Annahme von Altbatterien
Das
verpflichtet unterschiedliche Akteure Altbatterien anzunehmen, zu verwerten und zu beseitigen.Die Sammlung bzw. Annahme der Geräte-Altbatterien erfolgt beispielsweise durch den
, Vertreiber oder freiwillige Rücknahmestellen. Diese Altbatterien sind im Anschluss immer einem zu überlassen. Die Eigenücknahmesysteme werden durch die Batteriehersteller oder deren zur Erfüllung der Rücknahmepflichten eingerichtet und betrieben und führen die zurückgenommenen Geräte-Altbatterien anschließend einer Verwertung und Beseitigung nach § 14 BattG zu.Für Fahrzeug- und Industrie-Altbatterien sind Batteriehersteller oder deren BattG-Bevollmächtigte verpflichtet, eine zumutbare und kostenfreie Möglichkeit zur Rückgabe dieser Altbatterien anzubieten. Die betroffenen Akteure können untereinander abweichende Vereinbarungen für diese Altbatterien treffen.
Nachfolgende Tabelle zeigt auf, welcher Akteur in welcher Form die Annahme von Altbatterien in Deutschland übernimmt:
Altbatteriearten | örE | Vertreiber | Freiwillige Rücknahmestellen | Behandlungsanlagen |
---|---|---|---|---|
Geräte-Altbatterien |
freiwillige Annahme möglich und annahmepflichtig bei Abgabe eines Elektro-Altgeräts hinsichtlich der dazugehörigen und entnommenen Geräte-Altbatterien |
annahmepflichtig, wenn Altbatterieart als Neubatterien im Sortiment sind oder waren | freiwillige Annahme möglich | Übernahme der Altbatterien, sofern sie im Rahmen der Tätigkeit als | anfallen.
Fahrzeug-Altbatterien | freiwillige Annahme möglich | grundsätzlich keine Annahme | ||
Industrie-Altbatterien |
grundsätzlich keine Annahme; Annahme nur als Drittbeauftragter möglich |
► Wichtig: Verbraucher müssen Geräte-Altbatterien, die nicht vom
umschlossen sind, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem trennen. Vorausgesetzt die Konzeption des Altgeräts ermöglicht eine problemlose Entnahme der Geräte-Altbatterien.