Eigenrücknahmesysteme für Geräte-Altbatterien

Für Gerätebatterien müssen Batteriehersteller oder deren BattG-Bevollmächtigte zur Erfüllung ihrer Produktverantwortung eigene Rücknahmesysteme einrichten und betreiben (Eigenrück­nahmesysteme). Die Eigenrücknahmesysteme tragen dafür Sorge, dass Geräte-Altbatterien durch und für die verpflichteten Hersteller/BattG-Bevollmächtigten gesammelt, verwertet oder beseitigt werden.

Sie müssen ein solches Eigenrücknahmesystem einrichten bzw. ein bestehendes System (mit)betreiben, wenn Sie

  • Hersteller im Sinne des BattG oder dessen Bevollmächtigter sind und
  • die angebotenen Produkte als Gerätebatterien in den Anwendungsbereich des BattG fallen.

Einrichtung und Betrieb eines Eigenrücknahmesystems können durch einen einzelnen Hersteller oder durch mehrere Hersteller/BattG-Bevollmächtigte gemeinsam erfolgen.

► Wichtig: Die zusammenwirkenden Hersteller/BattG-Bevollmächtigten können bei der Einrichtung und dem Betrieb einen Dritten beauftragen. Eine Übertragung von Herstellerpflichten auf den Dritten mit befreiender Wirkung für die jeweiligen Hersteller/BattG-Bevollmächtigten, findet aber nicht statt.