FAQ
Allgemeines
Nein! Altgeräte dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Dies gilt auch für kleine Elektrogeräte wie Taschenrechner, batteriebetriebene Wecker, Uhren, elektrische Zahnbürsten etc.! Altgeräte enthalten wertvolle Metalle und viele Stoffe, die wiederverwendet werden können. Das schont Ressourcen und unsere Umwelt. Altgeräte enthalten oft aber auch Schadstoffe, die bei nicht fachgerechter Entsorgung Gesundheit und Umwelt gefährden können. Aus diesem Grund müssen Sie Ihre Altgeräte getrennt vom Hausmüll entsorgen.
Alte und defekte Elektrogeräte können Sie an Ihrem lokalen Wertstoff- oder Recyclinghof abgeben. Auch stationäre und Online-Händler sind – sofern ihre Verkaufs- bzw. Lagerfläche für Elektrogeräte mindestens 400 m² beträgt – zur Rücknahme verpflichtet. Nähere Informationen zu Rücknahmemöglichkeiten finden Sie hier.
Nein, die Abgabe Ihrer Altgeräte aus privaten Haushalten ist kostenfrei.
Ja, Photovoltaikmodule fallen unter das
und müssen entsprechend entsorgt werden! Zur Rücknahme sind sowohl die kommunalen Sammelstellen, also Ihr lokaler Wertstoff- oder Recyclinghof, als auch Ihr Fachhändler bei einem Neukauf verpflichtet (1:1 Rücknahme, siehe).Alte Nachtspeicheröfen können die krebserregenden Stoffe Asbest und sechswertiges Chrom enthalten und dürfen daher nur von Fachfirmen abgebaut und entsorgt werden. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sind verpflichtet, asbesthaltige Nachtspeicheröfen kostenlos anzunehmen, jedoch nur, sofern diese fachgerecht abgebaut und luftdicht verpackt wurden und unbeschädigt beim Wertstoff- oder Recyclinghof angeliefert werden. Informationen zu Asbest finden Sie auf der Seite des Umweltbundesamts unter diesem Link.
Zu unterscheiden ist zwischen Pedelecs (ohne Nummernschild) und E-Bikes (mit Nummernschild):
- Ihr Pedelec, Fahrrad mit elektrischer Tretunterstützung bis max. 25 km/h (kein Nummernschild), können Sie über die kommunalen Sammelstellen, z. B. Ihren Wertstoff- oder Recyclinghof, entsorgen.
- E-Bikes, elektrische Fahrräder mit bis zu 45 km/h Geschwindigkeit (mit Nummernschild), sind vom ElektroG ausgenommen und können nicht kostenfrei bei der kommunalen Sammelstelle abgegeben werden. Kontaktieren Sie Ihren Fahrradfachhändler oder fragen Sie bei Ihrer Kommune an, ob diese Ihr E-Bike zurücknehmen.
Bevor Sie elektronische Geräte entsorgen, die persönliche Daten enthalten (z. B. Handy, Laptop, Festplatten, USB-Stick etc.), sollten Sie diese unbedingt löschen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) informiert hier über Möglichkeiten der Datenlöschung mittels Softwareprogrammen oder durch physikalische Vernichtung.
Die Sammlung von Altgeräten aus privaten Haushalten durch andere Personen als Ihrer Kommune, Hersteller oder den Handel ist illegal und verboten.
Jährlich gelangen Tausende Tonnen von Altgeräten durch verbotene Sammlungen in Drittweltländer, in denen Kinder unter lebensbedrohenden Umständen Altgeräte zerlegen und unsere Umwelt zerstört wird. Wenn Sie Ihre Altgeräte richtig entsorgen, also am besten bei Ihrer Kommune, leisten Sie Ihren Beitrag dazu, dass Kinder in Drittweltländern nicht unnötigerweise gefährdet werden und unsere Umwelt nicht zusätzlich belastet wird. Durch die richtige Entsorgung Ihrer Altgeräte wird zudem die Erfüllung der von der EU vorgegebenen Sammelziele unterstützt. Illegale Sammlungen und Exporte von Altgeräten verhindern die Erfüllung dieser Sammelziele. Strafzahlungen der Bundesrepublik Deutschland an die EU wären die Folge. Diese werden letztendlich durch Steuergelder finanziert und betreffen uns somit alle. Lesen sie mehr zur richtigen Entsorgung von E-Schrott bei der Kampagne Plan E.
Das ElektroG ist das „Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten“. Es verpflichtet Verbraucher dazu, ihre ausgedienten Elektrogeräte getrennt, d. h. nicht über den Restmüll, sondern über die Sammel- und Rücknahmestellen der Kommunen, des Handels oder der Hersteller zu entsorgen. Geeignete Rücknahmestellen in Ihrer Nähe finden Sie hier.
Die von der stiftung ear in Zusammenarbeit mit dem Bildungsportal lehrer-online.de entwickelten Unterrichtsmateralien finden Sie bei der Plan E Kampagne und Lehrer-Online.