Herzlich willkommen bei der stiftung ear

Als Gemeinsame Stelle der Hersteller nach dem ElektroG und Vollzugsbehörde nach dem BattG informieren wir Sie auf diesen Seiten über die wichtigsten Regelungen der beiden Gesetze.

Aktuelles

  • - Schulungsvideo zur ordnungsgemäßen Erfassung batteriebetriebener Altgeräte

    Hier werden die wichtigsten rechtlichen und praktischen Aspekte in Bezug auf eine ordnungsgemäße Erfassung batteriebetriebener Altgeräte für Mitarbeiter von Sammel- bzw. Übergabestellen vermittelt. Ein Handlungsleitfaden ergänzt dieses Schulungsvideo.

  • - Daten zur Ermittlung der Garantiehöhe ab 2021

    Ab 01.01.2021 gelten neue Daten zur Ermittlung der Garantiebeträge zur Absicherung der Entsorgung von Elektro-Altgeräten.

  • - Corona-Auswirkungen auf die Aufstellung und Abholung von Übergabestellenbehältnissen

    Aufgrund der Corona-Pandemie kann es derzeit vereinzelt zu Verzögerungen bei der Aufstellung und Abholung von Behältnissen auf den Übergabestelle kommen.

  • - Wir liefern Ihnen Antworten auf die Frage:

    „Wie tickt E-Schrott-Deutschland?“

  • - Relaunch von www.stiftung-ear.de

    Gleichzeitig mit dem Erscheinen des INFObriefs 3/20 erstrahlt...

  • - Kabinett beschließt neues Batteriegesetz – Registrierungspflicht für Batteriehersteller

    Am 20.05. hat das Kabinett den Entwurf für ein neues Batteriegesetz beschlossen. Das Gesetz soll nun möglichst zügig den Bundestag passieren und zum 01.01.2021 in Kraft treten.

  • - Corona-Auswirkungen auf die Jahres-Statistik-Mitteilung

    Aus Anlass der aktuellen Corona-Pandemie ...