Aktuelles

  • - „Passive" Endgeräte fallen künftig auch unter das ElektroG

    Endgeräte, die Ströme lediglich durchleiten werden ab dem 01.05.2019 registrierungspflichtig.

  • - Gebührenverordnung für 2019

    Zum 01.01.2019 ist die neue Gebührenverordnung zum ElektroG (ElektroGGebV) in Kraft getreten.

  • - Bearbeitung von Änderungsanzeigen

    Aufgrund des außerordentlich hohen Antrags­auf­kommens seit dem 15.08.2018 werden voraussichtlich nicht sämtliche Änderungs­anzeigen bis zum 01.01.2019 verbeschieden werden können.

  • - Logo für Sammelstellen von Elektro-Altgeräten und Batterien

    Handel und Kommunen setzen sich für eine frei­willige und ein­heitliche Kenn­zeichnung von Sammel­stellen für Elektro-Altgeräte und Altbatterien ein.

How-to-Videos

Mit den How-to-Videos erklären wir den Einstieg zur WEEE-Registrierung, siehe