Pressemitteilungen bis Februar 2024

01.07.2022 – Ab Juli müssen Supermärkte alte Handys, Taschenlampen und Elektrorasierer zurücknehmen

Berlin, 29.06.2022 – Verbraucherinnen und Verbraucher können ab 1. Juli 2022 ihre ausgedienten Elektrogeräte auch bei vielen Lebensmitteleinzelhändlern kostenlos abgeben. Ziel ist es, die Sammelquote zu verbessern und mehr Geräte und ihre wertvollen Ressourcen zu recyceln. Für kleine Elektro-Altgeräte, wie Handys oder Taschenlampen, gilt dies unabhängig vom Neukauf eines Produkts, für größere Altgeräte beim Kauf eines entsprechenden neuen Artikels. Die Bundesregierung will die Zahl an alltagsnahen Rücknahmestellen erhöhen und es so Verbraucherinnen und Verbrauchern leichter machen, ihre Altgeräte abzugeben.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Verbraucherinnen und Verbraucher sollenausgediente Elektrogeräte so einfach wie möglich zurückgeben können, denn so können wertvolle Ressourcen recycelt werden. Noch immer lagern Millionen alter Handys, Taschenlampen oder Elektrorasierer vergessen in Schubladen oder Schränken deutscher Haushalte. Oft sind sie nicht mehr reparierbar und gehören in eine fachgerechte Entsorgung. Nur wenn Altgeräte ordentlich gesammelt werden, können Schadstoffe verlässlich gesichert und wertvolle Rohstoffe zurückgewonnen werden. Daher brauchen wir leicht erreichbare Sammelstellen. Supermärkte und Discounter bieten dafür die besten Voraussetzungen. So können Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Elektroaltgeräte einfach beim Wocheneinkauf abgeben.

Rund 86 Prozent der gesammelten Elektro-Altgeräte wurden im Jahr 2019 recycelt. Allerdings wurden im selben Jahr nur rund 44 Prozent der in Verkehr gebrachten ElektroAltgeräte auch wirklich gesammelt. Grund dafür sind u.a. die als zu kompliziert oder unverständlich empfundenen Rückgabemöglichkeiten. So belegen auch die aktuellen Zahlen der repräsentativen Umfrage des Plan E-Trendbarometers (im Auftrag der stiftung ear), dass sich die Bevölkerung mehr Entsorgungsmöglichkeiten in der näheren Umgebung wünscht.

Um die Menge zu steigern, erweitert die Bundesregierung mit der Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes, die bereits für Händler von Elektrogeräten bestehenden Rücknahmepflichten, auf Discounter, Supermärkte und weitere Lebensmitteleinzelhändler.

Voraussetzung ist, dass deren Gesamtverkaufsfläche mindestens 800 Quadratmeter beträgt und sie selbst mehrmals im Jahr oder dauerhaft Elektrogeräte anbieten. Hierfür reicht auch bereits der regelmäßige Verkauf von Lampen aus (z.B. LED). Künftig sollen bis zu drei Elektro-Altgeräte mit einer Kantenlänge von bis zu 25 cm (Zentimeter) auch dort abgeben werden können. Diese Regel gilt unabhängig vom Neukauf eines Artikels und auch für Produkte, die vorher nicht in diesem Laden oder derselben Kette gekauft wurden. Alles, was größer als 25 cm ist, kann nur dann im Lebensmitteleinzelhandel abgegeben werden, wenn dort ein vergleichbares Produkt gekauft wird, zum Beispiel im Rahmen einer Aktion. Der Vorstand der stiftung ear, Alexander Goldberg, meint dazu: „Der Bevölkerung steht damit ab sofort eine Vielzahl an neuen Rückgabemöglichkeiten zur Verfügung. Essentiell ist dabei allerdings, dass der Handel der Bevölkerung diese Möglichkeiten auch nahebringt, damit die E-Schrott-Rückgabe wirklich einfacher wird.“ Wichtig ist auch, dass alle Sammelstellen einheitlich gekennzeichnet sind und auf diese Weise schnell von den Verbraucherinnen und Verbrauchern erkannt werden können. Hierfür stellt die stiftung ear ein einheitliches Logo zur Verfügung.

Die Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes war bereits am 1. Januar 2022 in Kraft getreten. Die Übergangsfrist von sechs Monaten läuft nun ab. Über die verbesserte Sammlung hinaus will die Bundesregierung sicherstellen, dass die getrennt gesammelten Altgeräte hochwertig recycelt und Schadstoffe vermehrt aus dem Stoffkreislauf ausgeschleust werden. Hierzu hat das Bundeskabinett 2021 die Behandlungsverordnung beschlossen, sie ist ebenfalls Anfang 2022 in Kraft getreten. Erstmals werden darin auch Photovoltaik-Module erfasst und Regeln für deren Recycling aufgestellt.

Weitere Informationen

FAQ zum Elektronikgerätegesetz (ElektroG)

Sammelstellenlogo und weitere Kommunikationsmaterialien zum Download

Gemeinsame Pressemitteilung mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

07.06.2022 – Gewusst wie – das Wissen in der Bevölkerung zur korrekten E-Schrott-Entsorgung nimmt zu

Nürnberg, 07.06.2022 – Die Plan E-Trendbarometer Umfrage belegt: das Wissen um den richtigen Umgang mit Elektro-Altgeräten wächst, und auch der korrekten Entsorgung von E-Schrott wird eine hohe Bedeutung für den Umweltschutz zugeschrieben.

Die Zahl der Elektrogeräte in Deutschland steigt immer weiter an. Doch die Lebenszeit der Geräte ist endlich, und wenn nichts mehr zu reparieren oder in anderer Weise zu verwenden ist, stellt sich die Frage: wohin mit dem Elektroschrott? Die richtige Antwort kennen immer mehr Menschen. Dies zeigen die aktuellen Ergebnisse der repräsentativen Plan E-Trendbarometer Umfrage im Auftrag der stiftung elektro-altgeräte register.

Die aktuellen Zahlen machen deutlich, dass es einen positiven Trend beim Wissen um den korrekten Umgang mit E-Schrott gibt. So kennen immer mehr Einwohner und Einwohnerinnen die Rückgabemöglichkeiten im Handel und sie wissen auch, wie sie mit Elektroschrott im Haushalt umzugehen haben. Trotz des positiven Trends gibt es aber noch Steigerungspotential, vor allem wenn es um die Mitnahme von E-Schrott durch nicht autorisierte Sammler oder die Rücknahme von Großgeräten bei Anlieferung von Neugeräten geht. Hier sind sich Viele ihrer Rechten und Pflichten noch nicht vollends bewusst.

Das Plan E-Trendbarometer zeigt außerdem, dass die korrekte Entsorgung von Elektroschrott als wichtige Maßnahme für den Umweltschutz wahrgenommen wird. Dr. Andrea Menz, Generalbevollmächtigte der stiftung ear, zu diesen Ergebnissen: „Wir freuen uns über die positive Wissensentwicklung und sind sehr motiviert, die Bevölkerung auch weiterhin für unsere komplexe Thematik zu sensibilisieren und zu zeigen, dass die korrekte Entsorgung von E-Schrott nicht nur wichtig, sondern auch ganz einfach ist“.

Die ausführlichen Ergebnisse des Plan E-Trendbarometers finden Sie ab sofort auf der Webseite der stiftung elektro-altgeräte register.

16.05.2022 – Wohin mit meinem Elektro-Schrott? Der Rückgabefinder auf der Plan E-Webseite gibt Antworten.

Nürnberg, 16.05.2022 – Mit dem E-Schrott-Rückgabefinder ganz einfach und schnell den nächstgelegenen Ort für die Altgeräte-Entsorgung finden.

Die korrekte Entsorgung von Elektro-Altgeräten ist entscheidender Bestandteil einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft und wichtig für Umwelt sowie Gesundheit. Vielen in der Bevölkerung ist noch immer nicht bekannt, wo genau sie ihre Elektro-Altgeräte zurückgegeben können, damit diese richtig entsorgt werden und nicht illegal zerlegt werden. Mit dem E-Schrott-Rückgabefinder findet man nun sekundenschnell die Rückgabemöglichkeiten in der näheren Umgebung. Einfach auf e-schrott-entsorgen.org gehen, den E-Schrott Rückgabefinder aufrufen, in der Suchmaske den Ort oder die Postleitzahl eingeben und sich die Möglichkeiten zur Rückgabe anzeigen lassen.

Der E-Schrott-Rückgabefinder ist eine weitere Maßnahme der Verbraucherinformationskampagne Plan E. Damit soll die korrekte Entsorgung von Elektro-Altgeräten vereinfacht und letztendlich gesteigert werden. Mit Plan E klärt die stiftung elektro-altgeräte register bereits seit 2019 die Bevölkerung rund um das Thema Elektro-Altgeräte auf und bietet nun mit dem Rückgabefinder eine Möglichkeit, sich einfach und schnell über die Orte zur Rückgabe von E-Schrott zu informieren. Ins Leben gerufen wurde diese Sammelstellensuche von hpm (Hellmann Process Management). Seit über 30 Jahren ist das Dienstleistungsunternehmen in den Bereichen Umweltmanagement und Recycling tätig. Laut Geschäftsführer André Pohl ist die digitale Sammelstellensuche eSchrott seit 2012 „ein Herzensprojekt“. Dabei ist die „Umsetzung einer haushaltsnahen Abgabe von Elektro-Altgeräten die Herausforderung zur Erfüllung der gesetzlichen Sammelpflicht und des Ressourcenschutzes“, so André Pohl weiter. „Der Rückgabefinder leistet seinen Beitrag und bietet besonders den privaten Haushalten eine Lösung. Wir werden das Portal ständig weiterentwickeln, damit die Entsorgung von Elektroschrott keine Frage der Zeit oder des Wissens ist. Die Kooperation mit der stiftung ear und der Aufklärungskampagne Plan E bietet ein optimales Umfeld.“ Positiv sieht auch Vorstand Alexander Goldberg (stiftung ear) die Zusammenarbeit: „Der Rückgabefinder gibt den Bürgerinnen und Bürgern eine schnelle Antwort auf die Frage nach der nächsten Rückgabemöglichkeit für ihre Elektro-Altgeräte. Er startet erst einmal mit den kommunalen Rückgabemöglichkeiten, ist aber offen für alle weiteren Rücknahmestellen, wie z. B. die im Handel. Umso mehr Rücknahmestellen der Bürger oder die Bürgerin über den Rücknahmefinder in der Nähe finden kann, desto einfacher wird die korrekte Entsorgung der Elektro-Altgeräte und damit der Beitrag zum Schutz unserer Ressourcen.“ Den E-Schrott-Rückgabefinder erreichen sie ab sofort auf www.e-schrott-entsorgen.org.

01.03.2022 – E-Schrott richtig entsorgen für Kinder – Das „So ein Schrott“-Hörspiel von Plan E für die kleinen Helfer der Erde

Nürnberg, 01.03.2022 – Kindgerechte Hörspiel-Unterhaltung und eine spannende Geschichte zum Thema E-Schrott, die mit einem kaputten Akku-Schrauber startet, gibt es ab sofort von Plan E und Fuchs & Schaf. Kostenlos auf allen bekannten Streaming-Plattformen.

Die korrekte Entsorgung von Elektro-Altgeräten ist entscheidender Bestandteil einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft und wichtig für Umwelt sowie Gesundheit. Über dieses Thema informiert die stiftung elektro-altgeräte register mit ihrer Aufklärungsmarke Plan E seit 2019 die Bevölkerung. Ab sofort klärt Plan E auch die kleinen Helferinnen und Helfer der Erde mit einem Hörspiel über E-Schrott im Recyclingkreislauf auf. Bei dem Abenteuer „So ein Schrott“ mit Fuchs & Schaf geht es um einen kaputten Akku-Schrauber und die wilde Reise zum Wertstoffhof. Den Kindern wird mit dem Hörspiel unterhaltsam, spannend und altersgerecht der richtige Umgang mit alten, nicht mehr benötigten oder kaputten Elektrogeräten nahegebracht, wobei der Weg zum Wertstoffhof nur eine von vielen Möglichkeiten ist. Was funktioniert noch und kann weitergenutzt werden? Was ist wirklich kaputt? Und was passiert mit dem ganzen entsorgten Elektro-Schrott? All diese Fragen aus dem Bereich Umweltschutz und Kreislaufwirtschaft werden in der Folge „So ein Schrott“ beantwortet. Damit eignet sich die Geschichte wunderbar für den Einsatz in der Vorschule oder den ersten Jahren in der Grundschule (für Kinder von 5-11 Jahren). Dazu sagt Alexander Goldberg, Vorstand der stiftung ear: „Was Fuchs & Schaf mit ihrem alten CD-Spieler machen und warum man seinen Elektroschrott nicht in der alten Scheune lagern sollte, erfährt Ihr Kind ab sofort in der Folge „So ein Schrott“. Ihre Kinder werden mit Spannung zuhören und unser Hörspiel schafft damit auch Begeisterung bei den Kleinsten, für ein schwieriges und komplexes Thema, wie die korrekte Entsorgung von Elektro-Altgeräten funktioniert.“

Link zum Hörspiel: wonderl.ink/@fuchsundschaf

Trailer zur Folge auf YouTube: https://www.youtube.com/watch?v=FNXPwG9J4Dc

22.02.2022 – Über 1 Mio. Tonnen recycelte Elektro- und Elektronikgeräte im Jahr 2020

Nürnberg, 22.02.2022 – Im vergangenen Jahr konnte die Menge der zur Erstbehandlung angenommenen Elektro- und Elektronik-Altgeräte um fast 10 % gesteigert werden – auch die Recyclingquote steigt weiter.

Vor wenigen Tagen veröffentlichte das Statistische Bundesamt die aktuellen Zahlen zu den zurückgegebenen und den recycelten Mengen von Elektro- und Elektronik-Altgeräten. Die Daten machen deutlich, dass die verschiedenen Rückgabemöglichkeiten von der deutschen Bevölkerung stetig besser genutzt werden und somit immer mehr Elektroschrott gesammelt wird. So ist die Menge der zur Erstbehandlung angenommenen Altgeräte um 9,5 % beziehungsweise 89 900 Tonnen gegenüber dem Jahr 2019 gestiegen. Die Recyclingquote, also der Anteil der recycelten oder zur Wiederverwendung vorbereiteten Geräte, steigt im Vergleich zu 2019 um 1,3 Prozentpunkte auf 86,7 %.

Auf dem Weg zu einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft ist damit schon ein Schritt in die richtige Richtung getan, aber es gibt noch Steigerungspotential. So wurde nur ein Bruchteil (1,9 %) der Geräte durch Maßnahmen wie Reparaturen wieder ihrem ursprünglichen Nutzungszweck zugeführt. Und auch bei der Menge der zurückgegebenen Elektro- und Elektronik-Altgeräte ist noch Luft nach oben. Damit zukünftig noch mehr Geräte richtig gesammelt werden, wurden mit dem ElektroG3 die Rückgabemöglichkeiten von E-Schrott für den Bürger weiter vereinfacht. So müssen ab dem 1. Juli 2022 auch Supermärkte und Lebensmitteldiscounter, die über eine Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800m2 verfügen, Elektro-Altgeräte zurücknehmen. Weitere Vereinfachungen gibt es auch bei der Altgeräterückgabe im Online-Handel (mehr Informationen unter: www.e-schrott-entsorgen.org).

Um die Bevölkerung über das wichtige Thema der korrekten E-Schrott-Entsorgung aufzuklären und die verschiedenen Entsorgungswege aufzuzeigen, informiert die stiftung elektro-altgeräte register mit der Aufklärungskampagne Plan E auf verschiedenen Media-Kanälen. So konnten mit der aktuellen Kampagne „Lass los – auch wenn es wehtut“ seit November 2021 über 650 Mio. Kontakte generiert werden.

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Matthias Boecker

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