Mitteilungspflichten

Haben Sie als örE optiert, geben Sie bitte sämtliche Mengenmitteilungen über das ear-Portal wie folgt ab:

Mitteilungspflicht Frist Hinweis

Rücknahme (b2c-Altgeräte)

monatlich bis zum 15. des Folgemonats/ je Gruppe und Kategorie

Haben Sie keine Altgeräte an die EBA abgegeben, melden Sie eine Menge „0” (Nullmenge)

zur Wiederverwendung vorbereitete Altgeräte

jährlich bis zum 30.04. des Folgejahres/ je Kategorie

recycelte Altgeräte jährlich bis zum 30.04. des Folgejahres/ je Kategorie

verwertete Altgeräte

jährlich bis zum 30.04. des Folgejahres/ je Kategorie

beseitigte Altgeräte

jährlich bis zum 30.04. des Folgejahres/ je Kategorie

zur Behandlung ausgeführte Altgeräte

jährlich bis zum 30.04. des Folgejahres/ je Kategorie

bei EBA zusammengefasste Mengen

jährlich bis zum 30.04. des Folgejahres/ je Kategorie

In den Kategorien 4 und 5 weisen Sie bitte Photovoltaikmodule und andere Altgeräte stets gesondert aus.

► Wichtig: Die Pflicht zur jährlichen Mengenmitteilung entfällt nach Beendigung der Optierung nicht sofort. Die Jahres-Statistik-Mitteilung geben Sie letztmalig bis zum 30. April des jeweiligen Folgejahres ab.