Änderungen ElektroG 2018

Die seit dem 15.08.2018 geltenden Änderungen haben folgende Auswirkungen für Sie als Hersteller / ElektroG-Bevollmächtigten:

  • seit 15.08.2018 gilt der offene Anwendungsbereich wodurch z.B. Möbel und Bekleidung mit elektrischen Funktionen registrierungspflichtig sein können
  • die Garantieparameter für 2018 gelten für das gesamte Kalenderjahr
  • bestehende Registrierungen werden automatisch in die neue Geräteart überführt, folglich müssen Sie Ihre Registrierungen prüfen und Änderungsbedarf anzeigen
  • die monatlichen Ist-Inputmitteilungen sind ab September bzw. November 2018 in den neuen Gerätearten abzugeben
  • die Jahres-Statistik-Mitteilung ist für das gesamte Jahr 2018 in den neuen Gerätearten, Kategorien und Gruppen abzugeben

Auf den folgenden Unterseiten haben wir die wesentlichen Informationen für Sie zusammengefasst.