Betreiber von Erstbehandlungsanlagen

Eine EBA ist eine Anlage zur ersten Behandlung von Altgeräten, bei der die Altgeräte zur Wiederverwendung vorbereitet oder von Schadstoffen entfrachtet und Wertstoffe aus den Altgeräten separiert werden. Die Durchführung der Verwertungsverfahren R 12 und R 13 nach Anlage 2 zum Kreislauf­wirtschaftsgesetz alleine ist nicht ausreichend, um als Erstbehandlungsanlage für die Tätigkeiten der Schadstoffentfrachtung und Wertstoffseparierung zertifiziert zu werden.

Als Betreiber einer EBA müssen Sie das Gewicht der Altgeräte, ihrer Bauteile, Werkstoffe und Stoffe aufzeichnen (§ 22 Absatz 3 ElektroG), wenn diese

  • der EBA zugeführt werden („Input Erstbehandlungsanlage“),
  • die EBA verlassen („Output Erstbehandlungsanlage“),
  • der Verwertungsanlage zugeführt werden („Input Verwertungsanlage“),
  • die Verwertungsanlage verlassen („Output Verwertungsanlage“).

Diese Daten müssen Sie 

  • örE,
  • Hersteller/ElektroG-Bevollmächtigen,
  • Vertreibern

mitteilen, soweit diese die Daten zur Abgabe der jährlichen Mengenmitteilungen (§§ 26, 27 und 29 ElektroG) benötigen.