Wer ist Vertreiber und welche Pflichten gibt es?

Vertreiber ist jede natürliche oder juristische Person oder Personengesellschaft, die Elektrogeräte im Geltungsbereich des ElektroG anbietet oder auf dem Markt bereitstellt (§ 3 Nummer 11 ElektroG). Dies sind insbesondere Händler (stationäre Händler, Online-Händler, Versandhändler) aber auch registrierte Hersteller, die ihre Produkte selbst vertreiben. Selbst Handwerker können den Begriff erfüllen, wenn sie Geräte verkaufen.

Vertreiber im Sinne des ElektroG haben folgende Pflichten:

  • Rücknahmepflicht für Altgeräte, die in privaten Haushalten genutzt werden können (b2c-Geräte) 
  • Übergabe der Altgeräte an örE oder Hersteller/ElektroG-Bevollmächtigte bzw. eigene Verpflichtung zur Vorbereitung zur Wiederverwendung oder Behandlung und Verwertung der gesammelten Altgeräte 
  • Information der Kunden 
  • Abgabe von jährlichen Mitteilungen

Wichtig: Viele Händler sind gleichzeitig auch Hersteller im Sinne des ElektroG, wenn Sie beispielsweise Elektrogeräte aus dem Ausland direkt importieren oder unter einer eigenen Marke in Deutschland in Verkehr bringen. Als Hersteller haben Sie unabhängig von Ihren Pflichten als Händler weitergehende Pflichten nach dem ElektroG. Wer Hersteller ist, lesen Sie unter.