Veröffentlichungspflicht der Eigenrücknahmesysteme

Unter Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse müssen Sie jährlich bis zum 31.05. auf Ihrer Internetseite folgende Informationen veröffentlichen:

  • die Eigentums- und Mitgliederverhältnisse
  • die von den Mitgliedern geleisteten finanziellen Beiträge je in Verkehr gebrachter Gerätebatterie oder je in Verkehr gebrachter Masse an Gerätebatterie
  • das Verfahren für die Auswahl von Entsorgungsdienstleitungen
  • die im eigenen System erreichten Recyclingeffizienzen

Zusätzlich müssen Sie auch Ihre Erfolgskontrolle – innerhalb eines Monats nach der Vorlage beim UBA – auf Ihrer Homepage veröffentlichen.