Pressemitteilungen bis Dezember 2021

10.12.2021 – Reparieren, verschenken oder entsorgen? Vom Umgang mit Elektro-Altgeräten

Nürnberg, 10.12.2021 – Um es sich zuhause so angenehm wie möglich zu machen, investieren Menschen sehr gerne in neue Fernseher, Backöfen oder auch Kühlschränke. Dafür muss das alte Gerät nicht zwingend defekt sein. Aber was passiert mit kaputten oder ausrangierten Elektrogeräten? Das zeigen die aktuellen Ergebnisse des Plan E-Trendbarometers.

Für das Jahr 2019 konnte Deutschland nur eine Altgeräte-Sammelquote von 44 Prozent nach Brüssel melden. Damit wurde die Mindestquote der EU von 65 Prozent deutlich verfehlt. Dass ein signifikanter Anteil von Elektro-Altgeräten nicht in die Sammelquote einfließt, zeigen die aktuellen Ergebnisse der halbjährlich durchgeführten repräsentativen Umfrage im Auftrag der stiftung elektro-altgeräte register. Zwei Mal im Jahr misst die stiftung ear den Wissenstand der Bevölkerung rund um das Thema E-Schrott-Entsorgung und veröffentlicht die Ergebnisse im Plan E-​Trend­baro­meter. Das aktuelle Trendbarometer liefert interessante Erkenntnisse über den Umgang mit Altgeräten abseits der Entsorgung. So werden viele defekte oder ausrangierte Geräte repariert, verschenkt oder gespendet aber leider auch sehr oft zu Hause gelagert. Während die Weiter- und Wiederverwendung ökologisch wünschenswert und sinnvoll ist, gehen durch das Horten viele wertvolle Rohstoffe dem Recyclingkreislauf verloren.

Daneben macht das Trendbarometer erneut deutlich, dass die Wissenslücken bei der korrekten Entsorgung von Elektroschrott noch zu groß sind, auch wenn hier ein positiver Trend zu erkennen ist. Es herrscht außerdem eine große Unsicherheit in der Bevölkerung, welche Altgeräte wo und wie entsorgt werden können. Die Entsorgungswege werden als zu umständlich empfunden.

Es gibt also noch einige Hürden auf dem Weg zum Erreichen der Sammelquote. Doch viele Maßnahmen sind bereits gestartet oder stehen kurz bevor. Dazu Dr. Andrea Menz, General­bevoll­mächtigte der ear: „Ab 2022 wird es mit dem neuen ElektroG3 zahlreiche neue niedrigschwellige Rückgabemöglichkeiten für E-Schrott geben. Und unsere Verbrauchermarke Plan E animiert seit November mit einer neuen, groß angelegten Kampagne zum Loslassen von geliebten Elektro-Altgeräten aufmerksam.“

08.11.2021 – Lass los - auch wenn es wehtut. Entsorge deinen E-Schrott jetzt

Nürnberg, 08.11.2021 – Mit dem heutigen Start der neuen Kampagne von Plan E macht die stiftung elektro-altgeräte register auf das Loslassen von geliebten Elektro-Altgeräten aufmerksam und motiviert zu einem würdevollen Abschiednehmen beim Wertstoffhof oder im Handel.

Mehr als 20 Kilogramm Elektroschrott fallen allein in Deutschland pro Person im Jahr an, bestehend aus alten Handys, PCs, Kühlschränken und vielem mehr. Bei 83 Millionen Menschen ist das ein riesiger Müllberg, den wir entsorgen müssen. Beim Sammeln und richtigen Entsorgen von Elektro-Altgeräten müssen alle mitmachen, denn ein großes Problem besteht im Horten von Altgeräten – so lagern bspw. in den Kellern und Schubläden der deutschen Bevölkerung schätzungsweise 200 Millionen Alt-Handys. Auf die Lösung dieses Problems zielt nun die neue Plan E-Kampagne ab. Unter dem Motto „Lass los – auch wenn es wehtut. Entsorge deinen E-Schrott jetzt“ erzählt Plan E ab sofort auf verschiedenen Mediakanälen vom Loslassen und richtigen Entsorgen der geliebten Elektro-Altgeräte. Dazu sagt Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Kaputte Elektrogeräte sind ein echter Schatz. Sie enthalten Rohstoffe, die in neuen Geräten gute Dienste leisten können. Metalle und Seltene Erden, die wir aus Elektroaltgeräten gewinnen, müssen nicht am anderen Ende der Welt aus der Erde gebaggert werden. Je mehr Elektroaltgeräte gesammelt und Rohstoffe hochwertig recycelt werden, desto besser verhindern wir unumkehrbare Schäden für Mensch und Natur. Ressourcenschutz ist auch ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen so einfach wie möglich Elektroaltgeräte entsorgen können, z.B. beim Wocheneinkauf. Es gibt bereits viele Rückgabemöglichkeiten bei kommunalen Stellen. Ab Mitte 2022 werden auch bestimmte Supermärkte und Discounter zur Sammelstelle.“ In eine ähnliche Richtung argumentiert Alexander Goldberg, Vorstand der stiftung ear: „Der verantwortungsvolle Umgang mit Ressourcen wie auch die Wiedergewinnung wertvoller Rohstoffe aus richtig recycelten ElektroAltgeräten sind elementar für eine funktionierende Kreislaufwirtschaft. Abfallvermeidung durch Weiter- bzw. Wiederverwendung noch funktionstüchtiger oder reparierbarer Elektrogeräte ist essenziell; genauso wichtig ist aber eine richtige Sammlung und Entsorgung von Elektrogeräten, wenn diese endgültig Abfall werden.“ Die Generalbevollmächtigte der ear Dr. Andrea Menz ist von der Breitenwirkung der neuen Kampagne überzeugt: „TV-Spots, intensive Außenwerbung in ganz Deutschland und natürlich Onlinepräsenz inkl. verschiedenster Social Media-Aktivitäten auf Instagram, Facebook sowie TikTok werden uns große Aufmerksamkeit für das Thema bringen.“ Dr. Andrea Menz erklärt weiter: „Wenn die Geräte nicht mehr benötigt, nicht mehr repariert oder weiterverschenkt werden können, sind sie E-Schrott und sollten korrekt entsorgt werden. Ob auf dem Wertstoffhof oder im Handel – es gibt viele Rückgabemöglichkeiten.“ Jeder und jede kann einen Beitrag für eine nachhaltige Zukunft leisten und dazu gehört auch, sich von den geliebten Altgeräten zu trennen und loszulassen.

Mehr über die Kampagne:

e-schrott-entsorgen.org

https://www.instagram.com/dein_plan_e/

https://www.facebook.com/deinPlanE

Die Videos zu der neuen Plan E-Kampagne gibt es hier auf YouTube: https://bit.ly/3CHvXV3

Zusätzliches Kampagnenmaterial findet sich hier zum Download: https://e-schrott-entsorgen.org/mediathek.html

14.10.2021 – International E-Waste Day 2021

Nürnberg, 14.10.2021 – Mit dem heutigen International E-Waste Day soll die Öffentlichkeit für den richtigen Umgang mit ausgedienten Elektrogeräten sensibilisiert werden, um insgesamt eine höhere Recyclingquote zu erreichen. Leider werden global gesehen nur ca. 17 % an Elektro-Altgeräten richtig erfasst und recycelt – daher besteht hier dringend Aufklärungsbedarf. Der Aktionstag wurde im Jahr 2018 vom WEEE Forum ins Leben gerufen und findet weltweit Beachtung sowie Aufmerksamkeit.

Der verantwortungsvolle Umgang mit Ressourcen wie auch die Wiedergewinnung wertvoller Rohstoffe aus richtig recycelten Elektro-Altgeräten sind elementar für eine funktionierende Kreislaufwirtschaft. Abfallvermeidung durch Weiter- bzw. Wiederverwendung noch funktions­tüchtiger Elektrogeräte spielt dabei eine genauso wichtige Rolle wie die ordnungsgemäße Sammlung und Entsorgung von Elektro-Altgeräten. Viele noch funktionierende Elektrogeräte, wie z.B. Smartphones werden „eingelagert“, anstatt sie einer Weiter- bzw. Wiederverwendung zuzuführen. Nicht mehr funktionierende oder kaputte ElektroAltgeräte werden oft falsch entsorgt, wie z.B. im Hausmüll, oder an illegale Sammler abgegeben, sodass die in ihnen enthaltenen Rohstoffe nicht zurückgewonnen werden können.

Seit 2019 informiert die stiftung ear als Gemeinsame Stelle der Hersteller im Rahmen ihres gesetzlichen Informationsauftrages die Menschen über den korrekten Umgang mit Elektro-Altgeräten. Dafür wurde die Aufklärungskampagne Plan E ins Leben gerufen, welche bundesweit die Menschen erreicht und dafür sorgen soll, die ordnungsgemäße Entsorgung von E-Schrott deutlich zu erhöhen, klimapositives Verhalten anzustoßen und die vorgegebene Sammelquote langfristig zu erreichen. Mit Plan E soll ein Umdenken stattfinden – das Horten von aussortierten Elektrogeräten soll gestoppt werden. Wenn die Geräte nicht mehr benötigt, nicht mehr repariert oder nicht mehr weiterverschenkt werden können, sind sie E-Schrott und sollten korrekt entsorgt werden. Es gilt sich also von den Altgeräten zu trennen und loszulassen – denn eigentlich ist jeden Tag E-Waste Day.

30.06.2021 – Positive Entwicklung beim recycelten Elektroschrott setzt sich fort

Die stiftung ear registriert für das Jahr 2020 höhere Zahlen bei der Sammlung von Elektro-Altgeräten und bei der Meldebeteiligung von Herstellern sowie Bevollmächtigten. Dies ergab die Auswertung der aktuellen Jahres-Statistik-Mitteilungen.

Nürnberg, 30.06.2021 – Die Zahlen der aktuellen Jahres-Statistik-Mitteilungen entwickeln sich bei der gesammelten Menge von Elektro-Altgeräten in die richtige Richtung. Die stiftung ear begrüßt diesen erfreulichen Trend für das Jahr 2020. Dennoch müssen die Sammelmengen noch deutlich weiter gesteigert werden, um die von der EU vorgegebene Sammelquote von 65 Prozent zu erreichen. Besonders positiv hervorzuheben ist der starke Outputanstieg (Menge gesammelter Altgeräte) bei den Eigenrücknahmen, bei den Vertreibern und bei der Abholkoordination (AHK). Darüber hinaus ist eine hohe Meldebeteiligung trotz stark steigender Zahl der Meldepflichtigen zu beobachten. Dass es trotz alledem nicht reichen wird, die EU-Sammelquote von 65 Prozent zu erreichen, hat verschiedene Gründe. Einer davon findet sich bei dem hohen jährlichen Input (in Verkehr gebrachte Elektro-Geräte nach dem ElektroG), der insgesamt und speziell bei Photovoltaikmodulen in den letzten drei Jahren kontinuierlich stark angestiegen ist (ca. 50 Prozent). PV-Module haben eine besonders lange Lebensdauer, was sich vor dem Hintergrund der gesetzlich vorgegebenen Berechnungsmethode negativ auf die Sammelquote auswirkt. Es ist daher fraglich, ob diese aktuelle gesetzliche Vorgabe zur Quotenberechnung zielführend ist. Ein weiterer Grund für das Nichterreichen der Sammelquote sind die falsche Entsorgung von Altgeräten (z.B. Abgabe an illegale Sammler an der Haustüre), aber auch Fehlwürfe bei mülltonnengängigen Altgeräten. Um dem Abhilfe zu schaffen, wird die stiftung ear mit der von den Herstellern finanzierten Kampagne Plan E weiterhin die Bürger über den korrekten Umgang mit E-Schrott informieren. Eine positive Entwicklung durch die Kampagne lässt sich bereits feststellen. Doch die Arbeit daran wird noch intensiviert, sodass der Trend fortgesetzt werden kann.

10.06.2021 – Der richtige Umgang mit Elektroschrott

Berlin, 10.06.2021 – Der Bitkom Service Geschäftsbereich weee full-service lädt zusammen mit der stiftung elektro-altgeräte register am 18. Juni 2021 dazu ein, die wichtigsten Dinge zum Thema Nachhaltigkeit bei Elektrogeräten und Batterien zu erfahren. Die Aktion findet im Rahmen des Digitaltags 2021 statt. Der jährlich stattfindende Aktionstag hat das Ziel, die digitale Teilhabe der Bevölkerung zu fördern und Chancen und Herausforderungen der digitalen Transformation zu beleuchten.

Die Geschäftsführerin der Bitkom Servicegesellschaft Anja Olsok betont „Mit der digitalen Trans­formation geht ein kontinuierlicher Trend zur technischen Neuerung einher. Es findet bereits ein Umdenken hin zu nachhaltigerem Konsum statt, aber beim Thema sicherer und umweltgerechter Umgang mit Elektroschrott gibt es noch viel zu tun.“

In dem erstmaligen Mitmach-Angebot lernen Verbraucherinnen und Verbraucher, worauf es bei der richtigen Entsorgung von E-Schrott ankommt. Die Aktion vom Bitkom Service wird in Kooperation mit der offiziell von der Bundesregierung ernannten gemeinsamen Stelle der Elektrogerätehersteller stiftung elektro-altgeräte register durchgeführt und steht allen zur kostenlosen Teilnahme offen.

„Den Elektroschrott richtig zu entsorgen gehört zu den Top 5-Maßnahmen, wenn es um den persönlichen Beitrag zum Umweltschutz geht. Das Bewusstsein der Bedeutung für Umwelt und Gesundheit ist bereits vorhanden in der Bevölkerung. Es fehlt nur noch an dem Wissen rund um die korrekte Entsorgung von Altgeräten inkl. der Akkus und Batterien“, sagt Alexander Goldberg, Vorstand der stiftung ear.

Mehr zu der Aktion „Digitalisierung & Nachhaltigkeit: Der richtige Umgang mit Elektroschrott“ unter: https://digitaltag.eu/

Die Bitkom Servicegesellschaft mbH ist ein Unternehmen des Digitalverbands Bitkom. Ihr Angebot richtet sich sowohl an Bitkom-Mitglieder als auch an alle anderen Unternehmen der digitalen Wirtschaft. Die Bitkom Servicegesellschaft betreibt die Weiterbildungseinrichtung Bitkom Akademie, veranstaltet Events zur digitalen Transformation, unterstützt mit dem weee full-service Hersteller und Importeure von Elektro- und Elektronikgeräten beim Verkauf und der Entsorgung ihrer Produkte nach ElektroG, BattG und VerpackG und unterstützt bei der CE-Kennzeichnung. Bitkom Consult berät sie zu Datenschutzfragen.

Die stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) registriert die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten und koordiniert die Bereitstellung der Sammelbehälter sowie die Abholung der Altgeräte bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern in der Bundesrepublik Deutschland.
Hierfür hat das Umweltbundesamt der stiftung ear hoheitliche Aufgaben aus dem Elektro- und Elektronikgerä-tegesetz (ElektroG) übertragen. Konkret sichert die stiftung ear die wettbewerbsgerechte Umsetzung des Gesetzes durch:

  • Registrierung von Herstellern, die in Deutschland Elektrogeräte in Verkehr bringen, bzw. im Falle der Bevollmächtigung nach § 8 ElektroG von deren Bevollmächtigten
  • Garantieprüfung
  • Feststellung von kollektiven Herstellergarantiesystemen
  • Erfassung der in Verkehr gebrachten Mengen von Elektrogeräten
  • Koordinierung der Bereitstellung von Behältnissen für Übergabestellen und der Altgeräte-Abholung bei den öffentlich-rechtliche Entsorgungsträgern
  • Gebührenerhebung für die von ihr erbrachten öffentlichen Leistungen

Dabei fungiert die stiftung ear als die „Gemeinsame Stelle der Hersteller“ im Sinne des ElektroG. Sie wurde – im Zuge der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Reduktion der zunehmenden Menge an Elektronikschrott aus nicht mehr benutzten Elektrogeräten (WEEE-Richtlinie) in nationales Recht – von Herstellern gegründet. Im Jahr 2020 hat das Umweltbundesamt der stiftung ear zudem hoheitliche Aufgaben aus dem BattG übertra-gen. Sie sichert damit auch die wettbewerbsgerechte Umsetzung des BattG durch die Erfüllung insbesondere folgender Aufgaben:

  • Registrierung von Herstellern, die in Deutschland Batterien in Verkehr bringen beziehungsweise deren BattG-Bevollmächtigten
  • Genehmigung von Eigenrücknahmesystemen für Geräte-Altbatterien
  • Gebührenerhebung für die von ihr erbrachten öffentlichen Leistungen

Die stiftung ear wird ausschließlich kostendeckend, ausdrücklich ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben und ist sowohl wirtschaftlich als auch personell unabhängig. Ihre Tätigkeit wird durch Gebühren finanziert, die durch Gebührenverordnung vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) festgesetzt werden.

 

03.06.2021 – „Elektroschrott richtig entsorgen“ unter den Top 5-Maßnahmen für den persönlichen Beitrag zum Umweltschutz

Zwei Mal im Jahr misst die stiftung elektro-altgeräte register den Wissenstand der Bevölkerung rund um das Thema E-Schrott-Entsorgung und veröffentlicht die Ergebnisse im Plan E-Trendbarometer.

Nürnberg, 03.06.2021 – Die zweite Ausgabe des Plan E-Trendbarometers, in Auftrag gegeben von der stiftung elektro-altgeräte register (ear), hält neue Erkenntnisse über das Wissen und Verhalten der Bevölkerung im Hinblick auf das richtige Entsorgen von E-Schrott bereit. Die repräsentativen Ergebnisse verdeutlichen eine Entwicklung, die die stiftung ear bereits beim letzten Trendbarometer feststellen konnte. Einerseits bestätigt sich die positive Entwicklung beim faktischen Wissen zum Thema E-Schrott-Entsorgung. Andererseits ist die Unsicherheit, bei der Entsorgung alles richtig zu machen, im Vergleich zur Grundlagenstudie 2019 leicht angestiegen. Gänzlich neue Erkenntnisse liefert das aktuelle Trendbarometer über die Priorität der korrekten Altgeräte-Rückgabe im Vergleich zu anderen umweltschützenden Maßnahmen. Hier zeigt sich beim Bürger eine hohe Wichtigkeit der korrekten E-Schrott-Entsorgung oder auch der richtigen Batterierückgabe.

„Die gewonnenen Erkenntnisse fließen in die Aufklärungsarbeit von Plan E ein, und wir sehen an der aktuellen Erhebung, dass wir weiterhin daran arbeiten müssen, die Menschen für das komplexe Thema zu sensibilisieren“, sagt Alexander Goldberg, Vorstand der stiftung ear. Das Plan E-Trendbarometer können Sie unter stiftung-ear.de kostenfrei sofort lesen und herunterladen.

15.04.2021 – E-Schrott korrekt entsorgen. Wieso? Plan E zeigt, wie es richtig geht

Nürnberg, 15.04.21 – Neuer Auftritt und ein neues Erscheinungsbild – die stiftung elektro-altgeräte register lässt Plan E in neuem Glanz erstrahlen.

Jahr für Jahr werden mehr Elektrogeräte in Deutschland gekauft. Damit steigt auch die Bedeutung der korrekten Entsorgung von Elektro-Altgeräten und darin befindlichen Batterien. Denn diese enthalten wertvolle Rohstoffe, die nachhaltig wiederverwertet, erhalten und wiedereingesetzt werden können. Über dieses wichtige, aber ebenso komplexe Thema informiert die stiftung ear als Gemeinsame Stelle der Hersteller und hat im Jahr 2019 zur Aufklärung der Bevölkerung Plan E ins Leben gerufen. Nun erstrahlt die Kampagne in neuem Glanz. Eine neue Website, eine bundesweite Plakatierung, der gesamte Social Media-Auftritt und viele weitere Kommunikationsmaterialien präsentieren sich in neuem Design. Überzeugen kann man sich davon u.a. auf www.e-schrott-entsorgen.org – einfach mal vorbeischauen! Wieviel E-Schrott fällt bei uns in Deutschland jährlich an, was passiert mit unseren Altgeräten nach der Abgabe auf dem Wertstoffhof, wohin mit darin enthaltenen alten Batterien und Akkus, und welchen Schaden richtet die illegale Entsorgung an? Plan E macht den richtigen Umgang mit Altgeräten ganz einfach und beantwortet alle wichtigen Fragen. Recycle right! Für unsere Umwelt und Gesundheit.

10.12.2020 – E-Schrott richtig entsorgen? Wissensstand in der Bevölkerung zeigt signifkanten Anstieg. Das Plan E-Trendbarometer schafft Klarheit über die aktuellen Entwicklungen zum E-Schrott Entsorgungsverhalten der Deutschen.

Nürnberg, 10.12.2020 – Zweimal jährlich betrachtet die stiftung elektro-altgeräte register mit dem Plan E-Trendbarometer den Wissensstand der Bevölkerung rund um das Thema E-Schrott-Entsorgung.

Das Wissen in der Bevölkerung steigt signifikant an und dennoch sind die Unsicherheiten in Bezug auf die richtige Entsorgung weiterhin hoch.

Die Grundlagenstudie „Wie tickt E-Schrott Deutschland?“ hat gezeigt, dass Wissen unser Verhalten lenken und vor Fehlwürfen im Bereich der Altgeräteentsorgung schützen kann. Aufbauend auf dieser Erkenntnis ist das Herzstück des Plan E-Trendbarometers ein Wissenstest, der bereits erfolgreich in der Studie angewendet wurde. Die Ergebnisse der ersten quantitativen Online Interviews zeigen nun einerseits, dass das faktische Wissen im Vergleich zu 2019 signifikant angestiegen ist. Dabei ist bei der Entsogung von Kleingeräten der Wissenszuwachs stärker als bei den Haushaltsgroßgeräten. Andererseits ist ein negativer Trend bei den Entsorgungsbarrieren zu erkennen. Über das wo, wie und zu welchem Preis der Elektroschrott entsorgt werden kann, herrscht weiterhin eine große Unsicherheit in der Bevölkerung.

„Wir betrachten nun zweimal jährlich die Entwicklung des Wissensstands der Bevölkerung rund um das Thema „E-Schrott-Entsorgung“. Die gewonnenen Erkenntnisse fließen in die Aufklärungsarbeit von Plan E ein, und wir sehen an der aktuellen Erhebung, dass wir weiterhin daran arbeiten müssen, die Menschen für das komplexe Thema zu sensibilisieren, sagt Alexander Goldberg, Vorstand der stiftung ear. Das Plan E-Trendbarometer können Sie unter stiftung-ear.de kostenfrei sofort lesen und herunterladen.

19.11.2020 – Die Europäische Woche der Abfallvermeidung 2020 – Plan E ist mit dabei

Nürnberg, 19.11.2020 – Die stiftung elektro-altgeräte register nimmt mit Plan E an der Europäischen Woche der Abfallvermeidung 2020 teil. Diese findet vom 21. bis 29. November 2020 in ganz Deutschland, 33 Ländern Europas und angrenzenden Staaten statt.

Alternativen zur Wegwerfgesellschaft aufzeigen

Die Europäische Woche der Abfallvermeidung wurde 2010 vom Naturschutzbund Deutschland (NABU) ins Leben gerufen und steht seit 2014 unter der Leitung des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU). Das Ziel der Aktionswoche ist eine europaweite Reduzierung des Abfalls durch zweierlei übergeordnetete Maßnahmen: Abfallvermeidung und Wiederverwendung.

Erstmals mit dabei in diesem Jahr ist die Kampagne Plan E der stiftung ear. Diese klärt auf moderne Art und Weise über die korrekte Entsorgung von Elektroaltgeräten auf und ist damit thematisch bestens bei der Europäischen Woche der Abfallvermeidung aufgehoben. Das Motto der Aktionswoche in diesem Jahr lautet: "Invisible Waste: Abfälle, die wir nicht sehen – schau genau hin!". Und genau dies beschreibt auch eines der Hauptprobleme beim E-Schrott. Oft ist den Menschen gar nicht bewusst, dass es sich bei Elektroaltgeräten um eine wertvolle Ressource handelt, die richtig entsorgt werden muss. Zu oft werden Elektroaltgeräte im privaten Raum gehortet oder gar nicht als solche erkannt und dementsprechend falsch beseitigt. Die Sichtbarkeit von Elektroschrott erhöhen und die Wissenslücken rund um die korrekte Entsorgung zu schließen ist ein erklärtes Ziel von Plan E. Die stiftung ear freut sich mit Plan E Teil der Europäischen Woche der Abfallvermeidung 2020 zu sein.

Weitere Informationen zur einfachen & richtigen Entsorgung von E-Schrott finden Sie hier: www.e-schrott-entsorgen.org

21.10.2020 - Vom E-Schrott zum Rohstoff

Nürnberg, 21.10.2020 – Die stiftung elektro-altgeräte register informiert mit zwei eigens produzierten Filmen darüber, was mit einem alten Haartrockner, einem alten Kühlschrank passiert, nachdem er auf dem Wertstoffhof oder beim Handel entsorgt wurde. Beide Filme zeigen, wie wichtige Rohstoffe gewonnen werden, ohne dass Schadstoffe Umwelt und Gesundheit gefährden.

Das Vertrauen der Bevölkerung in die Entsorgungswirtschaft muss gestärkt werden

Die aktuelle Marktforschung hat gezeigt, dass die Menschen Verbraucher gegenüber dem System der Abfallentsorgung und Weiterverarbeitung durchaus skeptisch sind. Eine in Teilen negative Berichterstattung in den Medien, zu wenig Vertrauen in die Behörden und auch ein grundsätzlicher Kulturpessimismus haben die Glaubwürdigkeit an ein korrekt funktionierendes Entsorgungssystem ins Wanken gebracht. Im Rahmen der Aufklärungsarbeit von Plan E zeigt die stiftung ear in eigens produzierten Filmen, warum die richtige Entsorgung von E-Schrott für unsere Umwelt und uns alle wichtig ist.

E-Schrott richtig entsorgen ist essentiell

„Wir zeigen mit den Filmen, wie wichtig die richtige Entsorgung von Elektro-Altgeräten ist. Der Recyclingprozess wird sichtbar, und wir stellen dar, dass die Rückgewinnung von Rohstoffen in modernen, hochtechnisierten Anlagen erfolgt und alte Computer oder elektrische Zahnbürsten am Ende der Nutzung umweltschonend verwertet werden“, erläutert Alexander Goldberg, Vorstand der stiftung ear.

22.09.2020 – Was nur die wenigsten wissen – Auch Onlinehändler sind zur Rücknahme von Elektroschrott verpflichtet

Eine aktuelle Studie macht Wissenslücken der Verbraucher über die Rücknahmepflichten der Onlinehändler deutlich.

Nürnberg, 22.09.2020 – Ein großer Profiteur der aktuellen Corona-Krise ist der Elektro-Onlinehandel. So stieg laut einer aktuellen Studie der Umsatz von Elektrogeräten im zweiten Quartal 2020 deutlich im Vergleich zum Vorjahresquartal. Was aber nur die wenigsten Käufer wissen ist, dass auch die Onlinehändler zur Rücknahme von Elektro-Altgeräten verpflichtet sind. Dies ergab nun eine umfangreiche Studie im Auftrag der stiftung elektro-altgeräte register..

Das von der EU vorgegebene Elektroschrott-Sammelziel von 45 Prozent hat Deutschland in 2018 knapp verfehlt. Erst kürzlich gab das Umweltbundesamt die Quote von 43,1 Prozent (Link) bekannt und verwies zeitgleich auf die nunmehr deutlich höhere Quote von 65 Prozent ab 2019. Um diese Quote erreichen zu können, muss u.a. auch im Bereich des Onlinehandels eine bessere Rückgabequote erreicht werden. Die Studie „Wie tickt E-Schrott-Deutschland?“ (E-Paper) gibt interessante Einblicke über den Wissensstand sowie das Verhalten der Deutschen rund um das Thema E-Schrottentsorgung. Dabei zeigen sich große Wissenslücken bei den Vebrauchern im Bereich E-Commerce. So meinen 77 Prozent der Befragten, dass der Online-Händler nicht verpflichtet ist, nicht mehr genutzte Kleingeräte zurückzunehmen, gleich, ob man sie dort gekauft hat oder ob man etwas Neues kauft. Die stiftung ear als „Gemeinsame Stelle der Hersteller“ wird u.a. mit ihrer Aufklärungskampagne Plan E daran arbeiten, diese Wissenslücke zu schließen. Darüberhinaus muss aber auch der Onlinehandel seine Pflichten bei der Altgeräterücknahme erfüllen und diese auch dem Verbraucher klar kommunizieren. Leider kommt es hier vereinzelt immer wieder zu Misständen. So wird über die angebotenen Rückgabemöglichkeiten teilweise nicht ausreichend informiert oder es werden nicht bei der stiftung ear registrierte Elektroartikel zum Kauf angeboten (Link).

Die Herausforderung liegt nun darin, die Erkenntnisse der Studie „Wie tickt E-Schrott-Deutschland?“ in Maßnahmen umzusetzen, um somit die Vorgaben der EU zu erreichen. Nur gemeinsam kann die Quote von 65 Prozent erreicht werden und damit ein erheblicher Beitrag zum Umweltschutz geleistet werden.

01.07.2020 – stiftung elektro-altgeräte register: neuer Vorsitzender und Stellvertreter des Kuratoriums gewählt

Nürnberg, 01.07.2020 – Das neue Kuratorium der stiftung elektro-altgeräte register hat einen neuen Vorsitz. Jörn Krieger, Geschäftsführer der Radium Lampenwerk GmbH, ist in der konstituierenden Sitzung am 16. Juni 2020 zum neuen Vorsitzenden gewählt worden. Er übernimmt den Vorsitz von Dr. Dr. h.c. Robert Kugler, ehem. Geschäftsführer der Neff GmbH, der dieses Amt seit Juli 2013 innehatte. Zum neuen stellvertretenden Vorsitzenden wählte das Kuratorium Volker Korten, Leiter Zentrale Technik & Innovationen für Umweltschutz, Ressourcen und Arbeitssicherheit der BSH Hausgeräte GmbH.

Dr. Robert Kugler war der stiftung ear seit ihrer Gründung auf das Engste verbunden. Zunächst als Geschäftsführer der Bosch Siemens Hausgeräte GmbH und danach als Geschäftsführer der Neff GmbH, hat er mit viel Erfahrung die Entstehung und Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) wie auch die Gründung der stiftung ear aktiv und mit hohem persönlichen Engagement begleitet.

„Im Namen aller ear-Mitarbeiter und des Vorstands möchte ich Herrn Dr. Kugler herzlich für seine langjährige Tätigkeit als Kuratoriumsvorsitzender, Wegbereiter und -begleiter der stiftung ear danken. Herr Dr. Kugler stand der Stiftung all die Jahre als wertvoller und kenntnisreicher Ratgeber zur Seite. Er hat damit unsere Arbeit und das Konzept der stiftung ear stets gefördert", erläutert Alexander Goldberg, Vorstand der stiftung ear.

Der neue Vorsitzende des Kuratoriums, Jörn Krieger, wird zukünftig die Arbeit der stiftung ear ebenso engagiert begleiten und fördern wie sein Vorgänger. Jörn Krieger war bereits Mitglied des letzten Kuratoriums und ist mit den Aufgaben der Stiftung gut vertraut. Er verfügt über umfassendes Wirtschafts-Know-how und langjährige Erfahrung in verschiedenen Industrieunternehmen. „Wir freuen uns sehr, dass Jörn Krieger den Vorsitz im Kuratorium übernommen hat und unserer Organisation als wertvoller und erfahrener Ratgeber genauso eng verbunden zur Seite steht", erklärt Alexander Goldberg.

Volker Korten vervollständigt als Stellvertreter den Vorsitz des Kuratoriums. „Wir freuen uns sehr über den neuen stellvertretenden Vorsitzenden des Kuratoriums Volker Korten", sagt Alexander Goldberg, „der aufgrund seiner langjährigen Expertise im Bereich der WEEE-Richtlinie und der Umsetzung durch das ElektroG ein wichtiger Begleiter und Ratgeber für die Stiftung ist".

28.11.2019 – Auch zum Black Friday umweltbewusst handeln

Gewusst wie: So einfach kann man Elektroschrott entsorgen

Nürnberg, 28.11.2019 – Der „Black Friday" steht vor der Tür – und nach dem Kauf von Elektro-Schnäppchen wollen sich die Verbraucher in vielen Fällen von ihren damit ausgedienten alten Geräten trennen. Die wenigsten Menschen wissen jedoch, wohin mit dem Elektroschrott. Eine Kampagne klärt nun auf.

Der „Black Friday" steht vor der Tür, an dem mittlerweile auch hierzulande Schnäppchenjäger mit zahllosen Sonderangeboten angelockt werden. Ganz vorne mit dabei sind Elektrogeräte, die mit teils hohen Preisnachlässen locken – egal ob man eine neue Waschmaschine oder ein aktuelles Fernsehgerät benötigt oder ob auf dem Weihnachtswunschzettel der Kinder ein Smartphone oder eine Spielekonsole steht. Doch was passiert eigentlich mit all den Geräten, die entweder kaputt sind oder gegen einen moderneren Nachfolger ausgetauscht werden sollen?

Diese Frage stellt sich gerade in Zeiten, in denen Klima-Aktivistin Greta Thunberg den Entscheidern dieser Welt den Spiegel vorhält und Millionen Schüler und Studenten mit der „Fridays For Future"-Bewegung für besseren Umweltschutz protestieren.

Die erste Option sollte immer sein, die Geräte zu nutzen, solange sie funktionieren. Haben die Elektrogeräte aber ihr Lebensende erreicht, gehören sie ordnungsgemäß entsorgt.
Eine bundesweite Aufklärungskampagne soll jetzt dabei helfen, mehr Menschen für die richtige Entsorgung von Elektroschrott zu sensibilisieren. Unterstützt wird diese vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit sowie dem Umweltbundesamt.

Darum sollte man mitmachen

Auf der Kampagnen-Webseite e-schrott-entsorgen.org wird unter anderem erklärt, warum die richtige Entsorgung so wichtig ist. Im Jahr 2025 sollen demnach laut aktuellen Schätzungen jährlich weltweit bis zu 60 Millionen Tonnen E-Schrott anfallen. Werden die Geräte nicht richtig entsorgt, gehen zum einen wertvolle Rohstoffe verloren, die wiederverwertet werden könnten. Zum anderen sind teilweise Stoffe enthalten, die beim Austreten der Umwelt oder der Gesundheit schaden können.

„Nur wenn alte Elektrogeräte wie Fernseher, Kühlschränke oder Handys korrekt entsorgt werden, schützt das die Umwelt vor Schadstoffen und spart Rohstoffe", bestätigt Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamts. Sie hofft, dass die aktuelle Kampagne dabei helfen wird, die Sammelmengen deutlich zu erhöhen.

Wie kann man alte Geräte richtig entsorgen?

Es gibt mehrere Möglichkeiten, alte Geräte richtig zu entsorgen – und fast alle sind für den Verbraucher kostenlos. Die bekannteste Methode ist, selbst mit dem Gerät zu einem Wertstoff- oder Recyclinghof in der Nähe zu fahren. Dort gibt es Behälter für unterschiedliche Gruppen, zum Beispiel für Geräte mit Bildschirm, Lampen oder Großgeräte. Wer sich nicht sicher ist, der kann in den meisten Fällen auch bei den Mitarbeitern des Wertstoffhofs nachfragen, wo das jeweilige Gerät hingehört.

Manche Städte haben zudem ein Schadstoffmobil, das regelmäßig an festgelegten Stellen im Stadtgebiet zu finden ist. Dort lassen sich oft auch Elektroabfälle entsorgen. Zuvor sollte man aber beim örtlichen Wertstoffhof, der Stadt oder dem zuständigen Abfallbetrieb nachfragen. Letzterer holt E-Schrott – genau wie Sperrmüll – oft auch direkt zuhause ab. Dazu muss allerdings ein Termin vereinbart werden; diese Variante kann zudem kostenpflichtig sein.

Auch direkt im Handel können alte Geräte abgegeben werden, wenn das Fachgeschäft eine Verkaufsfläche von mindesten 400 Quadratmetern für Elektrogeräte besitzt. Verbraucher können gleichzeitig bis zu fünf Altgeräte bis zu einer Größe von 25 Zentimetern kostenfrei dort abgeben – egal ob die Geräte in diesem Laden gekauft wurden. Beim Kauf eines neuen Gerätes kann ein gleichartiges Produkt ebenso kostenlos zurückgegeben werden – beispielsweise kann so einfach der Kühlschrank „getauscht" werden. Bei Online-Stores mit einer Lagerfläche von mindestens 400 Quadratmetern für Elektrogeräte muss der Händler hingegen dafür sorgen, dass in zumutbarer Entfernung eine Rückgabemöglichkeit für den Verbraucher vorhanden ist.

Welche Geräte müssen entsorgt werden?

Es kann allerdings verwirrend sein, wenn es darum geht, was tatsächlich entsorgt werden muss. Nahezu alle Produkte, die Strom benötigen, gehören zu recyclingfähigem Elektroschrott, klärt die Kampagne auf.

Wer sich bei einem Gerät nicht sicher ist, der sollte nach dem Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne Ausschau halten, das anzeigt, dass das Produkt nicht in den Hausmüll gehört, sondern als Elektroschrott entsprechend zu entsorgen ist.

14.11.2019 – So cool und einfach ist Elektroschrott-Entsorgung

Start der bundesweiten Awareness-Kampagne zum Thema Altgeräte-Rückgabe

Nürnberg, 14.11.2019 – Der Großteil der Personen in Deutschland weiß nicht oder nur lückenhaft, wie und wo man alte Elektrogeräte korrekt entsorgt. Im Durchschnitt fallen jährlich 22 Kilogramm Elektroschrott pro Person an, doch nur 45% davon werden von den Verbrauchern auch ordnungsgemäß zurückgegeben. Auf diese Weise gehen große Mengen wertvoller Rohstoffe, die recycelt werden könnten, verloren. Darum startet heute eine bundesweite Aufklärungskampagne, die vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit sowie dem Umweltbundesamt unterstützt wird.

„Alte Elektrogeräte sind echte Rohstofflager“, sagt Bundesumweltministerin Svenja Schulze. „Es lassen sich viele Metalle daraus zurückgewinnen. Umso wichtiger ist die umweltverträgliche Entsorgung und ein hochwertiges Recycling. Ausgediente Computer, Fernseher oder Küchengeräte müssen deshalb einfach zurückgegeben werden können. Hier sind alle gefragt, der Handel und auch wir als Verbraucher und Verbraucherinnen. Ich begrüße deshalb ausdrücklich die Informationskampagne der „stiftung ear“, die für die Rückgabe alter Elektrogeräte sensibilisiert und einheitlich und wiedererkennbar über Rückgabemöglichkeiten informiert. Die Kampagne leistet so einen wichtigen Beitrag auf dem Weg zu mehr Kreislaufwirtschaft und Ressourcenschonung.“

„Nur wenn alte Elektrogeräte wie Fernseher, Kühlschränke oder Handys korrekt entsorgt werden, schützt das die Umwelt vor Schadstoffen und spart Rohstoffe“, ergänzt Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamtes. „Das Umweltbundesamt begrüßt die Bereitschaft von Herstellern, Händlern, öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern und Entsorgern, die Verbraucher künftig noch intensiver über die einfache und richtige E-Schrott-Entsorgung zu informieren. Wir hoffen, dass die Kampagne auch die Sammelmengen deutlich erhöht.“

Vielen Verbrauchern fehlt die Kenntnis darüber, was sie mit alten Elektrogeräten machen sollen. Genau hier knüpft die Kampagne an, die von den Herstellern von Elektrogeräten finanziert wird und auf 4 - 6 Jahre angelegt ist. Auch die Kommunen begrüßen die Initiative.

„Klimaschutz heißt auch Ressourcenschutz. Sachgerechte Rücknahme und Recycling von ausgedienten Elektrogeräten sichert wertvolle Ressourcen. Die Kommunen sind wichtige Akteure bei der Rücknahme und des Recyclings und begrüßen daher ausdrücklich die Kampagne für mehr Aufmerksamkeit für dieses wichtige Thema“, erklärt Detlef Raphael, Beigeordneter des Deutschen Städtetags.

Absender der Kampagne ist Plan E – E wie einfach, E wie Elektroschrott, E wie Entsorgung. Im Zentrum von Plan E stehen vier fiktive Charaktere: Franzi, Gero, Frauke und Erik. Vier verschiedene Personen, die vor Entsorgungsfragen stehen und einen bunten Querschnitt durch die Verbrauchergruppen darstellen. Auf spielerische Art erklären diese mit dem Song „Drop It Like E-Schrott“, ein Arrangement des Megahits „Drop It Like It’s Hot“ von Snoop Dogg und Pharrell Williams mit neuem Text, Strophe für Strophe wie Elektroschrott-Rückgabe unkompliziert funktioniert. Das dazugehörige Aufklärungsvideo wurde im Stil eines Musikclips in Regie von Zoran Bihac, der bereits mit Musikgrößen wie Rammstein, K.I.Z. und Seeed gearbeitet hat, gedreht. Die Kampagne stärkt das Bewusstsein, motiviert zum korrekten Entsorgungsverhalten und zeigt wie einfach das alles funktioniert.

Plan E wird mit umfangreichen Werbemaßnahmen in der gesamten Bundesrepublik gestreut. Neben Plakatierungen und Infoscreens werden u. a. Aufsteller, Flyer und Poster auf Wertstoff- und Recyclinghöfen sowie im Fachhandel platziert. Teil der Aufklärungskampagne ist auch eine umfangreiche Präsenz im Social Media-Bereich. Den Song „Drop It Like E-Schrott“ kann man ab sofort auf Spotify streamen. Das Video ist auf YouTube zu finden.

Hinter der Kampagne steckt die stiftung ear, die als die „Gemeinsame Stelle der Hersteller“ im Sinne des ElektroG fungiert und Aufgaben wie die Registrierung der Hersteller übernimmt und die Bereitstellung der Sammelbehälter sowie die Abholung der Altgeräte koordiniert.

„Mit der aufmerksamkeitsstarken Kampagne möchten wir alle Bevölkerungsgruppen gleichermaßen ansprechen und abholen. Die Botschaft ist einfach und verständlich und kommt an“, sagt Alexander Goldberg, Vorstand der stiftung ear.

Dr. Klaus Mittelbach, Vorsitzender der ZVEI-Geschäftsführung:
„Mit dem elektro-altgeräte-register (ear) haben die Hersteller einen der wichtigsten Grundpfeiler für effiziente Rücknahmestrukturen von Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebaut. Der ZVEI unterstützt die Kampagne der ear, um Verbraucher über die richtige Entsorgung von Elektrogeräten in Deutschland gebündelt zu informieren.“

Christoph Brellinger, Geschäftsführer vom VERE e.V. über die stiftung ear:
„Die stiftung ear ist die gemeinsame Stelle der Hersteller für das Altgeräte-Recycling in Deutschland. Daher ist es konsequent, dass sie die Aufgabe übernimmt, die Verbraucher für eine fachgerechte Entsorgung ihrer Geräte zu begeistern. Hierbei hat die ear die volle Unterstützung des VERE-Verbandes.“

Anja Olsok, Mitglied der Geschäftsleitung des Bitkom e.V.:
„Wir wollen eine Digitalisierung, die unsere Umwelt respektiert. Das bedeutet, dass wir sorgsam mit unseren Ressourcen umgehen, wertvolle Materialien wiedergewinnen und Gefahrstoffe fachgerecht entsorgen. So schaffen wir die Grundlage für nachhaltige IT-Produkte.“

22.07.2019 – stiftung ear: eine Behörde zieht nach Nürnberg

Team der stiftung elektro-altgeräte register nimmt den Betrieb am neuen Standort auf

Nürnberg, 22.07.2019 – Nürnberg beheimatet ab sofort eine bundesweit agierende Behörde mehr: Die stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) hat ihre Geschäftsräume in den Nordostpark der Stadt verlegt.

Bevor Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten ihre Produkte in Deutschland auf den Markt bringen, müssen sie diese bei der stiftung ear registrieren lassen. Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) schreibt das verpflichtend vor.

Dafür wurden der stiftung ear im Jahr 2005 durch das Umweltbundesamt hoheitliche Aufgaben aus dem ElektroG übertragen; sie handelt z.B. bei der Registrierungserteilung als bundesweit agierende Behörde.

„Durch die Registrierungen und Mengenmitteilungen kann nachvollzogen werden, welche Mengen an Geräten in Umlauf gebracht wurden und wie viel Elektroschrott von den Herstellern letztlich dann auch zurückzunehmen ist“, erklärt Alexander Goldberg, Vorstand der stiftung ear.

Haben die Elektro- und Elektronikprodukte ihr Lebensende erreicht, sollten sie von den Verbrauchern bei den offiziellen Rücknahmestellen abgegeben werden. Die nächstgelegene Stelle lässt sich mit ein paar Klicks im Verzeichnis auf der Homepage der stiftung ear unter https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen finden.

Unter anderem zählen die lokalen Wertstoff- und Recyclinghöfe dazu. Die stiftung ear koordiniert die Abholung der Altgeräte von dort, welche wiederum durch die Hersteller erfolgt.
Ebenso sind aber auch Läden, die auf mindestens 400 m² Elektrogeräte anbieten, und Online-Shops, deren Lager- und Versandfläche mindestens 400 m² beträgt, zur kostenfreien Rücknahme von kleineren Elektro- und Elektronikprodukten mit einer Kantenlänge von maximal 25 cm verpflichtet.

Je nach Zustand gelangen die entsorgten Geräte danach entweder zur Weiterverwendung oder zur umweltschonenden Wiederverwertung der enthaltenen Rohstoffe.

„Wenn die Verbraucher ihre alten Elektro- und Elektronikgeräte richtig entsorgen, leisten sie einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz“, betont Alexander Goldberg. „Denn es belastet die Umwelt weniger, die in Elektro- und Elektronikgeräten enthaltenen Rohstoffe zu recyceln als sie unter hohem Energieaufwand neu abzubauen und von den Ursprungsländern nach Deutschland zu transportieren.“

Bislang hatte die stiftung ear ihre Geschäftsräume im Süden von Fürth. „In den vergangenen Jahren ist unser Team jedoch stetig personell gewachsen“, schildert Alexander Goldberg. „Darum war es jetzt an der Zeit, uns räumlich zu vergrößern.“ Ein neugebautes Mietobjekt im Nürnberger Norden bietet nun auch künftig ausreichend Platz für alle Aufgaben der stiftung ear.

Die neue Anschrift lautet Nordostpark 72, 90411 Nürnberg. Sämtliche Rufnummern inklusive der Vorwahl bleiben wie gehabt.

17.06.2019 – E-Scooter zählen nach wie vor als Elektrogeräte

Gesetzesänderung zum 15.06. stuft sie als Verkehrsmittel ein

Fürth, 17.06.2019 – Eine Viertelmillion E-Scooter rollt bereits durch Deutschland, so die Schätzung des Bundesverbandes Elektrokleinstfahrzeuge. Bislang durften die zweirädrigen Elektrostehroller jedoch nur auf Privatgrundstücken genutzt werden. Seit 15.06.2019 sind sie in der Bundesrepublik nun auch für den Straßenverkehr zugelassen. Dabei fallen die E-Scooter weiterhin in den Anwendungsbereich des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG).

Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) ist vor wenigen Tagen als nationale Gesetzgebung in Kraft getreten. Dennoch ändert sich für zweirädrige Elektroroller, die keinen Sitz haben, nichts: Sie sind vom ElektroG erfasst – ungeachtet, ob sie mit einem Geschwindigkeitsbereich von 6 bis 20 km/h in die eKFV fallen oder eben nicht. Gemäß § 2 Absatz 2 Nr. 7 ElektroG liegen elektrische Zweiradfahrzeuge, für die eine Typgenehmigung nicht erforderlich ist, ausdrücklich im Anwendungsbereich des ElektroG.

Der Begriff Typgenehmigung im ElektroG bezieht sich auf Fahrzeuge, die unter die Verordnung (EU) 168/2013 fallen. Ausdrücklich von dieser Verordnung ausgenommen sind Elektroroller ohne Sitzplatz. Daher benötigen die E-Scooter keine (EU-)Typgenehmigung. Die Genehmigungspflicht in der eKFV – sprich die allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Einzelbetriebserlaubnis – ist keine Typgenehmigung im Sinne des ElektroG.

Hersteller müssen ihre Elektroroller, also E-Scooter ohne Sitz, in der Regel als Großgeräte in der Kategorie 4 des ElektroG bei der stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) registrieren. Bei der Mengenmeldung ist dann das Akkugewicht abzuziehen.

Hat ein E-Scooter ohne Sitz ausgedient, können Verbraucher ihn weiterhin kostenfrei bei den lokalen Wertstoff- und Recyclinghöfen oder beim Kauf eines neuen im Handel abgeben. Die nächstgelegene Sammel- und Rücknahmestelle findet sich im Verzeichnis auf der stiftung ear-Homepage unter https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen

Lässt sich der Akku vom E-Scooter trennen, so sollte das vorher erfolgen und der Akku einer separaten Alt-Batteriesammlung für Industriebatterien zugeführt werden. Der ausgediente Akku eines E-Scooters wird kostenfrei von den Vertreibern von Industriebatterien zurückgenommen – z.B. vom E-Scooter-Händler, wenn er entsprechende Ersatzakkus anbietet. Auch bestimmte kommunale Sammelstellen (qualifizierte Sammelstellen) nehmen Industriebatterien kostenfrei entgegen. Vor der Rückgabe der E-Scooter-Batterie empfiehlt sich die Nachfrage beim Wertstoffhof oder Händler, ob dort die Industriebatterie kostenfrei abgegeben werden kann.

13.06.2019 – Elektrogerät oder Bauteil? EWRN hilft bei der Beantwortung dieser Frage

Abgrenzung im Fokus der Jahrestagung des European WEEE Registers Networks

Dublin/Fürth, 13.06.2019 – Die Abgrenzung zwischen Bauteil und Elektrogerät gilt aktuell als eine der brennendsten Praxisfragen zur WEEE-Richtlinie. Z.B. zählen Steckdosen, Sicherungen und konfektionierte Kabel als Endgeräte. Unkonfektionierte Kabel hingegen werden als Bauteil eingestuft. Das European WEEE Registers Network (EWRN) – der Zusammenschluss der nationalen Register für Elektro- und Elektronikgeräte der EU-Mitgliedsstaaten – hat einen Leitfaden erstellt, der die Abgrenzung erleichtern soll. Dieser ist auf der EWRN-Jahrestagung 2019 in Dublin verabschiedet worden.

„Damit liegt erstmals ein offizielles und EU-weit einheitliches Dokument vor, an dem sich die Anwender orientieren können“, schildert Alexander Goldberg, EWRN-Präsident und Vorstand der deutschen stiftung elektro-altgeräte register. Der Leitfaden steht auf der Homepage des EWRN kostenfrei zum Download bereit.

In der Praxis gestaltet sich auch die Abgrenzung von Lampen und Leuchten nicht immer einfach. Lampen jeder Größe bilden eine eigene Kategorie mit der Nummer 3. Leuchten sind hingegen je nach Kantenlänge entweder als Großgerät in der Kategorie 4 oder als Kleingerät in der Kategorie 5 zu verorten.

„Darum haben wir im EWRN die Absicht, unsere Definition für Lampen und Leuchten in unseren Hinweisen zu den sechs Kategorien zu aktualisieren und so für alle Anwender zu harmonisieren“, erklärt Alexander Goldberg. „Zusammen mit Herstellervertretern der Lichtindustrie, LightingEurope und EucoLight, hat das EWRN einheitliche Definitionen gefunden.“ Das EWRN plant, seine Hinweise zu den sechs Kategorien im Sommer 2019 anzupassen.

Als weiterer Punkt auf der Agenda der EWRN-Jahrestagung wurde die noch ausstehende europaweite Harmonisierung der Meldefrequenz erörtert. Zum jetzigen Zeitpunkt geben die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten ihre Mitteilungen je nach Land entweder an ein kollektives Rücknahmesystem und bzw. oder an das nationale Register ab. Anfang des Jahres hat das European WEEE Registers Network gegenüber der Europäischen Kommission seine Unterstützung zugesagt, an einer Harmonisierung über alle Mitteilungswege mitzuarbeiten. Diese Bereitschaft bekräftigten die Vertreter der einzelnen Länderregister in Dublin nun noch einmal.

Außerdem wurde auf der ERWN-Jahrestagung die Umstellung von zehn auf sechs Kategorien, die 2018 erfolgte, bewertet. „Wir haben die Herausforderung gut gemeistert“, so Alexander Goldberg. Nun brauche es allerdings Zeit, die Änderungen zu konsolidieren, so dass sich die Prozesse wieder einschwingen können.

Mittelfristig sei es jedoch sinnvoll, die Kategorien 5 und 6 – sprich Kleingeräte und kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik – in einer zu bündeln, um unnötige Bürokratie für die Hersteller zu beseitigen. Diese und weitere Verbesserungsansätze sammelt das EWRN bereits für eine mögliche WEEE3-Richtlinie.

Des Weiteren werde man im Rahmen der anstehenden Novellierung des ElektroG prüfen, ob die Kennzeichnung mit der durchgestrichenen Mülltonne sowohl für B2C- als auch B2B-Elektro- und Elektronikgeräte einheitlich verpflichtend angewendet werden kann.

Weitere Informationen zum EWRN gibt es unter https://www.ewrn.org/.

12.04.2019 – Klagen gegen Gebührenbescheide für die Prüfung der Optierungsanzeige abgewiesen

Bayerisches Verwaltungsgericht Ansbach bestätigt die Rechtsauffassung der stiftung ear

Ansbach/Fürth, 12.04.2019 – Ist ein Sammelbehälter mit Elektro- und Elektronikaltgeräten voll, wird er vom öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) in den meisten Fällen für einen der Hersteller bereitgestellt, der die Abholung und die Verwertung übernimmt. Ebenso können örE sich aber auch entscheiden, gesammelte Geräte für die Dauer von mindestens zwei Jahren selbst zu verwerten. Die Eigenverwertung ist bei der stiftung elektro-altgeräte-register (stiftung ear) anzuzeigen. Dass eine Gebührenerhebung für die Prüfung solcher Optierungsanzeigen rechtmäßig ist, hat nun das Bayerische Verwaltungsgericht Ansbach bekräftigt.

Die stiftung elektro-altgeräte-register erhebt auf Grundlage der Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Gebührenverordnung (ElektroGGebV) eine Verwaltungsgebühr für die Prüfung der jeweiligen Optierungsanzeige. Der Gebührensatz hierfür, der unter Nr. 18 der Anlage 1 zur ElektroGGebV zu finden ist, wurde zuletzt zum 01.01.2019 auf EUR 140,80 zzgl. MwSt. gesenkt.

Bei der Einführung der Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Gebührenverordnung im Jahr 2015 sprach sich der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) gegen eine Gebühr für diese Leistungen der stiftung ear aus. Dort wiederum legten in der Folge einige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger Widerspruch gegen die Gebührenbescheide ein.

Zwei Gebührenschuldner erhoben Klage gegen Gebührenbescheide aus dem Jahr 2016 und machten Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Gebührenerhebung geltend. Die stiftung ear hielt hingegen an der Rechtmäßigkeit der Gebührenerhebung fest.

Am 05.04.2019 fand dazu nun die mündliche Verhandlung vor der 11. Kammer des Bayerischen Verwaltungsgerichts Ansbach statt. Das Verwaltungsgericht hat die Auffassung der stiftung ear bestätigt und die Klagen der Gebührenschuldner abgewiesen. Die Aktenzeichen lauten AN 11 K 16.01800 und AN 11 K 16.00461.

01.04.2019 – Klick für Klick das digitale Angebot der stiftung ear kennenlernen

stiftung elektro-altgeräte register launcht Testumgebung ihres Portals

Fürth, 01.04.2019 – Ob zum Beispiel ein Hersteller einen Registrierungsantrag für in Verkehr zu bringende Elektro- und Elektronikgeräte stellt oder der Betreiber einer Erstbehandlungsanlage seine Zertifizierung nachweist: Ort des Geschehens ist das ear-Portal der stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear). Dieses, ebenso wie die dazugehörigen Schnittstellen, gibt es ab heute auch als Testumgebung.

Mit nur wenigen Klicks können Hersteller bzw. deren Bevollmächtigte, öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, Vertreiber, Entsorgungspflichtige Besitzer nach § 19 ElektroG, Entsorger sowie Betreiber von Erstbehandlungsanlagen über das ear-Portal der stiftung elektro-altgeräte register ihre Anträge, Anzeigen und Mitteilungen zukommen lassen.

„Damit sich die Benutzer vorab mit der Bedienführung vertraut machen können, haben wir eine Testumgebung des ear-Portals eingerichtet“, schildert Alexander Goldberg, Vorstand der stiftung elektro-altgeräte register.

Viele Funktionalitäten des ear-Portals lassen sich in der Testumgebung ausprobieren. So haben beispielsweise Elektrogeräte-Hersteller bzw. deren Bevollmächtigte die Möglichkeit, testweise Registrierungsanträge zu stellen, Garantienachweise zu erbringen, Mengenmitteilungen zu übermitteln oder Feststellunganträge einzureichen.

Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger können unter anderem das Anzeigen ihrer Sammel- und Übergabestellen sowie das Abgeben von Eigenverwertungsmitteilungen proben. Und die Betreiber von Erstbehandlungsanlagen, wie sie zum Beispiel ihre Behandlungstätigkeit anzeigen.

Genau wie das ear-Portal kann die Testumgebung sowohl von stationären Rechnern und Laptops als auch von Tablet-PCs und Smartphones aus bedient werden. Selbstverständlich ist die Testumgebung mit allen modernen Browsern ansteuerbar.

Zusätzlich zum ear-Portal selbst können auch die zugehörigen APIs in der neueingerichteten Testumgebung ausprobiert werden. Neben der SOAP-Schnittstelle handelt es sich dabei um die REST-Webservice-Schnittstelle, die besonders für Anbieter von Herstellergarantiesystemen relevant ist.

Wer die Testumgebung des ear-Portals nutzen möchte, muss dafür einfach einen neuen, kostenfreien Account anlegen. Dies ist auch dann nötig, wenn er bereits im produktiven ear-Portal registriert ist. Umgekehrt müssen diejenigen, die sich in der neuen Testumgebung angemeldet haben, zusätzlich ein Login für das Live-System des ear-Portals beantragen, um darauf Zugriff zu erhalten.

Die in der Testumgebung eingegebenen Daten haben keine rechtliche Relevanz. Quartalsweise werden sie auch wieder gelöscht. Die Nutzer müssen also keine Bedenken haben, dass die Informationen real erfasst werden.

Einträge, die man in der Testumgebung vornimmt, sind nicht in das produktive ear-Portal überspielbar. Auch ersetzen die Mitteilungen, die in der Testumgebung eingegeben und abgesendet werden, nicht die erforderlichen Einträge im Live-System des ear-Portals.

Die Testumgebung steht ab sofort unter https://test.ear-system.de zur Verfügung. Weitere Nutzungshinweise sowie die Links zur SOAP-Schnittstelle und zur REST-Webservice-Schnittstelle in der Testumgebung gibt es https://www.stiftung-ear.de/de/service/testumgebung-ear-system.

Die Einrichtung einer Testumgebung des ear-Portals war ein Wunsch, der die stiftung elektro-altgeräte register vonseiten zahlreicher Hersteller und beauftragter Dienstleister erreichte. „Wir bedanken uns bei allen Anregungsgebern für den Input“, so Alexander Goldberg. „Solche Vorschläge sind für uns mehr als wichtig, um unsere Leistungen stetig optimieren zu können.“ Weitere Wünsche und Anregungen zum ear-System sind herzlich willkommen – gerne per Mail an .

26.03.2019 – Die Gelegenheit, die stiftung ear aktiv mitzugestalten

2019 werden die Expertengremien und das Kuratorium gewählt

Fürth, 26.03.2019 – Vor der stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) liegt das Wahljahr 2019: Die Expertengremien sowie das Kuratorium werden neu berufen. Wer bei einem registrierten Elektrogeräte-Hersteller tätig ist, darf sich herzlich eingeladen fühlen, für die Expertengremien zu kandidieren. Sofern er oder sie eine geschäftsleitende Funktion innehat, kann der- oder diejenige sich auch gerne für die Kuratoriums-Wahl aufstellen lassen.

Die stiftung ear registriert die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten, welche in der Bundesrepublik in Verkehr gebracht werden. Darüber hinaus koordiniert sie die Bereitstellung der Sammelbehälter für die Altgeräte sowie die Abholung bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern in Deutschland. Hierfür hat das Umweltbundesamt der stiftung ear hoheitliche Aufgaben aus dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz übertragen.

Dabei fungiert die stiftung ear als die „Gemeinsame Stelle der Hersteller“ im Sinne des ElektroG – von denen sie übrigens auch gegründet wurde. „Die registrierten Hersteller bzw. Bevollmächtigten haben die Möglichkeit, sich in der Gemeinsamen Stelle aktiv einzubringen und so ihre Interessen zu vertreten“, erklärt stiftung ear-Vorstand Alexander Goldberg.
Durch die Registrierung gehören die Hersteller automatisch einem oder mehreren von insgesamt sechs Produktbereichen an: Wärmeüberträger, Bildschirmgeräte, Lampen, Großgeräte, Kleinegeräte sowie kleine IT- und Telekommunikationsgeräte. Jeder Produktbereich hat eigene Expertengremien, die wiederum die Regeln für die Aufgabenerfüllung der Gemeinsamen Stelle erarbeiten. Unter anderem steht die einheitliche und wettbewerbsneutrale Umsetzung des ElektroG im Fokus.

Anfang/Mitte Mai erhalten die bei der stiftung ear registrierten Hersteller bzw. Bevollmächtigten die Einladung zur Abstimmung über die Geschäftsordnungen der Produktbereichsversammlungen (PBV).

Ab Juni stehen die Abstimmungen für die PBV-Vorsitzenden und deren Stellvertreter an. Die Kandidaten können vorgeschlagen werden – wobei man sich auch selbst zur Kandidatur stellen darf. Die PBV-Vorsitzenden und deren Stellvertreter erhalten gleichzeitig einen Sitz in Produktbereichsarbeitsgruppen und der Produktübergreifenden Arbeitsgruppe der stiftung ear.
Daraufhin wird das Kuratorium besetzt. Die Kuratoriums-Mitglieder beraten und beaufsichtigen den Vorstand der stiftung ear im Rahmen der Vorgaben des ElektroG und der Stiftungsaufsicht. „Zu den wichtigsten Aufgaben zählen das Genehmigen der vorgelegten Wirtschaftspläne, Beratung zu Entwürfen von Gebührenverzeichnissen sowie die Entgegennahme, Prüfung und Genehmigung des Jahresabschlusses“, schildert Alexander Goldberg.

Interesse, als Mitglied des Kuratoriums zu kandidieren? In diesem Fall bitte einfach die stiftung ear kontaktieren – am besten per E-Mail an . Der Abstimmungszeitraum startet ab Ende September.

Weitere Informationen zu den Expertengremien gibt es unter https://www.stiftung-ear.de/de/themen/elektrog/hersteller-bv/pbs-regeln.

13.02.2019 – Weniger Elektrogeräte-Kategorien, weniger Bürokratie?

Nationale Register des EWRN sprachen über Umsetzung der WEEE-Richtlinie vor der Europäischen Kommission

Brüssel/Fürth, 13.02.2019 – Zeit, ein erstes Resümee zu ziehen: Seit Mitte August 2018 gelten europaweit sechs Elektrogeräte-Kategorien, in die man insbesondere bei der Registrierung und Altgeräte-Sammlung unterscheidet. Vorher waren es zehn. Ebenso ist ein offener Anwendungsbereich eingeführt worden, sodass sich nun wirklich jedes Elektrogerät einer Kategorie zuordnen lässt. Wie gestalten sich beide Neuerungen in der Praxis? Das ist bei der Europäischen Kommission am vergangenen Freitag, 8. Februar, in Brüssel erörtert worden.

Als Delegation des European WEEE Registers Network (EWRN) – also dem Zusammenschluss der nationalen Register für Elektro- und Elektronikgeräte der Mitgliedsstaaten – waren dessen Präsident Alexander Goldberg, Vorstand der deutschen stiftung elektro-altgeräte register, und Dominic Henry, Geschäftsführer der irländischen The Producer Register Ltd., zur Kommissionssitzung eingeladen. Sie sprachen vor der Experts‘ Group on WEEE, also den Experten der Mitgliedsstaaten für Elektro- und Elektronikgeräte, über die Umsetzung der WEEE-Richtlinie 2012/19/EU.

Ziel der Verringerung der Gerätekategorien im vergangenen Jahr war ein Bürokratieabbau sowohl auf der Seite der Hersteller als auch auf der der nationalen Register. Aktuell wird in Wärmeübertrager, Bildschirmgeräte, Lampen, Großgeräte, Kleingeräte sowie kleine IT- und Telekommunikationsgeräte differenziert.

„Doch in der Praxis kann die Unterscheidung in kleine und große Geräte den früheren Aufwand verdoppeln; die Unterscheidung in Kleingeräte und kleine IT- und Telekommunikationsgeräte sogar verdreifachen“, schilderte Alexander Goldberg die ersten Erfahrungen. Grund dafür ist, dass manche der Hersteller ihre bis Mitte August 2018 gültige Registrierung und Mitteilungen für zum Beispiel nur eine Gerätekategorie nun in zwei oder drei der neuen Kategorien aufsplitten und damit ausdifferenzieren müssen.

Auch die Einführung des offenen Anwendungsbereichs habe für zusätzlichen Aufwand aufseiten von Herstellern und nationalen Registern gesorgt, so Alexander Goldberg weiter. Lösungsansätze mussten gefunden werden, wie z.B. mit Kleidung oder Möbelstücken mit elektrischen Funktionen umzugehen ist. Um Fehlinterpretationen bei der Zuordnung zu den Kategorien im offenen Anwendungsbereich zu vermeiden, wurde vom EWRN ein Anleitungsdokument herausgegeben.

Innerhalb des offenen Anwendungsbereichs kommt der Unterscheidung zwischen Endgeräten und Bauteilen nochmals größere Bedeutung zu; denn letztere fallen nicht in den Anwendungsbereich und sind damit nicht registrierungspflichtig. In den nächsten Monaten wird auch hierzu ein Anleitungsdokument des EWRN erscheinen.

Wie sehen nun die nächsten Schritte bei der Umsetzung der WEEE-Richtlinie 2012/19/EU aus? Ab dem 1.01.2020 dürfen sich die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten auf ein europaweit einheitlicheres Format bei der Registrierung ihrer Produkte einstellen. Gleiches gilt für die abzugebenden Ist-Input-Mitteilungen der in Umlauf gebrachten Geräte.

Die ursprünglich angedachte Harmonisierung der Meldefrequenz auf eine quartalsweise Taktung wurde vorerst zurückgestellt. Zum jetzigen Zeitpunkt geben die Hersteller ihre Mitteilungen je nach Land entweder an ein kollektives Rücknahmesystem und bzw. oder an das nationale Register ab. Die WEEE-Richtlinie vermag jedoch nur in denjenigen Ländern die Meldefrequenz zu vereinheitlichen, in denen die Hersteller direkt an das nationale Register reporten. In vielen Mitgliedsstaaten geben die Hersteller ihre Mitteilungen üblicherweise monatlich über Compliance Schemes, sprich kollektive Rücknahmesysteme, ab. Von diesen wiederum werden in der Regel einmal im Jahr die gesammelten Meldungen an das nationale Register weitergegeben. „Daher benötigen wir einen neuartigen Ansatz, der eine über alle Mitteilungswege hinweg gangbare Harmonisierung sicherstellt“, betonte Alexander Goldberg.

Das EWRN, vertreten durch Alexander Goldberg, hat gegenüber der Europäischen Kommission bereits seine Unterstützung zugesagt, um an einer echten Harmonisierung der Mitteilungsfrequenz mit zu arbeiten.

Weitere Informationen zum EWRN gibt es unter https://www.ewrn.org/.

07.01.2019 – „Passive“ Endgeräte fallen künftig auch unter das ElektroG

Endgeräte, die Ströme lediglich durchleiten, werden ab dem 01.05.2019 registrierungspflichtig.

  • stiftung ear strebt mit der Änderung europäische Harmonisierung an
  • Unterscheidung zwischen Endgeräten und Bauteilen weiterhin wichtig
  • Informationen für Hersteller zu dem Registrierungsverfahren und Pflichten gemäß ElektroG

Fürth, 07.01.2019

Anders als zahlreiche andere EU-Staaten sieht die stiftung ear viele Elektrogeräte, die Ströme lediglich durchleiten, sogenannte „passive“ Geräte, bislang nicht im Anwendungsbereich des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes. Ab dem 01.05.2019 passt die stiftung ear ihre Praxis dahingehend an und stuft auch passive Endgeräte als Elektro- oder Elektronikgerät ein; diese werden damit registrierungs- und meldepflichtig.

Europäische Harmonisierung im Blick

„Unser Ziel ist es, die WEEE-Richtlinie im Einklang mit anderen EU-Staaten umzusetzen. Damit arbeiten wir auf eine europaweite Harmonisierung hin, die im Sinne der Hersteller ist.“ kommentiert Stiftungsvorstand Alexander Goldberg die Änderung.

Unterscheidung zwischen Endgeräten und Bauteilen

Auch bei passiven Produkten ist die Unterscheidung zwischen Endgeräten und Bauteilen wichtig. Während Endgeräte, in den Anwendungsbereich fallen, bleiben Bauteile auch weiterhin davon ausgenommen. Zu Endgeräten gehören beispielsweise fertig konfektionierte Verlängerungskabel, Lichtschalter, Steckdosen und Stromschienen. Als Bauteile eingestuft werden z. B. Kabel als Meterware, Aderendhülsen und Ringkabelschuhe.

Registrierung einfach über das ear-Portal zu beantragen

Hersteller passiver Endgeräte sind verpflichtet, ihren Registrierungsantrag vor dem 01.05.2019 zu stellen. Dies kann ohne viel Aufwand über das ear-Portal vorgenommen werden. Informationen zum Registrierungsverfahren sowie den Pflichten, die sich aus dem ElektroG für Hersteller ergeben können, stellt die stiftung ear auf ihrer Website bereit. Nicht abschließende Beispiele für Elektrogeräte, die zusätzlich ab dem 01.05.2019 unter das Gesetz fallen, finden Sie hier.

15.11.2018 – Logo für Sammelstellen von Elektro-Altgeräten und Batterien

Handel und Kommunen setzen sich für eine freiwillige und einheitliche Kennzeichnung von Sammelstellen für Elektro-Altgeräte und Altbatterien ein.

  • Wichtiger Beitrag zur Steigerung der Sammelmengen von Elektro-Altgeräten und Batterien
  • Möglicher Einsatz an über 200.000 Sammelstellen im Handel und in den Kommunen
  • Bereitstellung von Daten und Materialien über G² Infoplattform

Hamburg, 13.11.2018

Mit dem Ziel, die Sammelmengen für Elektro-Altgeräte und Batterien zu steigern, haben die Stiftung GRS Batterien und die stiftung elektro-altgeräte register in Zusammenarbeit mit kommunalen und Handelsverbänden ein Logo zur freiwilligen Kennzeichnung von Sammelstellen entwickelt. Die Beteiligten – Verband kommunaler Unternehmen e.V., Handelsverband Deutschland – HDE e.V., BHB – Handelsverband Heimwerken, Bauen und Garten e.V., Deutscher Städtetag und Deutscher Landkreistag – unterstützen und befürworten den freiwilligen Einsatz des „Sammelstellenlogos“ durch rücknahmepflichtige Handels­unternehmen und öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger. Das Logo sowie weitere Materialien und Inhalte können in Form von offenen Druckdaten von Sammelstellenbetreibern über die G² Infoplattform kostenfrei abgerufen und genutzt werden.

Sichtbarkeit und leichte Auffindbarkeit von Sammelstellen als Erfolgsfaktor

Für eine Steigerung der Sammelmenge von Elektro-Altgeräten und Batterien wird die leichte Auffindbarkeit von Sammel­stellen als wesentlich erachtet. Die Kennzeichnung mittels eines einheitlichen Logos wird daher als zweckmäßiges Instrument angesehen, um die Vielzahl der insgesamt über 200.000 Sammelstellen für den Verbraucher besser sichtbar zu machen.

Befürwortung zur Verwendung eines gemeinsamen Logos durch die Sammelstellenbetreiber

Eine einheitliche Kennzeichnung von Sammelstellen ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, jedoch empfiehlt sich die einheitliche, freiwillige Verwendung eines Logos für die Sammelstellenbetreiber. Dabei wird davon ausgegangen, dass die leichtere Auffindbarkeit mittel- bis langfristig zu einer Sensibilisierung der Verbraucher und in Folge dessen zu einer Steigerung der Sammelmengen von Elektro-Altgeräten und Geräte-Altbatterien führen wird.

Einsatz der Kennzeichnung durch Referenzpartner

Das Logo, dessen Aussagekraft durch ein unabhängiges Marktforschungsinstitut bestätigt wurde, verfügt über einen hohen Wiedererkennungswert für den Verbraucher. Zugleich lässt es sich in das Unter­nehmens­erscheinungsbild (Corporate Design) der Sammelstellenbetreiber einfügen. Dies wird beim Einsatz der Kennzeichnung durch Referenzpartner, die das Logo bereits einsetzen, deutlich. Zu diesen gehören die Stadtreinigung Hamburg, der Zweckverband Abfallwirtschaft Straubing als Vertreter einer städtischen bzw. einer ländlichen Kommune, sowie die Hornbach Baumarkt AG und Knauber Freizeit GmbH & Co. KG seitens des Handels. Weitere Unternehmen planen bereits die Einführung.

Kostenfreies Angebot für Sammelstellenbetreiber

Die Stiftungen GRS Batterien und elektro-altgeräte register stellen allen gesetzlich verpflichteten und freiwilligen Sammelstellenbetreibern das Logo sowie weitere Materialien (z. B. Plakat, Flyer u. a.) in Form von offenen Druckdaten zur Verfügung. Diese können bequem und einfach über die Gemeinsame Infor­mationsplattform für Elektroaltgeräte und Altbatterien unter www.g2-infoplattform.de kostenfrei herunter­geladen und in die eigene Verbraucherkommunikation eingebunden werden.

Hintergrund

Elektro-Altgeräte und Batterien enthalten wertvolle Rohstoffe, die wiederverwertet und in den Produkti­onskreislauf zurückgeführt und somit erhalten werden können. Umgekehrt enthalten sie mitunter auch gefährliche Stoffe, die Gesundheit und Umwelt schaden können. Umweltschäden zu verhindern bzw. die Wiederverwertung der Sekundärrohstoffe zu fördern ist Ziel des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) sowie des Batteriegesetzes. Mit den Gesetzen wird festgelegt, dass Elektro-Altgeräte respektive Batterien nicht in den Hausmüll gehören, sondern getrennt vom Hausmüll zu sammeln und der Wiederverwertung zuzuführen sind. Die gesetzlich vorgeschriebene Sammelquote beträgt jeweils 45 % der in den 3 Vorjahren durchschnittlich in Verkehr gebrachten Mengen. Die Rücknahme erfolgt kostenfrei über die Sammel- und Rücknahmestellen der Kommunen, des Handels und der Hersteller.

STATEMENTS

Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag, Verband kommunaler Unternehmen

Die Kommunen und die kommunalen Unternehmen halten eine einheitliche Kennzeichnung von Sammelstellen für ein gutes Instrument, um bei Elektro-Altgeräten und Batterien zu besseren Sammelergebnissen zu kommen. Wir sind uns sicher, dass nach und nach immer mehr Städte, Landkreise und kommunale Unternehmen das Logo verwenden werden, um damit die Bürger auf die zahlreichen Rückgabemöglichkeiten an den örtlichen Sammelstellen hinzuweisen.

Handelsverband Deutschland – HDE e.V.
Stefan Genth, Hauptgeschäftsführer

Mit seinen rund 50 Millionen Kundenkontakten pro Tag bietet der deutsche Einzelhandel viele bequeme Rückgabemöglichkeiten für Altgeräte und Altbatterien. Dabei hat der Handel ein großes Interesse daran, dass für Verbraucherinnen und Verbraucher gut erkennbar ist, wo Altgeräte zurückgegeben werden können. Der freiwillige Einsatz des Sammelstellenlogos durch Einzelhändler kann dabei einen wertvollen Beitrag leisten.

BHB - Handelsverband Heimwerken, Bauen und Garten e.V.

Der Baumarkthandel ist sich seiner gesellschaftlichen Verantwortung bewusst. Umweltgerechtes Unternehmertum äußert sich in der Zusammenarbeit mit den Lieferanten, aber auch zunehmend in der Funktion als Schnittstelle zum Verbraucher. In beide Richtungen setzen sich die Handelsunternehmen im BHB für den Aufbau und die Einhaltung von Umweltstandards ein. Die Möglichkeit der Rückgabe von Elektro-Altgeräten und Altbatterien auch in den Bau- und Heimwerkermärkten (und Gartencentern) stellt einen großen Mehrwert für den Umwelt- & Ressourcenschutz dar. Durch die neue freiwillige und einheitliche Kennzeichnung der Sammelstellen mit einem gemeinsamen Logo leiten wir den Verbraucher besser zu den Rück­nahme­punkten und erleichtern dadurch die ordnungsgemäße Entsorgung seiner Altgeräte und Batterien. Alles im Sinne einer Steigerung der Rücknahmequoten. Daher begrüßen wir die breit angelegte Verbraucherkommunikationskampagne und die diesbezügliche Zusammenarbeit mit den anderen Stakeholdern.

stiftung elektro-altgeräte register
Alexander Goldberg, Vorstand

Gemeinsam mit der Stiftung GRS Batterien setzen wir uns seit Jahren dafür ein, die Sammelmengen für Elektro-Altgeräte und Batterien zu steigern. Die Unterstützung der mit der Verbraucherkommunikation verantwortlichen Institutionen und Einrichtungen sehen wir hierfür als entscheidend an. Die Initiative und Umsetzung des Sammelstellenlogos ist daher für uns ein folgerichtiger und wichtiger Schritt.

Stiftung GRS Batterien
Georgios Chryssos, Vorstand

Der breite Zuspruch der Stakeholder zur Einführung des Sammestellenlogos freut uns nicht nur, sondern wir sehen ihn auch als entscheidenden Schritt hin zu einer breit angelegten und einheitlichen Verbraucher­kommunikation. Der Verbraucher muss wissen, warum, wie und wo er seine Altbatterien und Altgeräte getrennt entsorgen muss und welche zahlreichen Möglichkeiten es hierzu gibt.

KONTAKT

G² Projektbüro
Ragna Sturm
Tel: 089 97895-797
Mobil: 0176 63384929

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15.08.2018 – Neuer Online-Auftritt der stiftung ear
Relaunch der Website pünktlich zur Einführung des „Open Scope“
  • Erweitertes, zielgruppenspezifisches Informationsangebot rund um das ElektroG
  • Neues Design und neue Benutzerführung optimieren die Nutzerfreundlichkeit
  • Ergänzende Angebote wie Lernvideos kommen dem hohen Informationsbedarf der Nutzer nach

Fürth, 15.08.2018

Pünktlich zum heutigen Stichtag, an dem der offene Anwendungsbereich („Open Scope“) in Kraft tritt, präsentiert sich die stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) mit neuem Webauftritt. Neben dem Design wurde hierbei auch die Benutzerführung verbessert. Mit diesem sowie weiteren Angeboten – vom Newsletter bis hin zu Lernvideos – kommt die Stiftung dem hohen Informationsbedarf ihrer Nutzer nach.

So übersichtlich wie möglich, so umfangreich wie nötig

„Unser Ziel war es, dem sehr unterschiedlichen Informationsbedarf der einzelnen Zielgruppen gerecht zu werden. Hierbei haben wir uns von dem Motto ‚so übersichtlich wie möglich – so umfangreich wie nötig’ leiten lassen.“, kommentiert Stiftungsvorstand Alexander Goldberg. Neben Herstellern bzw. Bevollmächtigten und öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern, finden nun auch Vertreiber (Händler) sowie entsorgungspflichtige Besitzer, Betreiber von Erstbehandlungsanlagen und Verbraucher alle für sie relevanten Informationen kompakt und übersichtlich in einer farblich und mit Icons gekennzeichneten Rubrik auf der ear-Website. Die mobile Nutzung des Angebots ist dank des Responsive Webdesign auch weiterhin gewährleistet.

Immer auf dem Laufenden mit ergänzendem Informationsangebot

Der vierteljährlich erscheinende Newsletter präsentiert sich ab Ausgabe 04/2018 ebenfalls im neuen, der Website angepasstem Design. Mit ihm informiert die Stiftung über Neuerungen und beantwortet aktuelle Fragen rund um das ElektroG. Hierzu Generalbevollmächtigte Dr. Andrea Menz: „Hersteller und örE schätzen unseren Newsletter bereits von der ersten Stunde an. Wir hoffen, dass wir ihnen ebenso wie allen weiteren Betroffenen, z. B. Vertreibern, mit diesem Tool auch künftig wertvolle Dienste erweisen.“

Ergänzt wird das Informationsangebot durch das ebenfalls viermal pro Jahr erscheinende „örE-Rundschreiben“, das speziell auf die für örE relevanten Neuerungen eingeht. Nicht zuletzt können Nutzer durch Verwendung des RSS-Feeds tagesaktuell auf dem Laufenden bleiben und Änderungen der Website verfolgen.

Aus erster Hand und auf Abruf: Der ear-YouTube Kanal

Die umfangreichen Umstellungen, die die diesjährigen Gesetzesänderungen mit sich bringen, hat die Stiftung zum Anlass genommen, Hersteller und Bevollmächtigte sowie örE auch mittels Lernvideos fit für neue und auch bestehende Verfahrensweisen zu machen. Über den neuen ear-YouTube Kanal können alle Inhalte, die sukzessive erweitert werden, jederzeit abgerufen werden.

Hintergrund:

Mit heutigem Datum, 15.08.2018, tritt der offene Anwendungsbereich („Open Scope") in Kraft. Damit fallen alle elektrischen und elektronischen Geräte in den Anwendungsbereich des ElektroG, sofern sie nicht expli-zit durch einen gesetzlichen Ausnahmetatbestand ausgeschlossen sind. Zugleich werden die bisher 10 Kategorien entsprechend der europäischen WEEE-Richtlinie durch 6 neue Kategorien ersetzt. Diese wurden zusammen mit den regelsetzenden Herstellergremien in 17 neue Gerätearten unterteilt. Die Änderungen haben Auswirkungen für Hersteller, öffentlich-rechtliche Entsorger, Vertreiber und entsorgungspflichtige Besitzer.

Links:

18.08.2017 – ElektroG: Offener Anwendungsbereich zum 15.08.2018 bringt elementare Änderungen

stiftung ear bietet Wegweiser für Gesetzesänderung

  • Mit Einführung des sog. „offenen Anwendungsbereichs" fallen grundsätzlich alle Elektro(nik)geräte unter das ElektroG
  • Umstellung auf sechs neue Kategorien verringert mittelfristig bürokratischen Aufwand für Hersteller
  • Umfassendes Informationsangebot der stiftung ear dient als Wegweiser für die Umstellung

Fürth, 18.08.2017

In knapp einem Jahr treten elementare Änderungen des ElektroG in Kraft, durch die die europäische WEEE-Richtlinie umgesetzt wird. Betroffen von dem ab dem 15.08.2018 geltenden „offenen Anwendungsbereich" (Open Scope) und der Änderung der Sammelgruppen sind insbesondere Hersteller bzw. Bevollmächtigte ausländischer Hersteller sowie öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und Entsorgungsdienstleister. 

Mittelfristig weniger bürokratischer Aufwand durch Verringerung der Anzahl an Kategorien und Gerätearten

Anders als bisher, fallen ab dem 15.08.2018 alle elektr(on)ischen Geräte in den Anwendungsbereich des ElektroG, außer sie sind durch einen der Ausnahmetatbestände explizit ausgeschlossen. Weitere wesentliche Änderung ist die Verringerung der Anzahl an Kategorien und Gerätearten.

Bis 14.08.2018 Neu ab 15.08.2015
10 Kategorien 6 Kategorien

32 Gerätearten davon
• 21 b2c
• 11 b2b

17 Gerätearten davon

• 9 b2c
• 8 b2b

Die Unterteilung der europarechtlich vorgegebenen sechs Kategorien in zukünftig 17 Gerätearten erfolgte in enger Zusammenarbeit mit den regelsetzenden Herstellergremien der stiftung ear. Hierzu Alexander Goldberg, Stiftungsvorstand: „Die Umstellung bedeutet erst einmal Aufwand für alle Beteiligten, aber mittelfristig weniger Bürokratie. Nach erfolgter Umstellung auf sechs Kategorien/17 Gerätearten sind nämlich grundsätzlich weniger Mitteilungen und auch weniger Garantienachweise erforderlich. Die bisherige Unterteilung in insgesamt 32 Gerätearten ist heute überholt und verursacht für Hersteller viel Aufwand. Ein weiterer Vorteil ist die einfachere Zuordnung von Geräten zu den neuen Kategorien/Gerätearten“.

Umstellung – das ist zu tun

Um die Umstellung für die Hersteller so einfach wie möglich zu gestalten, wurden, ebenfalls in enger Zusammenarbeit mit den Herstellergremien, die hierzu erforderlichen organisatorischen Voraussetzungen geschaffen. Die Überführung bestehender Registrierungen wird dabei direkt von der stiftung ear übernommen. Handlungsbedarf für die Hersteller besteht in erster Linie in der Überprüfung ihres Produktportfolios hinsichtlich der neuen Gerätearten. Um dies zu erleichtern, hat die stiftung ear verschiedene Instrumente entwickelt, wie unter anderem eine Webanwendung, mit der die Überführung bestehender Registrierungen simuliert werden kann und der Anwender das Simulationsergebnis auf seine Vollständigkeit hinsichtlich der neuen Gerätearten überprüfen kann.

Breites Informationsangebot der stiftung ear

Alle von der Umstellung Betroffenen – Hersteller, öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, Entsorgungsdienstleister, Vertreiber und entsorgungspflichtige Besitzer, Betreiber von Erstbehandlungsanlagen – können sich mithilfe des umfassenden Informationsangebots der stiftung ear online (Website, Newsletter) und offline (Fachvorträge) schon heute umfassend informieren und vorbereiten. Das Angebot der stiftung ear umfasst:

  • Website
    Vorinformationen auf der ear-Website unter ElektroG 2018 zu den Auswirkungen der 2018 in Kraft tretenden Änderungen des ElektroG für alle Betroffenen, u.a. mittels o. g. Webanwendung, eines Entscheidungsbaums zur Kategorien-Zuordnung oder einer Terminübersicht.
    Link: www.stiftung-ear.de/elektrog-2018/
  • Fachtagung Fraunhofer-Institut: 19.09.2017
    Vortrag von Stiftungsvorstand Alexander Goldberg mit Schwerpunkt zur Umstellung auf 6 Kategorien
  • Bundesgesetzblatt
    Veröffentlichung der künftigen Regelungen im Bundesgesetzblatt Nr. 40 vom 23.10.2015
    Link: www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav

Weitere Initiativen und Veröffentlichungen sind geplant.

Über die stiftung elektro-alteräte register

Die stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) ist die „Gemeinsame Stelle der Hersteller" im Sinne des ElektroG. Vom Umweltbundesamt mit der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben betraut, registriert die stiftung ear die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten und koordiniert die Bereitstellung von Behältnissen für Übergabestellen und die Abholung der Altgeräte bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern in der gesamten Bundesrepublik Deutschland.

www.stiftung-ear.de

06.03.2017 – Startschuss für G² Schulkoffer Pilotprojekt

Hamburg/Fürth, 06.03.2017

Mit dem G² Schulkoffer Workshop fiel der Startschuss für das Pilotprojekt, das die stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) und die Stiftung GRS Batterien (GRS Batterien) in Kooperation mit der Elektroaltgeräte Koordinierungsstelle Austria GmbH (EAK) initiiert haben. Abfallberater/innen aus dem gesamten Bundesgebiet wurden am 23.02.17 fit gemacht für den Einsatz der ersten 20 Schulkoffer im Primar- und Sekundarstufenbereich.

Den Anstoß für die Initiative zur Steigerung der Sammelquoten gaben mehrere Faktoren: (1) Bildungsangebote sind ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige Steigerung der Sammelquoten, so das Ergebnis des in Kooperation mit dem Verband kommunaler Unternehmen (VKU), dem Deutschen Städte- sowie Landkreistag initiierten G2 Kommunikationsprojekts. Ein Workshop mit AbfallberaterInnen in NRW hat dieses Ergebnis bestätigt. (2) Die Bildungsinitiative „Inspektor Energie“ begeistert seit Jahren Kinder des Elementarstufenbereiches für das Sammeln von Batterien und seit 2016 auch von Elektro-Altgeräten. (3) In Österreich ist der Elektroaltgeräte-und Altbatterien-Schulkoffer der EAK bereits seit 2014 mit großem Erfolg im Einsatz. Entwickelt wurde er von der EAK gemeinsam mit Vertretern der AbfallberaterInnen sowie dem Umweltdachverband und dem D.R.Z (Demontage Recyklingzentrum Wien). Das Projekt wurde auch vom österreichischen Umweltministerium sowie vom Bildungsministerium unterstützt.

Aufgrund der unterschiedlichen Rahmenbedingungen wurde der Koffer und das didaktische Begleitmaterial zunächst auf Deutschland angepasst. Ob und in welchem Rahmen ein möglicher Roll-out erfolgen kann, soll nun im Rahmen der Pilotphase ermittelt werden. „Die Abfallberater sind absolute Experten ihres Fachs.“, so Alexander Goldberg, Vorstand stiftung ear. „Mit dem Schulkoffer wollen wir ihnen ein Instrument an die Hand geben, mit dem sie ihr umfassendes Wissen zum Thema Entsorgung von Elektro-Altgeräten und Batterien spielerisch und mit vielfältigen Methoden an die Schüler und heranwachsenden Verbraucher weitergeben können und damit letztendlich ihre wichtige Arbeit erleichtern.“

„Als weiteres wichtiges Mittel zur Steigerung der Sammelquoten sehen wir unsere „g2-infoplattform“, weist Georgios Chryssos, Vorstand GRS Batterien auf die Gemeinsame Informationsplattform Elektro-Altgeräte und Batterien hin, „über die wir die Verbraucherkommunikation beteiligter Stakeholder wie örE (öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger), Verbraucherzentralen, Bildungsträger, Vertreiber und Nichtregierungsorganisationen untersützen wollen.“ Nach Registrierung haben Nutzer über die Plattform Zugang zu Textbausteinen, Informationen z. B. zu den genannten Bildungsangeboten bis hin zu offenen – d. h. an das Unternehmensdesign der kommunizierenden Akteure anpassbaren – Daten der jeweils aktuellen Kampagne.

Informationen und Registrierung unter www.g2-infoplattform.de

Über die Stiftung GRS Batterien

Die Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien (Stiftung GRS Batterien) ist verantwortlich für die bundesweite Sammlung, Sortierung und Verwertung von gebrauchten Batterien. 1998 gegründet, übernimmt GRS Batterien die für den Verbraucher unentgeltliche Batterierücknahme und –entsorgung in Deutschland. Mittlerweile ist die Stiftung für die Produkte von mehr als 3.000 Batterieherstellern und -importeuren verantwortlich. Zur Erfüllung der Rücknahmeverpflichtung hat GRS Batterien deutschlandweit und flächendeckend mehr als 170.000 Rückgabestellen eingerichtet, davon allein 140.000 im Handel. Die aktuelle Sammelquote beträgt 45,9 % und liegt damit über der gesetzlich vorgeschriebenen Quote. Nahezu alle zurückgenommenen Batterien werden wiederverwertet.

www.grs-batterien.de

Über die Elektroaltgeräte Koordinierungsstelle Austria GmbH (EAK)

Die EAK führt die praktische und administrative Koordinierung der Abholung der gesammelten Elektrogeräte und Batterien durch und zeichnet für Öffentlichkeitsarbeit, Daten-Dokumentation und Berichtwesen an das BMLFUW (Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft; Umwelt und Wasserwirtschaft) sowie an die die Europäische Kommission verantwortlich. Die EAK ist eine gemeinnützige Gesellschaft, die sich aus Vertretern der Wirtschaftskammer Österreich sowie den von der EAG VO und der Batterienverordnung betroffenen Branchenvertretern zusammensetzt.

www.eak-austria.at

26.10.2015 – Neues ElektroG und BattG – in Kraft!

Fürth, 26.10.2015

Am 24.10.2015 ist das neue ElektroG in Kraft getreten; das neue BattG tritt am 06.11.2015 in Kraft. Durch mögliche Unkenntnis ihrer Pflichten im Rahmen der Gesetze drohen Erst-Inverkehrbringern von PV-Modulen und Energiespeichern weitreichende Sanktionen, von Bußgeldern bis hin zu Verkaufsverboten. Durch rasches Handeln können Betroffene – Produzenten, OEMs und Importeure wie z. B. Handwerksbetriebe – diese leicht umgehen.

Wer ist betroffen?

Betroffen sind Hersteller von PV-Modulen und stationären Energiespeichern. Zu Herstellern zählen neben Produzenten, u. a. auch OEMs und Importeure wie z. B. Handwerksbetriebe. Als Erst-Inverkehrbringer unterliegen sie den sogenannten Herstellerpflichten des ElektroG (Elektro- und Elektronikgerätegesetz bei PV-Modulen) bzw. des BattG (Batteriegesetz bei stationären Energiespeichern).

Was ändert sich mit dem neuen ElektroG?

Das neue ElektroG ist am Samstag, 24.10.2015 in Kraft getreten. Damit fallen PV-Module nun grundsätzlich als b2c-Elektrogeräte unter Kategorie 4 des Gesetzes. Bevor Hersteller PV-Module in Verkehr bringen, müssen sie bei der stiftung ear registriert sein. Vertreiber nicht-registrierter Geräte müssen bereits vor dem Anbieten zum Verkauf solcher Geräte bei der stiftung ear registriert sein.

Was ist zu tun?

Mit Inkrafttreten des neuen ElektroG muss unverzüglich ein Registrierungsantrag bei der stiftung ear gestellt und die gesetzlich geforderte insolvenzsichere Garantie nachgewiesen werden. Der Registrierungsantrag wird dann durch die stiftung ear geprüft und die Registrierung zum 01.02.2016 erteilt. Ohne erteilte Registrierung dürfen ab diesem Zeitpunkt keine PV-Module mehr in Verkehr gebracht werden!

Wann gilt das ElektroG und wann das BattG mit welchen Folgen?

Stationäre Energiespeicher sind i. d. Regel Geräte ohne elektrische Funktionalitäten im Sinne des ElektroG, gelten in diesem Fall nicht als Elektrogeräte und unterliegen dann auch nicht dem ElektroG, sondern gelten als Industriebatterien im Sinne des BattG. Für Hersteller solcher Geräte sind damit folgende Pflichten verbunden: Sie müssen

  • ihre Marktteilnahme im Batterieregister des Umweltbundesamtes anzeigen;
  • sich entweder dem GRS Branchenrücknahmesystem anschließen oder individuell die Altbatterie-Rücknahme sicherstellen.

Verstöße gegen auch nur eine dieser beiden Pflichten gelten als eine nicht ordnungsgemäße Registrierung und stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit empfindlichen Bußgeldern bis hin zu Verkaufsverboten geahndet werden kann. Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass ordnungsgemäß registrierte Hersteller wettbewerbsrechtlich gegen nicht registrierte Hersteller vorgehen können.

Sofern Inverkehrbringer stationärer Speicher die Rücknahme von Altspeichern individuell organisieren wollen, müssen sie zudem erweiterte bilanzielle Rückstellungspflichten berücksichtigen.

Wer gilt als Hersteller?

Aktuell herrscht insbesondere Unkenntnis darüber, wer Hersteller im Sinne des ElektroG ist. Hersteller von PV-Modulen ist,

  • wer unter seinem Namen oder seiner Marke Geräte in Deutschland herstellt und anbietet,
  • wer Geräte anderer Hersteller unter seiner Marke / seinem Namen anbietet bzw. weiterverkauft oder
  • wer erstmals PV-Module von außerhalb Deutschlands in Deutschland anbietet, wobei dies unabhängig davon ist, welche Marke / welcher Name auf dem Gerät steht.

Zudem gelten Vertreiber als Hersteller, wenn sie vorsätzlich oder fahrlässig PV-Module nicht ordnungsgemäß registrierter Hersteller zum Verkauf anbieten!

Für Hersteller stationärer Energiespeicher gilt im Sinne des BattG gleiches. Hersteller ist ebenfalls derjenige, unter dessen (Marken-)Namen das Systemmodul letztendlich in Verkehr gebracht wird. Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass die Hersteller / Lieferanten der im Speicher enthaltenen Batteriesysteme als die gesetzlich Rücknahmeverpflichteten zu betrachten sind.

Besondere Vorsicht ist bei Direktimporten geboten! Hier gilt derjenige, der Speichergeräte einführt und in Deutschland weitervertreibt, als Hersteller, das können u. U. auch kleine Handwerksbetriebe sein.

Wie sind Sanktionen am besten zu vermeiden?

Um Rechtsunsicherheiten auszuräumen und etwaige Bußgelder und Verkaufsverbote zu vermeiden, sollten Hersteller, Vertreiber aber auch Installationsbetriebe, Fach- und Großhändler unbedingt überprüfen, ob die von Ihnen (weiter-)vertriebenen Systeme ordnungsgemäß gemäß ElektroG und BattG registriert sind. Aufgrund der breiten Unkenntnis im Markt sollte man sich hierbei jedoch nicht auf die alleinige Zusicherung des Lieferanten verlassen. Die stiftung ear und das GRS Rücknahmesystem bieten hierzu weitere Informationen an.

Diese finden Sie unter

stiftung ear: www.stiftung-ear.de/hersteller

GRS Branchenrücknahmesystem www.grs-batterien.de/hersteller.html und grs-batterien.de/fileadmin/user_upload/Download/pv-speicher/Info.pdf

 

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