Ultra) HD TVs, OLED TVs, LED TVs 
    • Geräte mit Bildschirm größer als 100 cm²
      • E-Book-Reader
      • E-Reader 
      • Laptops 
      • Notebooks
      • Tablets und Tablet-PCs
    • LCD-/LED-/OLED-Bilderrahmen 
    • VGA-/DVI-/HDMI-/TFT-/Touchscreen-Monitore/Displays 

      Bildschirmgeräte für die ausschließliche Nutzung in anderen als privaten Haushalten

      • Touch Panels (Smart Panels, Displays, Monitore etc.) für ausschließlich industrielle oder medizinische Zwecke
      • Touchscreen-Kassensysteme
      • Videogroßdisplays

      Fehlinter­pretation/Elektro­geräte, die nicht in die Kategorie 2 fallen

      • GPS- und Navigationsgeräte 
      • Mobiltelefone
      • Smartphones
      • Phablets
      • Taschenrechner 
      • Telefone

      ... werden – unabhängig von der Bildschirmgröße – immer der Kategorie 6 zugeordnet.

      Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 cm² enthalten und deren Hauptzweck nicht die Darstellung von Bildern und Informationen auf einem Bildschirm ist:

      • Drucker
      • Dunstabzugshauben
      • Geldautomaten
      • Industriemaschinen
      • Kopierer
      • Kühlschränke 
      • medizinische Geräte 

      ... werden den Kategorien 1, 4–6 zugeordnet.

      LED-Boards (Werbetafeln mit Lauftext), aufgebaut aus einzelnen Leuchtdioden, gelten als Leuchten und sind den Kategorien 4 oder 5 zugeordnet.