Beendigung der Registrierung

Die Registrierung ist ein Dauerverwaltungsakt und kein Vertrag. Daher kann sie auch nicht einseitig von Ihnen durch Kündigung beendet werden. Benötigen Sie eine Registrierung nicht mehr, weil Sie beispielsweise endgültig keine Batterien mehr in Verkehr bringen, beantragen Sie bitte die Aufhebung dieser Registrierung im ear-Portal in den Details der Registrierung. Bitte teilen Sie mit, ab wann und weshalb die Registrierung nicht mehr benötigt wird (z.B. weil endgültig keine Batterien mehr in Verkehr gebracht werden). Beachten Sie, dass die Aufhebung einer Registrierung frühestens 2 Monate im Voraus beantragt werden kann.

  • Eine Registrierung kann nicht rückwirkend aufgehoben werden.
  • Wenn nur zeitweise keine Batterien in Verkehr gebracht werden sollen, kann die Registrierung bestehen bleiben.
  • Im Falle der Insolvenz mit Einstellung des Geschäftsbetriebes muss der Insolvenzverwalter der stiftung ear mitteilen, dass keine Batterien mehr in Verkehr gebracht werden.

Mit Bekanntgabe des Aufhebungsbescheids, welches als Marktaustrittsdatum im Verzeichnis der für Batterien registrierten Hersteller und Bevollmächtigten veröffentlicht wird, ist der Hersteller/Bevollmächtigte nicht mehr mit der genannten Marke und Batterieart registriert und darf folglich auch solche Batterien nicht mehr in Verkehr bringen.