Frühere Pressemitteilungen

03.07.2013 – Neuer Vorsitzender des Kuratoriums der stiftung elektro-altgeräte register

Fürth, 03.07.2013 - PR 04/2013

Der bisherige stellvertretende Vorsitzende des Kuratoriums der stiftung elektro-altgeräte register, Dr. Dr. h.c. Robert Kugler, Geschäftsführer der Neff GmbH, ist in der gestrigen Sitzung des Kuratoriums zum neuen Vorsitzenden gewählt worden. Er übernimmt den Vorsitz von Hans-Joachim Kamp, der dieses Amt seit der konstituierenden Sitzung des Kuratoriums im September 2004 inne hatte. Zum neuen stellvertretenden Vorsitzenden wählte das Kuratorium Richard E. Geitner, CEO der C. & E. FEIN GmbH.

Hans Joachim Kamp hatte seinen Vorsitz Mitte Juni niedergelegt. Er war der stiftung ear von Beginn an auf das Engste verbunden. Zunächst als Geschäftsführer der Philips Consumer Electronics und später als Vorsitzender der Geschäftsführung der Philips GmbH hat Herr Kamp bereits die Entstehung der Elektro-Altgeräte-Richtlinie (WEEE 1) und deren Umsetzung durch das ElektroG aktiv und mit großem persönlichen Engagement begleitet.

„Als langjähriger Vizepräsident des Zentralverbandes der Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) sowie als ehemaliger Vorsitzender des ZVEI-Fachverbandes Consumer Electronics gehört Hans-Joachim Kamp zu den Initiatoren und Wegbereitern der stiftung ear“, erklärte ear-Vorstand Alexander Goldberg. „Er hat als Vorsitzender des Kuratoriums der stiftung ear stets als wichtiger und kenntnisreicher Ratgeber zur Seite gestanden und unsere Arbeit damit nachhaltig gefördert. Durch seine stets ausgleichende und besonnene Art hat er nicht selten bei widerstreitenden Interessen der verschiedenen Stakeholder erfolgreich als Mediator gewirkt.“

Der neue Vorsitzende des Kuratoriums, Dr. Robert Kugler, wird diese Tradition fortsetzen, da auch er bereits von der ersten Stunde an die Arbeit der stiftung ear begleitet und unterstützt hat. „Wir freuen uns sehr, dass Herr Dr. Kugler sich bereit erklärt hat, dieses Amt zu übernehmen. Er ist der Garant für Kontinuität in der Beratung der stiftung ear und er ist unserer Organisation in gleicher Weise eng verbunden.“

Die stiftung ear mit Sitz in Fürth, Bayern, koordiniert die Entsorgung von Elektro-Altgeräten in der gesamten Bundesrepublik Deutschland. Sie hat 25 Mitarbeiter. Die stiftung ear wurde durch das Umweltbundesamt mit der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben beliehen und untersteht dessen Rechts- und Fachaufsicht.

01.07.2013 – Umbenennung der B2C-Gerätearten im Bereich Lampen und Leuchten führt zu Kostensenkung für Lampen-Hersteller

stiftung ear verändert zum 1. August 2013 Entsorgungswege in den Sammelgruppen 4 und 5

Fürth, 01.07.2013 - PR 03/2013

Nach der Anpassung der Verwaltungspraxis zur Abgrenzung von Lampen und Leuchten an die europäischen Öko-Design-Vorschriften zum 1. Februar 2013 wird die stiftung ear zum 1. August 2013 einen weiteren Schritt zur kostengerechteren Entsorgung von Lampen vollziehen: Die B2C-Gerätearten der Kategorie 5 werden umbenannt. Unter die Geräteart 5 a fallen künftig ausschließlich „Gasentladungslampen, die in privaten Haushalten genutzt werden können“, und zwar auch dann, wenn sie mit Leuchten fest verbunden sind. Für alle weiteren Lampen gilt hingegen die Geräteart 5 b „Sonstige Beleuchtungskörper oder Geräte für die Ausbreitung oder Steuerung von Licht, die in privaten Haushalten genutzt werden können“. Dies schließt auch LED-Lampen ein, unabhängig davon, ob sie mit einer Leuchte fest verbunden sind oder nicht.

Auf diese Weise wird künftig sicher gestellt, dass in der Sammelgruppe 4 ausschließlich Gasentladungslampen (auch wenn sie mit Leuchten fest verbunden sind) gesammelt werden. Alle anderen Beleuchtungskörper – mit Leuchten fest verbunden oder nicht – werden der Sammelgruppe 5 zugeordnet. Dies trägt den besonderen Anforderungen Rechnung, die an die Entsorgung von Gasentladungslampen gestellt werden. Ihre Entsorgung wird künftig „sortenrein“ erfolgen.

ear-Vorstand Alexander Goldberg ist in diesem Zusammenhang vor allem eines wichtig: „Mit dieser neuen Zuordnung werden die Entsorgungswege in einem sehr komplexen Bereich verändert. Dies führt zu einer drastischen Kostensenkung für Hersteller von Lampen, die keine Gasentladungslampen sind. Denn Hersteller, die ausschließlich Lampen –also alle Lampen außer Gasentladungslampen – produzieren, profitieren ab dem 1. August doppelt: Sie müssen einerseits einen deutlich geringeren Garantiebetrag nachweisen, nämlich 119 Euro/t anstatt zuvor 1300 Euro/t. Zudem sind auch die Entsorgungskosten in der Sammelgruppe 5 deutlich geringer als in der Sammelgruppe 4. Teilweise können sogar Erlöse erzielt werden“.

Diese Lösung führt dazu, dass Hersteller, die bisher mit der Geräteart 5 a registriert sind und ausschließlich LED-Lampen in Verkehr bringen, auch wenn sie mit einer Leuchte fest verbunden sind, eine neue Registrierung in der Geräteart 5 b benötigen. Die neuen Registrierungen sind mit der/den entsprechenden Marke(n) und (jeweils) der neuen Geräteart 5 b „Sonstige Beleuchtungskörper oder Geräte für die Ausbreitung oder Steuerung von Licht, die in privaten Haushalten genutzt werden können“ bei der stiftung ear zu beantragen. Die Aufhebung der bisherigen, nicht mehr benötigten Registrierungen wird durch die stiftung ear kostenfrei vorgenommen.

Die stiftung ear hat – um Herstellern Zeit für die Anpassung ihrer Registrierungen an die neue Lage zu geben – eine Karenzfrist bis zum 1. Januar 2014 festgelegt. Ab genanntem Datum müssen Hersteller von Lampen dann über eine gegebenenfalls erforderliche Registrierung in der Geräteart 5 b verfügen. Gleichzeitig hat die stiftung ear die Karenzfrist für Hersteller von Lampen mit fest verbundenen Leuchten ebenfalls noch einmal verlängert. Auch hier gilt nun der 1. Januar 2014.

Die stiftung ear mit Sitz in Fürth, Bayern, koordiniert die Entsorgung von Elektro-Altgeräten in der gesamten Bundesrepublik Deutschland. Sie hat 25 Mitarbeiter. Die stiftung ear wurde durch das Umweltbundesamt mit der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben beliehen und untersteht dessen Rechts- und Fachaufsicht.

01.02.2013 – Abgrenzung zwischen Lampen und Leuchten wird vereinfacht

stiftung ear sorgt durch Anpassung an einheitliche europäische Regelungen für Rechtssicherheit

Fürth, 01.02.2013 - PR 02/2013

Die stiftung elektro-altgeräte register wird zum 1. Februar 2013 ihre Verwaltungspraxis zur Abgrenzung von Lampen und Leuchten an die europäischen Ökodesign-Vorschriften anpassen. Diese enthalten sehr genaue und umfassende Begriffsbestimmungen für die verschiedenen Arten von Lampen und Leuchten. Im Interesse einer einheitlichen europäischen Praxis werden diese Definitionen künftig auch der Abgrenzung von Lampen und Leuchten im Rahmen des ElektroG zugrunde gelegt.

„Die rasant fortschreitende Entwicklung neuer Techniken wie der LED-Technik hat in der Praxis immer häufiger dazu geführt, dass die Abgrenzung zwischen Lampe und Leuchte sehr viel schwieriger geworden ist. Die bislang zugrunde gelegten Kriterien sind vielfach ineinander übergegangen oder miteinander verschmolzen“, betonte Alexander Goldberg, Vorstand der stiftung ear. „Das hat zu Unsicherheiten bei den Herstellern und zu zahlreichen praktischen Problemen geführt, die wir jetzt konsequent abbauen. Die künftige Verwaltungspraxis wird die Abgrenzung deutlich stringenter und damit in der Praxis für alle Betroffenen handhabbarer machen.“

Goldberg unterstrich, dass sich die Verminderung der schädlichen Umweltauswirkungen am Ende der Lebensdauer eines Produktes als ein Ziel der Ökodesign-Richtlinie mit den Zielen des ElektroG deckt. Eine einheitliche Beurteilung auf der Grundlage derselben Begriffsbestimmungen leiste damit auch einen Beitrag zu mehr Nachhaltigkeit in der umweltpolitischen Praxis.

Die stiftung ear mit Sitz in Fürth, Bayern, koordiniert die Entsorgung von Elektro-Altgeräten in der gesamten Bundesrepublik Deutschland. Sie hat 26 Mitarbeiter. Die stiftung ear wurde durch das Umweltbundesamt mit der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben beliehen und untersteht dessen Rechts- und Fachaufsicht.

07.01.2013 – Internetpräsenz der stiftung ear jetzt auch in englischer Sprache

Fürth, 07.01.2013 - PR 01/2013

Schon lange geplant, von vielen erhofft – jetzt ist sie endlich da: Die Webseite der stiftung elektro-altgeräte register hat seit heute eine Version in englischer Sprache. „Die stiftung ear trägt damit den Wünschen ausländischer Hersteller Rechnung, die sich den gesetzlichen Vorschriften des ElektroG entsprechend verhalten wollen, aber oftmals an der deutschen Sprache gescheitert sind“, erklärte ear-Vorstand Alexander Goldberg.

Die englische Version beinhalte nicht nur alle sachlichen Informationen und technischen Hinweise wie insbesondere den gesamten Katalog der Fragen und Antworten, betonte Goldberg weiter. „Es war auch immer wieder ein Anliegen verschiedener ausländischer Institutionen wie auch unserer Kunden, Information rund um die deutsche Umsetzung der WEEE in Englisch zu bekommen. Auch werde der Informationsaustausch zwischen den Nationalen Registern damit gefördert. Die Umsetzung war eine echte Herausforderung, aber ich denke, es hat sich gelohnt. Damit stellen wir auch ein Stück weit mehr Wettbewerbsgerechtigkeit her für alle, die Elektro- und Elektronikgeräte auf den deutschen Markt bringen, gleichgültig, wo sie beheimatet sind.“

Hersteller aus dem Ausland können jetzt selbständig und ohne Sprachbarrieren den Anforderungen des ElektroG in allen Bereichen gerecht werden. Auf eines wies Goldberg allerdings auch in diesem Zusammenhang hin: „Die Aussage, man habe die umfangreichen Vorschriften und Regeln des deutschen Systems nicht verstanden, wird künftig nicht mehr verfangen. Jetzt haben alle Hersteller die gleichen Bedingungen und wir erwarten, dass sie ihnen auch entsprechend gerecht werden.“

Die englische Version der Webseite www.stiftung-ear.de ist über die englische Fahne auf der jeweiligen Seite der Homepage gekennzeichnet.

Die stiftung ear mit Sitz in Fürth, Bayern, koordiniert die Entsorgung von Elektro-Altgeräten in der gesamten Bundesrepublik Deutschland. Sie hat 26 Mitarbeiter. Die stiftung ear wurde durch das Umweltbundesamt mit der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben beliehen und untersteht dessen Rechts- und Fachaufsicht.

02.04.2012 – stiftung ear startet Newsletter „ear insight“

Erstausgabe erscheint am 2. April und informiert kurz und bündig über Neuerungen

Fürth, 02.04.2012 - PR 03/2012

Ab April erscheint der Newsletter „ear insight“ der stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear). Viermal jährlich wird er jeweils zu Beginn eines Quartals kurz und kompakt über wichtige Entwicklungen und Veränderungen der letzten Monate informieren. So werden vor allem Hersteller, öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und Vertreiber, aber auch eine interessierte Öffentlichkeit mit relevanten Informationen zu Neuerungen im Bereich der stiftung ear versorgt. Zusätzlich gibt „ear insight“ auch einen Ausblick auf die wichtigsten Themen der kommenden Monate. Alexander Goldberg, Vorstand der stiftung ear, ist vom dem Konzept des neuen Mediums überzeugt: „Dienstleistungsorientiert und kommunikativ – das ist seit fast zwei Jahren unser Motto, und die Reaktion unserer Kunden zeigt uns, dass wir damit den richtigen Weg eingeschlagen haben. Mit der jetzt vorliegenden ersten Ausgabe unseres Newsletters wollen wir diesen Kurs konsequent fortsetzen.“

Im Fokus der ersten Ausgabe stehen die weiterhin bestehende Problematik der Trittbrettfahrer, geplante Erleichterungen beim Garantienachweis, die Neuerungen bei der Jahres-Statistik-Meldungen sowie Änderungen der Verwaltungspraxis für Medizinprodukte. Interessierte können sich für einen regelmäßigen Bezug des Newsletters auf der Homepage der stiftung ear unter www.stiftung-ear.de/newsletter anmelden.

Die stiftung ear mit Sitz in Fürth, Bayern, koordiniert die Entsorgung von Elektro-Altgeräten in der gesamten Bundesrepublik Deutschland. Sie hat 27 Mitarbeiter. Die stiftung ear wurde durch das Umweltbundesamt mit der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben beliehen und untersteht dessen Rechts- und Fachaufsicht.

29.03.2012 – stiftung ear baut telefonische Servicezeiten der Mitarbeiter erneut aus

Vorstand Alexander Goldberg: „Das direkte Gespräch löst viele Probleme.“

Fürth, 29.03.2012 - PR 02/2012

Vor rund 20 Monaten hat die stiftung elektro-altgeräte register ihre telefonische Erreichbarkeit erheblich ausgeweitet und damit einen wichtigen Schritt im Rahmen der Optimierung ihres Service-Angebots vollzogen. Die seitdem bestehenden festen Servicezeiten der Mitarbeiter werden in Zukunft erneut ausgebaut. Künftig werden die Mitglieder des Teams der stiftung ear ihren Gesprächspartnern und Kunden jeden Tag von 9.00 bis 12.00 Uhr bzw. mittwochs ausschließlich in der Zeit von 14.00 bis 17.00 Uhr für Fragen zur Verfügung stehen. Die bisher geltenden festen Zeiten für einzelne Mitarbeiter gehören damit der Vergangenheit an.

„Die persönlichen Kontakte zwischen Herstellern und unseren Mitarbeitern sind mittlerweile zum fest etablierten Bestandteil unseres Dienstleistungsangebots geworden“, erklärte Alexander Goldberg, Vorstand der stiftung ear. „Zahlreiche Probleme können im persönlichen Kontakt zwischen unseren Kunden und Mitarbeitern schnell, unkompliziert und für beide Seiten zielführend gelöst werden. Diese Möglichkeiten weiter auszubauen entspricht einem Wunsch unserer Kunden, dem wir gerne nachkommen.“

Goldberg weiter: „Die stiftung ear ist heute als dienstleistungsorientierte Organisation anerkannt. Das ist für uns eine schöne Bestätigung. Es ist uns aber auch Auftrag und Ansporn zugleich, den persönlichen Kontakt wo immer möglich zu suchen und damit Schwierigkeiten erst gar nicht entstehen zu lassen.“ Die vergangenen Monate hätten deutlich gemacht, dass durch den direkten Austausch auf allen Seiten Zeit eingespart, die Verfahrensbearbeitung effizienter gestaltet und so letztendlich unnötige Kosten vermieden werden konnten.

Die stiftung ear mit Sitz in Fürth, Bayern, koordiniert die Entsorgung von Elektro-Altgeräten in der gesamten Bundesrepublik Deutschland. Sie hat 27 Mitarbeiter. Die stiftung ear wurde durch das Umweltbundesamt mit der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben beliehen und untersteht dessen Rechts- und Fachaufsicht.

02.01.2012 – stiftung ear stellt Zugang zu Hersteller-Verzeichnis auf html-Version um.

Fürth, 02.01.2012 - PR 01/2012

Der Zugang zum Verzeichnis der registrierten Hersteller wird erheblich erleichtert. Ab dem 2. Januar 2012 können Interessierte unmittelbar über die Webseite der stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) auf das Hersteller-Verzeichnis zugreifen und darin suchen; die bisher erforderliche Installation der Java-Applikation, über die u.a. die Registrierung im ear-System erfolgt, entfällt damit für diese Recherche. Einsehbar wird künftig außerdem das genaue Datum der Veröffentlichung einer Registrierung sein.

Wir ermöglichen mit dieser Umstellung, dass das Verzeichnis künftig auch über Smartphones und Tablet PCs erreicht und abgefragt werden kann. Mit dieser wesentlich nutzerfreundlicheren Gestaltung des Zugangs zum Hersteller-Verzeichnis setzen wir einerseits den eingeschlagenen Kurs der Serviceorientierung für unsere Kunden konsequent fort“, erklärte Alexander Goldberg, Vorstand der stiftung ear. „Vor allem aber ermöglichen wir hierdurch, dass Hinweise auf mögliche Trittbrettfahrer schon vor Ort durch eine Verzeichnisabfrage überprüft werden können. Wir sehen das als unseren Beitrag an, um die Selbstregulierung des Marktes zu unterstützen und Trittbrettfahrern entschlossener entgegentreten zu können.“ Wettbewerbsverzerrungen durch Hersteller, die sich nicht registrieren und ihren Teil der Produktverantwortung damit auf alle anderen Hersteller abwälzen, hat die stiftung ear nach Goldbergs Worten mit dieser Maßnahme den Kampf angesagt.

Der ear-Chef wies darauf hin, dass für alle anderen Funktionalitäten, wie insbesondere die Registrierung, vorerst noch die Java-Applikation erforderlich sein wird.

Die stiftung ear mit Sitz in Fürth, Bayern, koordiniert die Entsorgung von Elektro-Altgeräten in der gesamten Bundesrepublik Deutschland. Sie hat 27 Mitarbeiter. Die stiftung ear wurde durch das Umweltbundesamt mit der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben beliehen und untersteht dessen Rechts- und Fachaufsicht.

25.07.2011 – GRS und ear starten bundesweite Veranstaltungsreihe zu BattG und ElektroG

Bewerbungen nicht mehr möglich

Hamburg, 25.07.2011 - PR 05/2011

Seit einigen Jahren sind BattG und ElektroG – die Gesetze über Inverkehrbringen, Rücknahme und umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren bzw. Elektro- und Elektronikgeräten – in Kraft. Doch noch immer stellen die damit einhergehenden Verpflichtungen Hersteller, Importeure und Vertreiber vor viele offene Fragen. Um diese Fragestellungen serviceorientiert und synergetisch zu beantworten, haben GRS (Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien) und ear (stiftung elektro-altgeräte register) gemeinsam mit Kammern und Verbänden die bundesweite Veranstaltungsreihe G² Infoforum initiiert. Ab sofort können sich auf der begleitenden Internetpräsenz www.G2-Infoforum.de alle nach BattG- oder ElektroGVerpflichteten über die interaktive Workshop-Reihe mit je maximal 20 Teilnehmern informieren und sich um eine Teilnahme an einem der sechs Veranstaltungsorte bewerben. Unterstützt wird das G² Infoforum von verschiedenen Organisationen, wie dem Zentralverband der Elektrotechnik und Elektronikindustrie e.V. (ZVEI), dem Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e. V. (BITKOM) sowie dem Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e. V. (BGA).

„Gespräche mit unseren derzeit über 2.400 Vertragspartnern haben ergeben, dass sie ihre individuellen Fragestellungen in einem direkten Austausch mit uns erörtern möchten“, sagt Georgios Chryssos, Vorstand GRS Batterien. „Diese Anregung ist zentraler Bestandteil unseres Workshop-Konzeptes.“ Dieses sieht u. a. vor, dass das Teilnahmeverfahren ausschließlich online über die Internetpräsenz www.G2-Infoforum.de gesteuert wird. Potenzielle Teilnehmer können sich hier über Veranstaltungstermine und -orte informieren und dann ihre Fragen zu BattG und ElektroG online übermitteln. Diese sind gleichzeitig auch Auswahlkriterium für die Workshops, in denen jeweils zehn bis fünfzehn Fragen zu unterschiedlichen thematischen Schwerpunkten professionell aufbereitet und von Referenten sowie Juristen beantwortet werden. „Mit dem G² Infoforum bieten wir nicht nur praxisgerechte Informationen, sondern können auf die individuellen Themen und Fragestellungen unserer Kunden unmittelbar und vertieft eingehen, um bestehende Probleme interdisziplinär zu lösen“, so Alexander Goldberg, Vorstand der stiftung ear. Die Workshop- Ergebnisse werden zudem pro Standort und Schwerpunkt dokumentiert, zusammengefasst und sind danach auf der G2 Website zum Download verfügbar. „Damit gewährleisten wir, dass die Erkenntnisse und Lösungswege über die Teilnehmer der Workshops hinaus allen Interessierten zur Verfügung stehen“, so Goldberg weiter.
Das G² Infoforum wird ab November 2011 an folgenden IHK-Standorten durchgeführt: Berlin (1. November, gemeinsam mit IHK zu Berlin), Dortmund (8. November, gemeinsam mit IHK Dortmund, IHK Mittleres Ruhrgebiet und IHK für Essen, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen zu Essen), Kassel (10. November, gemeinsam mit IHK Kassel und IHK Erfurt), Trier (22. November, gemeinsam mit IHK Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz), München (30. November, gemeinsam mit IHK für München und Oberbayern) und Leipzig (1. Dezember, gemeinsam mit IHK zu Leipzig).

Weitere Auskünfte zum G² Infoforum können montags bis freitags von 10 bis 15 Uhr unter der Service-Hotline +49 911 766652-99 oder via E-Mail an eingeholt werden.

Die Stiftung GRS Batterien wurde 1998 von führenden Batterieherstellern und dem Zentralverband der Elektrotechnik und Elektronikindustrie e. V. gegründet und ist das gemäß § 6 (1) Batteriegesetz vom Bundesministerium für Umwelt festgestellte Gemeinsame Rücknahmesystem für Altbatterien. Die Stiftung ist eine nicht gewinnorientierte Organisation und übernimmt seit über zwölf Jahren die Rücknahmeverantwortung für zur Zeit über 2.400 Batteriehersteller und -importeure. Hierzu beauftragt, koordiniert und steuert die Stiftung GRS alle administrativen, logistischen und entsorgungstechnischen Prozesse. Die GRS Batterien angeschlossenen Hersteller brachten 2010 fast 34.000 Tonnen Batterien und Akkus in Verkehr, das sind mehr als 1,3 Milliarden Stück. Zur Erfüllung der Rücknahmeverpflichtung hat GRS Batterien deutschlandweit und flächendeckend mehr als 170.000 Rückgabestellen eingerichtet, davon allein 140.000 im Handel. Die grüne Sammelbox ist dabei zum Synonym für Batterierecycling ge-worden. Die aktuelle Sammelquote beträgt 44%. Nahezu alle der zurückgenommenen Batterien werden verwertet.

Die stiftung ear mit Sitz in Fürth, Bayern, koordiniert die Entsorgung von Elektro-Altgeräten in der gesamten Bundesrepublik Deutschland. Sie hat 25 Mitarbeiter. Die stiftung ear wurde durch das Umweltbundesamt mit der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben beliehen und untersteht dessen Rechts- und Fachaufsicht. 

04.07.2011 – Neuer Webauftritt der stiftung ear

stiftung ear mit neuem Webauftritt

Fürth, 26.11.2007 - PR 02/2007 

Die stiftung elektro-altgeräte register nahm den zweiten Jahrestag zum Anlass, mit einem neuen Internetauftritt online zu gehen. Eine verbesserte Struktur, eine frischere Erscheinung und erhöhte Nutzerfreundlichkeit, aber auch zusätzliche Informationsangebote kennzeichnen die seit heute verfügbare neue Webseite der stiftung ear. „Das aktualisierte Online-Angebot der stiftung ear soll einerseits den Besuchern die Recherche und den Umgang mit dem Thema Elektro-Altgeräte erleichtern, aber auch Aufschluss über die stiftung ear und deren Arbeit geben. Neu sind unter anderem Filme, die Sie anleiten, bestimmte Fälle im ear-System umzusetzen. Ergänzend zu der seit Beginn schon bestehenden Veröffentlichung registrierter Herstelle bzw. Marken finden Sie nun auch einige interessante Kennzahlen“, erklärte ear-Vorstand Hartmut Theusner heute in Fürth. „Andererseits wollen wir natürlich auch den regelmäßigen Nutzern aus dem Kreis der Hersteller und der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger einen komfortablen und ihren Bedürfnissen entsprechenden Zugang zu unserem System bieten.“

Unter dem Menupunkt „Aktuelles“ sind deshalb schnell und nutzergerecht aufbereitet aktuelle Änderungen wie Behältergestellung oder Abholzeiten, Informationen für die Presse und Hinweise auf Veranstaltungen sowie sonstige Terminhinweise zu finden.

Der neu eingeführte Menupunkt „Dokumente“ fasst sämtliche technischen und rechtlichen Anleitungen und Hinweise nunmehr zentral zusammen. Informationen und Hilfen rund um die Registrierung sind hier ebenso hinterlegt wie Gesetzestexte, Leitfäden und Präsentationen. Hersteller und öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger gelangen wie gewohnt unter den entsprechenden Menupunkten zur Registrierung bzw. Anmeldung. Erfahrene User der Webseite können aber auch über die Schnellnavigation dorthin gelangen.

Die stiftung elektro-altgeräte register mit Sitz in Fürth, Bayern, koordiniert die korrekte Entsorgung von Elektro-Altgeräten in der gesamten Bundesrepublik Deutschland nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz. Mit derzeit 19 Mitarbeitern erfüllt die stiftung elektro-altgeräte register Verwaltungs- und Abwicklungsaufgaben, die sich aus dem Gesetz ergeben. Die Stiftung agiert durch Beleihung durch das Umweltbundesamt hoheitlich und untersteht dessen Rechts- und Fachaufsicht.

01.06.2011 – EWRN-Tagung stellt Weichen für die Zukunft

ear-Vorstand Alexander Goldberg für zwei Jahre als EWRN-Präsident gewählt

Fürth, 01.06.2011 - PR 03/2011

Das European WEEE Registers Network (EWRN) hat auf seiner Tagung Ende Mai im belgischen Mechelen die Weichen neu gestellt, um das Netzwerk und seine Zusammenarbeit zukünftig noch effizienter zu gestalten. Einstimmig wurde eine längere Amtsdauer als ein halbes Jahr für die EWRN-Präsidentschaft beschlossen. Der ear-Vorstand Alexander Goldberg, der von seinen Kollegen für die nächsten zwei Jahre als Präsidenten bestätigt wurde, erklärte dazu: „Dass meine Kollegen mir ihr Vertrauen geschenkt haben, freut mich natürlich sehr. Durch die längere Amtsperiode schaffen wir insgesamt eine größere Kontinuität wie auch eine langfristigere Perspektive für unsere Aktivitäten und deren Umsetzung. Unsere Gestaltungsmöglichkeiten werden damit gestärkt und ein kontinuierliches Handeln im Interesse aller gesichert. Das gilt insbesondere mit Blick auf die Novellierung der WEEE-Richtlinie.“

Als weiterer sichtbarer Ausdruck des neuen Kurses wird heute, am 1. Juni 2011, der völlig neu gestaltete Internetauftritt des EWRN unter www.ewrn.org online gestellt. Nutzerfreundlich in der Bedienung und hoch informativ für Hersteller und Interessierte präsentiert sich die Website, mit einem klaren Blick auf die zukünftigen Herausforderungen im europäischen Kontext. Das EWRN dokumentiert damit auch nach außen, dass es nicht nur ein loser Zusammenschluss einiger Weniger ist. „Die Zahl der mitwirkenden Nationalen Register im EWRN nimmt stattdessen weiter zu, das ist sehr erfreulich. Aber auch die Bestrebungen, die inhaltliche Arbeit, wie nationale Entscheidungen zum Anwendungsbereich, immer stärker in einen Gleichklang zu bringen, finden eine wachsende Zustimmung“, so Goldberg weiter. „Die enge interne Abstimmung im Kreis der Nationalen Register macht uns heute zu einer effizienteren Institution, die auf nationalem wie auf europäischem Parkett immer mehr Resonanz findet. Unser Anspruch ist es, unseren Kunden in den Mitgliedstaaten eine hohe Praktikabilität der Regelungen, die sich an Wirtschaftlichkeit und Effizienz orientieren, zu bieten.“ So entwickelt das EWRN zurzeit ein Handbuch mit Empfehlungen an die Nationalen Register für eine einheitliche Auslegung rechtlicher Definitionen und deren Anwendung. „Wir sind überzeugt, dass wir allen damit ein im besten Sinne europäisches Informations- und Leitmedium an die Hand geben können. Und – das EWRN zeigt sich damit einmal mehr als weitere echte Interessenvertretung der Hersteller in Europa.“

Die stiftung ear mit Sitz in Fürth, Bayern, koordiniert die Entsorgung von Elektro-Altgeräten in der gesamten Bundesrepublik Deutschland. Sie hat 25 Mitarbeiter. Die stiftung ear wurde durch das Umweltbundesamt mit der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben beliehen und untersteht dessen Rechts- und Fachaufsicht.

Das European WEEE-Registers Network (EWRN) wurde 2006 als Informations- und Diskussionsplattform der Nationalen Register ins Leben gerufen. Als solche verfügt es über breites Wissen und große Erfahrung bei der praktischen Umsetzung der WEEE-Richtlinie in den Mitgliedstaaten der EU.

26.05.2011 – G² Infoforum zum BattG und ElektroG

Neue Workshop-Reihe im Verbund von ear, GRS, ZVEI, BITKOM, BGA und den IHKs

Fürth, 26.05.2011 - PR 02/2011

Auch mehrere Jahre nach Inkrafttreten des ElektroG und des BattG besteht noch immer ein anhaltender Informationsbedarf bei Herstellern, Importeuren und Vertreibern zu den zahlreichen Verpflichtungen, die beide Gesetze ihnen auferlegen. Anlass für die stiftung ear und die Stiftung GRS Batterien sowie den Zentralverband der Elektrotechnik und Elektronikindustrie e.V. (ZVEI), den Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) und dem Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA), gemeinsam mit den Industrie- und Handelskammern eine neue, bundesweite Veranstaltungs-Reihe ins Leben zu rufen: Mit gemeinsamen Workshops, die mehrere Male im Jahr bei verschiedenen IHKs veranstaltet werden sollen, soll eine interdisziplinäre Informationsplattform aufgebaut werden.

Alexander Goldberg, Vorstand der stiftung ear, ist überzeugt: „Mit den im November diesen Jahres stattfindenden G² Infoforum Workshops werden wir nicht nur in der Lage sein, praxisgerechte Information anzubieten. Wir können vor allem auf die ganz individuellen Themen und Fragestellungen unserer Kunden unmittelbar und vertieft eingehen und bestehende Probleme interdisziplinär lösen. Darauf haben wir besonderen Wert gelegt.“ Er habe im vergangenen Jahr zahlreiche Gespräche mit seinen Kunden geführt, so Goldberg weiter. In allen sei deutlich geworden, dass an einer direkten Kommunikation auf einer übergreifenden Informations- und Diskussionsplattform ein hohes Interesse bestehe. „Diese Anregung unserer Kunden nehmen wir gerne auf und bringen sie in unser Workshop-Konzept mit ein“, hob Goldberg hervor.

„Als besonders praxisnah und kundenfreundlich sehen wir auch die Verbreitung der Workshopergebnisse über die noch einzurichtende Homepage an, die Teil dieses gemeinsamen Konzepts aller Organisationen der nach dem BattG und dem ElektroG Verpflichteten ist. Damit gewährleisten wir, dass die Erkenntnisse und Lösungswege über die Teilnehmer der Workshops hinaus allen Interessierten zur Verfügung stehen werden.“

Die stiftung ear mit Sitz in Fürth, Bayern, koordiniert die Entsorgung von Elektro-Altgeräten in der gesamten Bundesrepublik Deutschland. Sie hat 25 Mitarbeiter. Die stiftung ear wurde durch das Umweltbundesamt mit der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben beliehen und untersteht dessen Rechts- und Fachaufsicht.

01.02.2011 – Telefonische Servicezeiten der Mitarbeiter werden ab 01.02.2011 verlängert

Telefonische Servicezeiten der Mitarbeiter werden ab 01.02.2011 verlängert

Fürth, 01.02.2011 - PR 01/2011

Die seit 02.08.2010 angebotenen telefonischen Servicezeiten der Mitarbeiter der Stiftung haben sich als voller Erfolg erwiesen. Bereits heute zeigt sich eine deutliche Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren.

Vor diesem Hintergrund wird die Stiftung ihre telefonische Erreichbarkeit nochmals ausbauen. Auf diese Weise können wir individuelle Anfragen unserer Kunden noch umfangreicher und zielgerichteter beantworten und somit die Kundenzufriedenheit insgesamt hoffentlich weiter erhöhen.

Die erweiterten telefonischen Servicezeiten der Mitarbeiter können über die Eingangsseite der Homepage der Stiftung aufgerufen werden.

Die stiftung ear mit Sitz in Fürth, Bayern, koordiniert die Entsorgung von Elektro-Altgeräten in der gesamten Bundesrepublik Deutschland. Sie hat 26 Mitarbeiter. Die stiftung ear wurde durch das Umweltbundesamt mit der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben beliehen und untersteht dessen Rechts- und Fachaufsicht.

06.12.2010 – Vereinfachte Handhabung von Mengenmeldungen und Garantien startet zum Jahreswechsel

Umsetzung der Vorgaben des BVerwG steht kurz vor dem Abschluss

Fürth, 06.12.2010 - PR 08/2010

Ab dem 28.12.2010 stellt die stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) den Herstellern die softwaretechnischen Voraussetzungen zur Verfügung, um Registrierungsanträge, Garantienachweise und Mengenmeldungen in vereinfachter und optimierter Form stellen bzw. abgeben zu können. Dabei erfolgen Garantienachweise und Mengenmeldungen künftig nur noch geräteart- und nicht mehr markenbezogen. Die stiftung ear setzt damit Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts aus einem Urteil aus dem Frühjahr um. „Wir bieten den Herstellern zudem eine erhebliche Erleichterung bei ihren regelmäßigen Systemeingaben“, erklärte Alexander Goldberg, Vorstand der stiftung ear, heute.

„Es war ein hartes Stück Arbeit, die umfangreichen Änderungen in unserem edv-System zu realisieren“, so Goldberg weiter. „Durch die Aufgabe des Markenbezugs beim Garantienachweis und bei den Mengenmeldungen einerseits sowie dessen Beibehaltung im Rahmen der Registrierung andererseits, musste die gesamte Programmsystematik geändert werden. Zudem haben wir ausführliche Tests durchgeführt, um die Funktionsfähigkeit und den nahtlosen Übergang von der alten zur neuen Verfahrensweise sicher zu stellen.“ Die Tage vor dem Jahreswechsel bieten den idealen Zeitpunkt für den Start der vereinfachten Handhabung, weil viele Garantiesysteme das Kalenderjahr als Referenzzeitraum für den Garantienachweis nutzen.

Der ear-Vorstand betonte in diesem Zusammenhang noch einmal, dass „Registrierungen auch nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts unverändert jeweils mit Geräteart und Marke erfolgen müssen. “Auf diese Weise sind wir auch künftig in der Lage, Trittbrettfahrer zu identifizieren und entschieden gegen diese vorzugehen. Die Markenregistrierung ist vor allem unter Wettbewerbsgesichtspunkten – und damit im eigenen Interesse der Hersteller – unverzichtbar.“

Detaillierte Informationen über die Systemumstellung wird die stiftung ear in den kommenden Tagen unmittelbar an die Hersteller versenden.

Die stiftung ear mit Sitz in Fürth, Bayern, koordiniert die Entsorgung von Elektro-Altgeräten in der gesamten Bundesrepublik Deutschland. Sie hat 26 Mitarbeiter. Die stiftung ear wurde durch das Umweltbundesamt mit der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben beliehen und untersteht dessen Rechts- und Fachaufsicht.

02.08.2010 – stiftung elektro-altgeräte register baut telefonische Erreichbarkeit weiter aus

Neue Servicezeiten der Mitarbeiter erlauben schnelle und unkomplizierte Hilfestellung

Fürth, 02.08.2010 - PR 07/2010

Als weiteren wichtigen Schritt im Rahmen der neu angelaufenen Optimierung ihres ServiceAngebots baut die stiftung elektro-altgeräte register ihre telefonische Erreichbarkeit weiter aus. „Jedes Mitglied des ear-Teams hat ab heute feste Servicezeiten, in denen es für Hersteller und öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger als Ansprechpartner unter seiner Durchwahl erreichbar ist. Sollte der zuständige Mitarbeiter gerade im Servicegespräch sein, ist es ab sofort auch möglich, einen Rückrufwunsch zu hinterlassen. Das neue telefonische Leitsystem ermöglicht es unseren Kunden darüber hinaus, unmittelbar den richtigen Ansprechpartner zu erreichen. Zudem wurde die Telefonzentrale um einige Mitarbeiter erweitert, um noch mehr Anrufe entgegen nehmen zu können“, erklärte Alexander Goldberg, Vorstand der stiftung ear, heute in Fürth. Die zusätzlichen Servicezeiten und Durchwahlen sind ab sofort auf der Eingangsseite der Homepage der Stiftung veröffentlicht.

Nach den Worten Goldbergs räumt das ear-Team dem Servicegedanken heute einen weitaus höheren Stellenwert ein als noch vor einigen Monaten: „Unser umfangreiches Informationsangebot auf unserer Homepage ist nach wie vor der Kern unseres Informationskonzepts. Wir wollen aber auch denjenigen unserer Kunden Rechnung tragen, die den persönlichen Kontakt zu ihrem Ansprechpartner bevorzugen. Wir sind überzeugt, dass wir auf diese Weise zahlreiche Probleme, die immer wieder einmal auftauchen können, schnell und unkompliziert lösen können.“ Goldberg unterstrich weiter, dass die stiftung ear damit einem immer wieder an sie herangetragenen Bedürfnis der Hersteller nach telefonischer Kontaktaufnahme entspreche. „Wir sind überzeugt, dass wir auf allen Seiten Zeit einsparen, die Verfahrensbearbeitung effizienter gestalten und so letztendlich auch unnötige Kosten vermeiden können.“

Der ear-Vorstand wies zudem darauf hin, dass auch die Vorsitzenden der Produktbereichsversammlungen (PBV) ab jetzt über die ear-Homepage direkt per E-Mail kontaktiert werden können. „Neben den Namen der PBV-Vorsitzenden sind seit heute entsprechende E-Mail-Adressen hinterlegt.“ Der Austausch zwischen den Herstellern und den PBV-Vorsitzenden werde so unmittelbar und einfach ermöglicht. Auch durch diese Maßnahme verbessert die stiftung ear in ihrer Funktion als Gemeinsame Stelle der Hersteller ihre Transparenz und Effizienz, nicht zuletzt im Interesse einer verständlichen und praxisnahen Regelsetzung der Hersteller.

„Gerade die heutige Schnelllebigkeit der Produkte erfordert die Möglichkeit eines permanenten Austausches zwischen den Beteiligten. Dies kann mit unserem heute in Kraft gesetzten Maßnahmenpaket in weitaus umfangreicherer Form gewährleistet werden als bisher“, betonte der Vorstand.

Die stiftung ear mit Sitz in Fürth, Bayern, koordiniert die korrekte Entsorgung von Elektro-Altgeräten in der gesamten Bundesrepublik Deutschland nach dem ElektroG. Mit 26 Mitarbeitern erfüllt die stiftung ear Verwaltungs- und Abwicklungsaufgaben, die sich aus dem Gesetz ergeben. Die stiftung ear agiert durch Beleihung durch das Umweltbundesamt hoheitlich und untersteht dessen Rechts- und Fachaufsicht.

19.07.2010 – Korrekturmeldungen jetzt im ear-System besser nachvollziehbar

Goldberg: Neue Korrektur- und Dokumentationsmöglichkeiten erhöhen Transparenz für Hersteller

Fürth, 19.07.2010 - PR 06/2010

Die stiftung ear setzt ihre Maßnahmen für eine verbesserte Handhabung und Nachvollziehbarkeit von Mengenmeldungen im ear-System konsequent fort. „Mit den jetzt installierten Korrektur- und Dokumentationstools sind Hersteller künftig in der Lage, ihre im EDV-System der stiftung ear auf Antrag vorgenommenen Korrekturen von fehlerhaften Mengenmeldungen im Einzelnen besser nachzuvollziehen“, erklärte Alexander Goldberg, Vorstand der stiftung ear, heute in Fürth.

„Korrekturen bei den Mengenmeldungen haben selbstverständlich auch unmittelbaren Einfluss auf die Abholverpflichtungen der Hersteller.“ Die Transparenz des ear-Systems wird damit erheblich gesteigert. „Wir sind entschlossen, durch unsere fortlaufenden Optimierungen das ear-System immer benutzerfreundlicher zu machen. Derzeit arbeiten wir auch an der Realisierung der Lösung, die es Herstellern zukünftig erlaubt ihre Mengenmeldungen per Mausklick elektronisch aus dem ear-System als csv-Datei zu importieren, betont Goldberg. Beschwerden über fehlende Einsicht in die ear-Abläufe“ – so Goldberg weiter – „werden damit hoffentlich immer mehr der Vergangenheit angehören“.

Die stiftung ear mit Sitz in Fürth, Bayern, koordiniert die Entsorgung von Elektro-Altgeräten in der gesamten Bundesrepublik Deutschland. Sie hat 24 Mitarbeiter. Die stiftung ear wurde durch das Umweltbundesamt beliehen und untersteht dessen Rechts- und Fachaufsicht.

29.06.2010 – stiftung elektro-altgeräte register übernimmt Vorsitz des EWRN

Goldberg: Novelle der WEEE-Richtlinie steht im Mittelpunkt des Oktober-Treffens

Fürth, 29.06.2010 - PR 05/2010 

Die stiftung ear übernimmt am 1.Juli 2010 für sechs Monate außerplanmäßig den Vorsitz des European WEEE Registers Network (EWRN), in dem sich seit November 2006 die Registerorganisationen der EUMitgliedstaaten zusammen geschlossen haben. Nach der EWRN-Satzung hätte Belgien in der zweiten Jahreshälfte den Vorsitz inne gehabt. Aufgrund weiterhin ungeklärter Zuständigkeitsfragen für die Registrierung hat Belgien darum gebeten, das ein anderes Mitglied den Vorsitz übernimmt. Auf Bitten der anderen EWRN-Mitglieder hat sich die stiftung ear gerne dazu bereit erklärt.

„Umweltgerechte und wettbewerbsneutrale Entsorgung von Elektroaltgeräten kann in einem einheitlichen europäischen Binnenmarkt nicht rein national beurteilt werden“, darauf weist Alexander Goldberg, Vorstand der stiftung ear, heute in Fürth hin. „Gerade in den aktuellen Diskussionen um die Novelle zur WEEERichtlinie ist der praxisbezogene und prozessorientierte Blick der Registerorganisationen auf die kommenden Regelungen von besonderer Bedeutung. Im Rahmen des EWRN tauschen wir unsere Erfahrungen aus und diskutieren die Machbarkeit der verschiedenen Ideen und Vorstellungen.“

Im Mittelpunkt des EWRN-Treffens im Oktober 2010 in Fürth wird nach Goldbergs Angaben vor allem die Angleichung von Meldeprozessen und Gerätearten, aber auch die kooperative Trittbrettfahrerverfolgung zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten stehen. „Wir werden konkrete Vorschläge erarbeiten, die den praktischen Gegebenheiten in den verschiedenen Mitgliedstaaten Rechnung tragen“, kündigte Goldberg an. „Die stiftung ear sieht sich als Gemeinsame Stelle der Hersteller auch in der besonderen Pflicht, zu praxisnahen Lösungen beizutragen“.

Die stiftung ear mit Sitz in Fürth, Bayern, koordiniert die Entsorgung von Elektro-Altgeräten in der gesamten Bundesrepublik Deutschland. Sie hat 24 Mitarbeiter. Die stiftung ear wurde durch das Umweltbundesamt beliehen und untersteht dessen Rechts- und Fachaufsicht.

11.05.2010 – Handhabung von Mengenmeldungen und Garantien wird künftig vereinfacht

Goldberg: stiftung ear begrüßt Rechtssicherheit durch Urteil des BVerwG – Interne Arbeitsgruppe entwickelt bereits schnellstmögliche Umsetzung

Fürth, 11.05.2010 - PR 04/2010 

„Die stiftung ear arbeitet mit Hochdruck an einer herstellerfreundlicheren Handhabung der Mengenmeldungen und Garantienachweise“, erklärte der Vorstand der stiftung elektro-altgeräte register, Alexander Goldberg, heute in Fürth. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von Mitte April, in dem entschieden wurde, dass Mengenmeldungen der Hersteller künftig nur noch für die Geräteart abgegeben werden müssen. Auch der Garantienachweis muss nur noch geräteartbezogen erfolgen. Die Mengenmeldungen und Garantienachweise werden damit für alle Hersteller wesentlich erleichtert. „Die Registrierung erfolgt allerdings unverändert jeweils pro Geräteart und Marke“, betonte Goldberg weiter.

„Entscheidend für die stiftung ear ist, dass mit diesem Urteil Rechtssicherheit geschaffen wurde. Insbesondere bedeutet die Registrierung der Marke, dass auch weiterhin entschieden und nachhaltig gegen Trittbrettfahrer vorgegangen werden kann. Auch das ist im gemeinsamen Interesse aller Hersteller.“

Die stiftung ear hat nach Goldbergs Angaben bereits unmittelbar nach dem Urteil eine interne Arbeitsgruppe eingesetzt. „Die Urteilsbegründung liegt uns gerade erst vor, alle Details sind dementsprechend noch nicht ausgewertet. Wir gehen dennoch von einem Zeitraum von etwa drei Monaten aus, der erforderlich ist, um die umfangreichen Änderungen im edv-System der stiftung ear vorzunehmen und die Funktionsfähigkeit unter den neuen Voraussetzungen abschließend zu testen. Für diese kurze Übergangszeit verbleibt es zunächst bei der bisherigen Praxis,“ erklärte Goldberg weiter. „Die stiftung ear wird unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten die Hersteller informieren, so dass ein reibungsloser Übergang gewährleistet ist“.

Die stiftung ear mit Sitz in Fürth, Bayern, koordiniert die Entsorgung von Elektro-Altgeräten in der gesamten Bundesrepublik Deutschland. Sie hat 24 Mitarbeiter Die stiftung ear wurde durch das Umweltbundesamt beliehen und untersteht dessen Rechts- und Fachaufsicht.

01.05.2010 – stiftung ear unter neuer Führung

Fürth, 01.05.2010 - PR 03/2010 

Die stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) hat einen neuen Vorstand. Der langjährige Generalbevollmächtigte und Justiziar, Rechtsanwalt Alexander Goldberg, übernimmt mit dem heutigen Tag dieses Amt von Hartmut Theusner, der diese Position seit Gründung der stiftung ear im Jahr 2004 innehatte.

„Hartmut Theusner hat in den vergangenen Jahren dafür gesorgt, dass die stiftung ear zum Benchmark für prozessangepasste Organisationsstrukturen und Kosteneffizienz in ganz Europa geworden ist. Auch unter meiner Führung wird die stiftung ear den Grundsätzen von Wettbewerbsneutralität und Unabhängigkeit folgen“, erklärte Goldberg heute in Fürth. „Die stiftung ear wird verstärkt auf partnerschaftliche und kommunikative Zusammenarbeit mit allen Beteiligten an der Entsorgung von Elektro-Altgeräten setzen. Nicht zuletzt durch die anstehende Novellierung der WEEE-Richtlinie werden die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Elektro-Altgeräteentsorgung auch in Deutschland erheblichen Veränderungsprozessen unterworfen sein. Die stiftung ear wird diese Prozesse auch in Zukunft engagiert und mit dem klaren Blick auf praxisorientiertes Vorgehen begleiten und umsetzen.“

Alexander Goldberg ist „ein Mann der ersten Stunde“ der stiftung ear. Nach Tätigkeiten für nationale und internationale Kanzleien begann der 1972 geborene Jurist seine Tätigkeit im Jahr 2003 in der EAR- Projektgesellschaft als Projektmanager für Recht und Öffentlichkeitsarbeit. Seit 2005 war er Generalbevollmächtigter und Justitiar der stiftung ear. Alexander Goldberg ist verheiratet und hat zwei Kinder.

Die stiftung ear mit Sitz in Fürth, Bayern, koordiniert die Entsorgung von Elektro-Altgeräten in der gesamten Bundesrepublik Deutschland. Sie hat 24 Mitarbeiter Die stiftung ear wurde durch das Umweltbundesamt beliehen und untersteht dessen Rechts- und Fachaufsicht.

03.02.2010 – VG Ansbach: Auch Textilien können registrierungspflichtige Elektrogeräte sein

Die stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) begrüßt klarstellendes Urteil:

Fürth, 03.02.2010 - PR 01/2010

„Gerade diese Entscheidung des VG Ansbach trägt dem Sinn des ElektroG in besonderer Weise Rechnung, auch wenn es auf den ersten Blick ungewöhnlich zu sein scheint, Textilien als registrierungspflichtige Elektrogeräte einzuordnen“, erklärte Hartmut Theusner, Vorstand der stiftung ear, heute in Fürth zu einem im Januar verkündeten Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach. Das Gericht hatte festgestellt, dass Textilien mit eingearbeiteten elektrischen Heizsystemen (beheizbare Fußsäcke und Wärmeauflagen) als Elektrogeräte nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) anzusehen sind. „Auch Hersteller solcher Produkte sind deshalb verpflichtet, sich bei der stiftung ear zu registrieren. Das genau entspricht der im ElektroG festgeschriebenen Produktverantwortung“, so Theusner weiter.

Laut VG Ansbach handelt es sich bei den Fußwärmern und Heizdecken um Geräte mit aktiver Wärmeerzeugung. Durch die aktive Wärmeerzeugung unterschieden sie sich von herkömmlichen Funktionstextilien, die lediglich Körperwärme speichern könnten. Dieser Unterschied komme auch im Preis zum Ausdruck und stehe für die Kunden im Vordergrund. Daher seien die Decken und Fußwärmer als Elektrogeräte anzusehen. Als Bestandteil privater Haushalte seien sie daher den Haushaltskleingeräten zuzuordnen, für die eine Registrierungs- und Entsorgungspflicht des Herstellers bestehe. Das Gericht widersprach damit der Ansicht des Herstellers, der gegen seine Registrierungspflicht geklagt hatte. Nach seiner Meinung fielen die Produkte nicht unter das ElektroG, weil sie ihre eigentliche Funktion bereits ohne die elektrische, aktive Beheizung erfüllten. Die Heizung sei ein vernachlässigbarer Zusatznutzen.

Der Hersteller der Kleingeräte hatte gehofft, dass das Gericht ähnlich wie in einem früheren Fall entscheiden würde. So war der Sportartikelhersteller adidas gegen seine Registrierungspflicht für einen Sportschuh mit elektrisch verstellbarer Fersendämpfung vor Gericht gezogen. Das Bundesverwaltungsgericht folgte im Jahr 2008 noch der Argumentation, dass der Schuh auch ohne die Elektronik funktionstüchtig sei und daher keine Registrierungspflicht bestehe. Seitdem versuchen immer wieder Hersteller, diese Rechtsprechung für sich nutzbar zu machen.

Die stiftung ear mit Sitz in Fürth, Bayern, koordiniert die korrekte Entsorgung von Elektro-Altgeräten in der gesamten Bundesrepublik Deutschland nach dem ElektroG. Mit 24 Mitarbeitern erfüllt die stiftung ear Verwaltungs- und Abwicklungsaufgaben, die sich aus dem Gesetz ergeben. Die stiftung ear agiert durch Beleihung durch das Umweltbundesamt hoheitlich und untersteht dessen Rechts- und Fachaufsicht.

26.11.2009 – BVerwG: Regelungen des Elektrogesetzes verfassungs- und europarechtskonform

Die stiftung ear begrüßt höchstrichterliche Bestätigung der Grundlagen ihrer Verwaltungstätigkeit

Fürth, 26.11.2009 - PR 01/2009

„Die stiftung ear ist mehr als zufrieden, dass die Grundlagen ihrer Verwaltungstätigkeit nunmehr auch vom höchsten deutschen Verwaltungsgericht bestätigt wurden.“ Mit diesen Worten reagierte der Vorstand der stiftung, Hartmut Theusner, heute auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zur Klage eines Herstellers von Kommunikationssystemen gegen Abholanordnungen der stiftung ear. „Die Leipziger Richter haben klargestellt, dass das ElektroG weder gegen nationales Verfassungsrecht noch gegen Europarecht verstößt. Insbesondere werden Hersteller nicht dadurch benachteiligt, dass sie eine umfassende Pflicht zur Entsorgung trifft, die auch die so genannten Alt-Altgeräte einschließt.“

Allein noch zu klären bleibe aus Sicht der Richter, wie weit die individuelle Nachprüfbarkeit der Berechnung der Abholverpflichtung im Rahmen eines Gerichtsverfahrens gehen müsse. „Dieser erneuten Verhandlung in der Tatsacheninstanz sehen wir mit Gelassenheit entgegen, weil ear auch bisher schon in jedem einzelnen Verfahren den Gerichten alle gewünschten Daten offen gelegt hat und nicht zuletzt deswegen stets bestätigt wurde,“ erklärte Theusner dazu.

Die stiftung elektro-altgeräte register mit Sitz in Fürth, Bayern, koordiniert die korrekte Entsorgung von Elektro-Altgeräten in der gesamten Bundesrepublik Deutschland nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz. Mit 20 Mitarbeitern erfüllt die EAR Vollzugsaufgaben, die sich aus dem Gesetz ergeben. Die Stiftung agiert nach ihrer Beleihung durch das Umweltbundesamt hoheitlich und untersteht dessen Rechts- und Fachaufsicht.

14.11.2008 – Zu dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts Ansbach vom 29.10.2008 (Az: AN 11 K 08.01161)
erklärt die stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear):

Fürth, 14. Nov. 2008 - PR 02/2008

Nach einem fast drei Jahre dauernden Rechtsstreit über einen Kostenbescheid der stiftung ear gegenüber einem Hersteller hat das Gericht nunmehr bestätigt, dass der angegriffene Kostenbescheid auch ohne Anhörung formell rechtmäßig erlassen wurde. Das Gericht nimmt in dem noch nicht rechtskräftigen Urteil allerdings an, dass die stiftung ear im gerichtlichen Verfahren keine hinreichend prüffähige Gebührenkalkulation vorgelegt habe. Es hat daher den Kostenbescheid aufgehoben und zugleich die Berufung gegen das Urteil zugelassen. Die stiftung ear weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass Kalkulation und Erlass der Kostenverordnung nicht in ihre Zuständigkeit fällt, sondern in die des BMU.

Im Übrigen wäre nach Auffassung der stiftung ear mit einer tiefer detaillierten Vorlage der Kostenkalkulation Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der stiftung ear offengelegt worden. Ob eine solche Offenlegung hätte erfolgen müssen, wäre - wie im übrigen auch von dem klagenden Hersteller beantragt - einem besonderen Verfahren vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof vorbehalten gewesen (sog. „in camera-Verfahren“). Das Gericht selbst hatte die entsprechenden Tatsachen in einem Beschluss vom 29. September 2008 als entscheidungserheblich angesehen, so dass es verwundert, dass nunmehr eine Entscheidung auch ohne das Vorliegen der entsprechenden Informationen erfolgte. Diese Frage wird in der nächsten Instanz zu klären sein. Eine abschließende Bewertung und Entscheidung über das weitere Vorgehen erfolgt, sobald die Entscheidungsgründe im Detail ausgewertet wurden.

Für die praktische Arbeit der stiftung ear bedeutet das Urteil zunächst folgendes:  

  • Der angegriffene Kostenbescheid basierte auf der ElektroGKostV aus dem Jahre 2005; derzeit erlassene Kostenbescheide ergehen auf der Grundlage der aktuell gültigen ElektroGKostV 2008 und sind nicht Gegenstand des anhängigen Verfahrens;
  • Andere Kostenbescheide auf der Grundlage der Kostenverordnung aus dem Jahre 2005, die nicht angefochten wurden, sind bestandskräftig und durch das Urteil nicht betroffen; bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung über die ElektroGKostV 2005 besteht auch kein Handlungsbedarf hinsichtlich der Bescheide aus dem Jahre 2005 gegen die Rechtsmittel eingelegt wurden.

Die stiftung elektro-altgeräte register mit Sitz in Fürth, Bayern, koordiniert die korrekte Entsorgung von Elektro-Altgeräten in der gesamten Bundesrepublik Deutschland nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz. Mit 20 Mitarbeitern erfüllt die EAR Vollzugsaufgaben, die sich aus dem Gesetz ergeben. Die Stiftung agiert nach ihrer Beleihung durch das Umweltbundesamt hoheitlich und untersteht dessen Rechts- und Fachaufsicht.

22.02.2008 – Bundesverwaltungsgerichtsurteil erleichtert Vollzugspraxis

Theusner: „Es hat sich gelohnt nach Leipzig zu gehen.“

Fürth, 22.02.2008 - PR 01/2008 

„Auch wenn sich die obersten Verwaltungsrichter im konkreten Falle adidas 1 (Laufschuh mit elektronisch-elektro-mechanischen Funktionen) nicht der Rechtsauffassung der Stiftung EAR anschließen konnten, so haben wir für einige eher generelle Grauzonen der Auslegung des ElektroG sehr konkrete Hinweise bekommen“, erklärte der Vorstand der Stiftung ElektroAltgeräte Register (EAR), Hartmut Theusner, zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig. „Auch für die EAR hat es sich damit gelohnt, nach Leipzig zu gehen.“

Im Einzelfall des Laufschuhs adidas 1 habe das Gericht zwar den Schuh als Bekleidung eingestuft, die nicht in den Anwendungsbereich des ElektroG falle. Allerdings hätten die Richter klargestellt, dass sie Versuche, Geräte unter Verweis auf deren „Primärfunktion“ oder „Hauptfunktion“ aus dem Anwendungsbereich auszuschließen, für zweifelhaft hielten. Eine solche einengende Auslegung sei nicht geboten. Das Gesetz stelle lediglich auf den Begriff des „ordnungsgemäßen Betriebs“ ab, nicht aber auf den Begriff der „Primärfunktion“. „Dies wird uns für unsere künftige Arbeit bei der Eingruppierung von Geräten sehr helfen“, erklärte Theusner weiter. Es bleibe abzuwarten, inwieweit die schriftliche Urteilsbegründung hier noch weitere Konkretisierungen enthalte.

Allerdings bedauerte der EAR-Vorstand, dass bei Missinterpretation dieses Urteils jetzt die Gefahr bestehe, dass hochtoxische Substanzen enthaltende Produkte legal in den normalen Hausmüll gelangen dürften und damit weder dem Umweltschutz noch dem Verbraucherschutz gedient sei. Denn die für die elektrischen Funktionen solcher Produkte benötigten elektrischen wie elektronischen Bauteile und Komponenten enthielten Giftstoffe, die im normalen Hausmüll und damit im Stoffkreislauf nichts verloren hätten. Insoweit entspräche solches Verhalten gerade nicht dem Sinn des ElektroG, das einerseits Stoffströme zur Schonung von Ressourcen und Erhöhung der Wiederverwertung lenken und andererseits vor allem auch den Verbraucher vor jeder Form der tatsächlichen oder potentiellen Beeinträchtigung durch gefährliche Stoffe schützen solle.

Die stiftung elektro-altgeräte Register mit Sitz in Fürth, Bayern, koordiniert die korrekte Entsorgung von Elektro-Altgeräten in der gesamten Bundesrepublik Deutschland nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz. Mit 20 Mitarbeitern erfüllt die EAR Vollzugsaufgaben, die sich aus dem Gesetz ergeben. Die Stiftung agiert nach ihrer Beleihung durch das Umweltbundesamt hoheitlich und untersteht dessen Rechts- und Fachaufsicht.

26.11.2007 – stiftung ear mit neuem Webauftritt

Fürth, 26.11.2007 - PR 02/2007 

Die stiftung elektro-altgeräte register nahm den zweiten Jahrestag zum Anlass, mit einem neuen Internetauftritt online zu gehen. Eine verbesserte Struktur, eine frischere Erscheinung und erhöhte Nutzerfreundlichkeit, aber auch zusätzliche Informationsangebote kennzeichnen die seit heute verfügbare neue Webseite der stiftung ear. „Das aktualisierte Online-Angebot der stiftung ear soll einerseits den Besuchern die Recherche und den Umgang mit dem Thema Elektro-Altgeräte erleichtern, aber auch Aufschluss über die stiftung ear und deren Arbeit geben. Neu sind unter anderem Filme, die Sie anleiten, bestimmte Fälle im ear-System umzusetzen. Ergänzend zu der seit Beginn schon bestehenden Veröffentlichung registrierter Herstelle bzw. Marken finden Sie nun auch einige interessante Kennzahlen“, erklärte EAR-Vorstand Hartmut Theusner heute in Fürth. „Andererseits wollen wir natürlich auch den regelmäßigen Nutzern aus dem Kreis der Hersteller und der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger einen komfortablen und ihren Bedürfnissen entsprechenden Zugang zu unserem System bieten.“

Unter dem Menupunkt „Aktuelles“ sind deshalb schnell und nutzergerecht aufbereitet aktuelle Änderungen wie Behältergestellung oder Abholzeiten, Informationen für die Presse und Hinweise auf Veranstaltungen sowie sonstige Terminhinweise zu finden.

Der neu eingeführte Menupunkt „Dokumente“ fasst sämtliche technischen und rechtlichen Anleitungen und Hinweise nunmehr zentral zusammen. Informationen und Hilfen rund um die Registrierung sind hier ebenso hinterlegt wie Gesetzestexte, Leitfäden und Präsentationen. Hersteller und öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger gelangen wie gewohnt unter den entsprechenden Menupunkten zur Registrierung bzw. Anmeldung. Erfahrene User der Webseite können aber auch über die Schnellnavigation dorthin gelangen.

Die stiftung elektro-altgeräte Register mit Sitz in Fürth, Bayern, koordiniert die korrekte Entsorgung von Elektro-Altgeräten in der gesamten Bundesrepublik Deutschland nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz. Mit derzeit 19 Mitarbeitern erfüllt die stiftung elektro-altgeräte register Verwaltungs- und Abwicklungsaufgaben, die sich aus dem Gesetz ergeben. Die Stiftung agiert durch Beleihung durch das Umweltbundesamt hoheitlich und untersteht dessen Rechts- und Fachaufsicht.

23.11.2007 – stiftung ear – seit zwei Jahren Garant für die erfolgreiche und kostengünstige Umsetzung des ElektroG

ear-Vorstand Theusner: „Die Stiftung steht für Gleichbehandlung aller Betroffenen und höchstmögliche Effizienz der Struktur und des Datensystems.“

Fürth, 23.11.2007 - PR 01/2007 

„Die Vorgaben des ElektroG termingerecht umzusetzen, bedeutete wegen ihrer Dimension und wirtschaftlichen Reichweite einen Kraftakt für tausende Beteiligter“, erklärte Hartmut Theusner, Vorstand der stiftung elektro-altgeräte register, heute in Fürth. Anlass ist der zweite Jahrestag des Beginns der praktischen Umsetzung des ElektroG durch die stiftung ear am heutigen Tag. Mit dem ElektroG wurde die EU-Richtlinie zur Entsorgung der Elektro-Altgeräte, des so genannten Elektroschrotts, in Deutschland umgesetzt. „Umso klarer ist das Signal für eine erfolgreiche und weitgehend geräuschlose Umsetzung allein schon dadurch, dass die stiftung ear schlicht ihre Funktion erfüllt. Die stiftung ear steht dabei für die Gleichbehandlung aller Betroffenen, einen strikt wettbewerbsgerechten Ansatz und die höchstmögliche Effizienz in Struktur und Beherrschung der immensen Datenfülle“, betonte Theusner weiter. Aus der zunächst von einigen engagierten Unternehmen gegründeten stiftung ear sei heute bestimmungsgemäß eine von der gesamten Wirtschaft getragene, bewusst unabhängige und neutrale Institution geworden.

Der ear-Vorstand wies darauf hin, dass die Umsetzung des ElektroG „nach Aussage zahlreicher Unternehmen der Elektro- und Elektronikindustrie für sie im Vergleich zu anderen EU-Mitgliedsstaaten zu den geringsten Gesamtkosten für die Entsorgung führt. Einen besseren Beleg für den Erfolg des Konzeptes der stiftung ear kann es wohl kaum geben.“ Durch die spezielle, ebenfalls durch das ElektroG festgelegte Struktur der stiftung ear haben die registrierten Hersteller zudem in einmaliger Weise ein Mitwirkungsrecht an der Gestaltung der Regelungen, soweit sie nicht gesetzlich vorgegeben sind. „Alle Herstellergremien der stiftung ear sind konstituiert und arbeiten.“

Mit der Gründung der stiftung ear und ihrer Beleihung mit hoheitlichen Aufgaben wurde erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland im Zusammenwirken von Gesetzgeber, den Vertretern der Bundesländer, der betroffenen Wirtschaftskreise, aber auch der Kommunen und Entsorger ein neuartiger Ansatz gewagt:

Die Übertragung behördlicher Funktionen auf eine privatrechtliche Organisation der Wirtschaft ermöglichte es, Abläufe mit höchster Effizienz, minimierten Kosten für die Umsetzung und modernster IT-Struktur zu gestalten, um die bislang rund 350.000 Vorgänge der Hersteller-Registrierung und Abhol- und Bereitstellungsanordnungen zu bewältigen. Ohne Kenntnis der betroffenen Märkte und deren Funktionsweise wäre dies nicht möglich gewesen.

Die strikt wettbewerbsgerechte Ausrichtung führt zur gesetzesgemäß „gleichmäßigen“ Verteilung der zusätzlichen Belastungen aus den gesetzlichen Zielsetzungen auf die betroffenen Wirtschaftskreise. Natürlich stellt dies u.a. hohe Anforderungen an die Korrektheit von Daten und Verhaltensweisen der betroffenen Unternehmen.

Theusner hob hervor, dass die Umsetzung des neuen Gesetzes der Wirtschaft sehr wohl zusätzliche Pflichten aufgebürdet habe. Dass hierbei eine privatrechtliche Organisation im Zentrum steht, habe bei einigen Betroffenen zunächst zu Irritationen, Missinterpretationen und Fehleinschätzungen geführt. Zu den Erkenntnissen dieser Zeit gehöre z.B., dass es auch bei einer weitgehend elektronischen Umsetzung der Gesetzesvorgaben nicht ausreiche, nur die entsprechende Software – die des ear-Systems – zu beherrschen. Die Erfüllung der Pflichten nach dem ElektroG setze eine weit reichende Kenntnis der gesetzlichen Regelungen im Einzelnen voraus, was heute in der weit überwiegenden Zahl der Fälle gegeben sei.

ear-Vorstand Theusner betonte im Übrigen, dass das ElektroG eine Reihe von Sanktionsmöglichkeiten vorsehe, die auch konsequent eingesetzt würden, um Missbrauch zu verhindern. „Die Zeit der Nachsicht, die für eine erfolgreiche Einführung neuer Prozesse in einem derart komplexen Umfeld unabdingbar ist, ist nun vorbei. Das ElektroG muss mehr als zwei Jahre nach seinem Inkrafttreten nun bei allen potentiell Betroffenen bekannt sein – und ist zu befolgen.“ Theusner wies in diesem Zusammenhang auf die hohe Anzahl eingeleiteter Ordnungswidrigkeitsverfahren sowie deutlich zunehmende Anzahlen von Abmahnungen bislang nicht registrierter Hersteller durch Wettbewerber hin. Dies spreche für das grundsätzliche Verständnis aber auch für die Einforderung wettbewerblich korrekten Verhaltens. „Trittbrettfahrer werden hierzulande keine Zukunft haben.“

Die stiftung elektro-altgeräte Register mit Sitz in Fürth, Bayern, koordiniert die korrekte Entsorgung von Elektro-Altgeräten in der gesamten Bundesrepublik Deutschland nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz. Mit derzeit 19 Mitarbeitern erfüllt die stiftung elektro-altgeräte register Verwaltungs- und Abwicklungsaufgaben, die sich aus dem Gesetz ergeben. Die Stiftung agiert durch Beleihung durch das Umweltbundesamt hoheitlich und untersteht dessen Rechts- und Fachaufsicht.

31.07.2006 – Entscheidung über einstweilige Verfügung gegen ear auf Mitte August vertagt

Antragstellerin legt kurzfristig weiteren umfangreichen Schriftsatz vor – ear hält den Antrag weiterhin für unbegründet und unzulässig

Fürth, 31.07.2006 -PR 06/2006 

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat die Entscheidung über die von einer Mitgliedsfirma der Vereinigung gegen Mittelstandsbenachteiligung (VMB), der A Conto NoiseMagic GmbH, erwirkten einstweiligen Verfügung gegen die stiftung elektro-altgeräte register (ear), Fürth, in der mündlichen Verhandlung am 31. Juli auf den 14. August 2006 terminiert. Die einstweilige Verfügung war zunächst ohne Anhörung des ear erlassen worden, der erst im anhängigen Widerspruchsverfahren erstmals Gelegenheit erhielt, Stellung zu nehmen. Das Gericht will dem ear nun ermöglichen, den von der Antragstellerin erst kurzfristig vor dem Verhandlungstermin eingereichten über 50 Seiten starken weiteren Schriftsatz, der den ear-Vertretern erst zu Sitzungsbeginn übergeben wurde, zu prüfen und dazu auszuführen.

Die A Conto NoiseMagic GmbH will mit der gerichtlichen Entscheidung eine längere Wahlfrist und die Nichtfeststellung der Wahlergebnisse der Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden aller zehn Produktbereichsversammlungen erreichen. Gleichzeitig ist A Conto NoiseMagic GmbH aber nur für eine Geräteart einer Kategorie registriert.

Die Wahlen der Vorsitzenden und deren Stellvertreter für die Produktbereichsversammlungen sind nach Auffassung des ear zwischen dem 5. und 11. Juni frist- und ordnungsgemäß durchgeführt worden. Mit Ausnahme des Produktbereiches 3, zu der A Conto NoiseMagic GmbH zählt, wurden die Ergebnisse anschließend im Internet veröffentlicht. Jede der zehn Produktbereichsversammlungen wirkt als Expertengremium an der Regelsetzung im Rahmen des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) mit. ear hält den Antrag der A Conto NoiseMagic GmbH für unzulässig sowie unbegründet und hatte gegen die einstweilige Verfügung Rechtsmittel eingelegt. „ear wird den Sachverhalt mit allem Nachdruck bis zum Erreichen rechtlicher Klarheit verfolgen“, sagt Alexander Goldberg, Generalbevollmächtigter und Justitiar der Stiftung. Goldberg bedauert, dass hier klare Einzelinteressen alle registrierten Hersteller derzeit in ihren Mitwirkungsmöglichkeiten an den Regelsetzungen der ear behindern.

Die VMB firmiert unter der gleichen Anschrift wie die A Conto NoiseMagic GmbH und tritt teils in Personalunion auf. In den unterschiedlichen Schriftsätzen wird stets auf die Interessen anderer, teils durch die VMB vertretene Unternehmen hingewiesen. Namen hat die VMB bisher nicht genannt, auch eine VMB-Mitgliederliste ist bisher nicht öffentlich zugänglich.

15.08.2006 – Gericht hebt einstweilige Verfügung gegen ear als unbegründet auf

Verfügungsklägerin A Conto NoiseMagic trägt die Kosten, Wahlen zu den Produktbereichsversammlungen liefen korrekt ab

Fürth, 15.08.2006 - PR 07/2006 

Die vom Landgericht Nürnberg-Fürth gegen die stiftung elektro-altgeräte register (ear) erlassene einstweilige Verfügung wurde mit Endurteil vom 14. August 2006 aufgehoben. Die Rechtsauffassung von EAR hat sich damit in allen Punkten bestätigt. Die einstweilige Verfügung war am 9. Juni 2006 von der A Conto NoiseMagic GmbH, Neuenkirchen, erwirkt worden, die eine Verlängerung der Wahlfrist und die Nichtfeststellung der Wahlergebnisse der Vorsitzenden und Stellvertreter in allen zehn Produktbereichsversammlungen erreichen wollte, obwohl das Unternehmen selbst nur für eine Produktkategorie registriert ist. Die Produktbereichsversammlungen sind als Expertengremien an der privatrechtlichen Regelsetzung der Gemeinsamen Stelle der Hersteller beteiligt. Die Verfügungsklägerin A Conto NoiseMagic GmbH muss die Kosten des Rechtsstreits tragen. EAR wird die durch die einstweilige Verfügung entstandene Schadenssumme beziffern und geltend machen.

Im Endurteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth heißt es: „Der Antrag ist zum Teil bereits unzulässig, im Übrigen unbegründet.“ Die Verfügungsklägerin könne keine Rechte im Namen aller registrierten Hersteller geltend machen. Der Verfügungsgrund müsse verneint werden, da eine einstweilige Verfügung nur zur vorläufigen Sicherung von Ansprüchen dienen dürfe. Es sei aber nicht ersichtlich, dass für die Verfügungsklägerin selbst bereits nicht rückgängig zu machender Schaden entstanden sei. Da die Klägerin selbst die Wahl fristgerecht ausgeübt habe, sei eine Rechtsverletzung nicht dargelegt worden.

Dazu ear-Vorstand Hartmut Theusner: „Das Urteil bestätigt unsere stets vertretene Rechtsauffassung. Die stiftung ear hat zu keinem Zeitpunkt gegen einen Gerichtsbeschluss verstoßen, sondern korrekt und im Sinne aller Hersteller gehandelt. Ich begrüße es, dass das Gericht die unzulässige Wahrnehmung von sog. Popularinteressen durch Einzelne klar zurückgewiesen hat.“

Die stiftung ear wird jetzt die Konstituierung der Gremien zügig abschließen.

05.05.2006 – Bereits 7.500 Behälter Elektroschrott entsorgt - Feinjustierung läuft

Fürth, 05.05.2006 - PR 05/2006

Seit dem Start der Rücknahmepflicht für Elektro- und Elektronik-Altgeräte am 24. März 2006 wurden bereits über 7.500 Behälter mit Altgeräten durch die Hersteller bei den Kommunen abgeholt und der Demontage oder dem Recycling zugeführt. Diese Zahl hat die für die Registrierung, Mengenerfassung, Abholkoordination etc. zuständige stiftung elektro-altgeräte register (ear), Fürth, ermittelt. Nachdem beim Start der bundesweit für den Endverbraucher kostenlosen Rückgabe bei einigen der 1.500 kommunalen Rückgabestellen ein sehr hohes Aufkommen anfiel, hat sich die Zahl der von diesen Stellen als voll gemeldeten Behälter jetzt stabilisiert. Die vollen Behälter müssen zwei Tage nach Meldung von den Herstellern abgeholt werden. Lediglich bei wenigen Behältern wurde diese Frist aufgrund von Anlaufschwierigkeiten bei einigen Beteiligten der gesamten Kette überschritten. Die Zahl der als voll gemeldeten Behälter hat inzwischen rund 400 pro Werktag erreicht. „Rechenzentrum sowie Software von ear liefen auch unter höchster Belastung störungsfrei, die Systemeinführung ist gut gelungen“, sagt Hartmut Theusner, Vorstand der stiftung ear. Das dem Verfahren zugrunde liegende Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) regelt die Entsorgung von jährlich rund 1,1 Millionen Tonnen gebrauchter Altgeräte.

Um die Logistik, den Arbeitsaufwand der kommunalen Übergabestellen und der Entsorgungsunternehmen ebenso wie die damit verbundenen und von den Herstellern zu tragenden Kosten weiter zu optimieren, muß jetzt die Feinjustierung durch die Unternehmen der Entsorgungswirtschaft anlaufen. „ear wird natürlich seine Erfahrungen dafür zur Verfügung stellen“, sagt Theusner. Der ear-Vorstand erwartet, dass die bei einem System dieser Größenordnung üblichen und unvermeidbaren Anlaufschwierigkeiten innerhalb weniger Wochen behoben sein können. Bisher gelegentlich auftretende Störungen im Ablauf hätten ihre Ursache üblicherweise in Handhabungsproblemen oder Arbeitsfehlern, in keinem Falle sei die gesetzlich vorgegebene Regelungen als Ursache auszumachen, ergänzte Theusner. Auch sei klar festzustellen, dass die mit dem Gesetz verbundene Intention der Sicherung des Wettbewerbs Realität geworden sei und Früchte trage.

Hintergrundinformationen:

  • Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) regelt die Entsorgung von rund 1,1 Millionen Tonnen gebrauchter Geräte, wie Waschmaschinen, Kühlschränke, Fernseher, Computer oder Handys.
  • Seit 24. März 2006 können Verbraucher ihre Geräte, die sie nicht mehr nutzen möchten, nicht mehr in den Restmüll werfen, sondern sind verpflichtet, diese bei den Kommunen in die getrennte Erfassung zu geben. Dazu können sie je nach Gemeinde die kostenlosen Abgabestellen nutzen oder die Altgeräte abholen lassen.
  • Das Symbol für die getrennte Sammlung von Elektro- und Elektronikgeräten stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar
  • Die Verbraucher können beim Umweltschutz mithelfen, wenn sie die Altgeräte in die hierfür vorgesehenen Systeme geben.
  • Für alle weiteren Schritte wie Logistik, Sortierung, Demontage und Recycling sind die Hersteller verantwortlich.
  • Die Kosten der künftigen Rücknahmesysteme betragen für die Industrie voraussichtlich zwischen 350 und 500 Millionen Euro jährlich.
  • Die stiftung elektro-altgeräte register übernimmt die Registrierung, Mengenerfassung, Abholkoordination, Nachweisführung und Teilnahmebeobachtung.
  • Hersteller und Importeure von elektrischen und elektronischen Geräten müssen seit dem 24. November 2005 beim elektro-altgeräte register (ear) registriert sein, wenn sie weiter Geräte auf den Markt bringen wollen.
  • Operative Aufgaben von Altgeräterücknahme und -entsorgung werden vom Register nicht übernommen.
  • Ziel ist ein effizienter Wettbewerb von Logistik- und Entsorgungsunternehmen, um Kosten für Hersteller und Verbraucher möglichst gering zu halten
31.03.2006 – Anlauf der Elektro-Altgeräte-Entsorgung erfolgreich

ear: An einigen Übergabestellen muss noch nachgearbeitet werden  

Fürth, 31.03.2006 - PR

„Die Abholung der Behälter mit den von den Kommunen gesammelten Elektro-Altgeräten ist gut angelaufen. Zwischenzeitlich werden uns von den Übergabestellen täglich rund 300 Behälter zur Abholung gemeldet, Tendenz deutlich steigend. Die Rückbestätigung über die Abholung der Behälter erfolgt üblicherweise innerhalb von 48 Stunden“ erklärte der Vorstand der stiftung elektro-altgeräte register (ear), Hartmut Theusner.

“Von den am 27. und 28. Februar 2006 angeordneten Erstgestellungen für Behälter sind (Stand heute Freitag, 31.3.2006, morgens) noch 236 Container nicht ausgeliefert. Das sind weniger als drei Prozent aller aufzustellenden Behälter“ erläuterte Theusner weiter. Allerdings sei zu erwarten, dass sich dies in den nächsten Tagen drastisch verringert, denn ear habe gegenüber den noch säumigen Herstellern bereits die Ersatzvornahme angedroht und für einige eingeleitet. So wird mit allem Nachdruck von ihnen die Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten eingefordert. Sicher sei die gesamte Aktion wohl einmalig in ihrem Umfang und in Anbetracht dessen erstaunlich reibungslos abgelaufen. Eine ordentliche Leistung der Entsorgungswirtschaft aber insbesondere auch der Kommunen. Gerade für diese sei selbst die noch verbleibende Zahl fehlender Behälter im Einzelfalle völlig unakzeptabel. „Wir sehen das täglich an den Rückmeldungen und lassen nicht locker die Ausführung der ergangenen Anordnungen bei den verpflichteten Herstellern notfalls zu erzwingen“ stellt Theusner abschließend fest. In etwa einem Drittel solcher Fälle haben Kommunen allerdings versäumt zunächst als fehlend reklamierte Behälter nach ihrer Aufstellung an die stiftung ear zurückzumelden.

Ab dem 24. März 2006 dürfen deutsche Verbraucher ihre ausgedienten Elektrogeräte nicht mehr in den Restmüll werfen. Fernseher, Computer, Kaffeemaschine oder Rasierer müssen dann in die Getrenntsammlung bei den Kommunen wandern. Für alle weiteren Schritte wie Logistik, Sortierung und Verwertung sind dann die Hersteller verantwortlich.

Hintergrundinformationen:

  • Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) regelt die Entsorgung von rund 1,1 Millionen Tonnen gebrauchter Geräte, wie Waschmaschinen, Kühlschränke, Fernseher, Computer oder Handys.
  • Seit 24. März 2006 können Verbraucher ihre Geräte, die sie nicht mehr nutzen möchten, nicht mehr in den Restmüll werfen, sondern sind verpflichtet, diese bei den Kommunen in die getrennte Erfassung zu geben. Dazu können sie je nach Gemeinde die kostenlosen Abgabestellen nutzen oder die Altgeräte abholen lassen.
  • Das Symbol für die getrennte Sammlung von Elektro- und Elektronikgeräten stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar
  • Die Verbraucher können beim Umweltschutz mithelfen, wenn sie die Altgeräte in die hierfür vorgesehenen Systeme geben.
  • Für alle weiteren Schritte wie Logistik, Sortierung, Demontage und Recycling sind die Hersteller verantwortlich.
  • Die Kosten der künftigen Rücknahmesysteme betragen für die Industrie voraussichtlich zwischen 350 und 500 Millionen Euro jährlich.
  • Die stiftung elektro-altgeräte register übernimmt die Registrierung, Mengenerfassung, Abholkoordination, Nachweisführung und Teilnahmebeobachtung.
  • Hersteller und Importeure von elektrischen und elektronischen Geräten müssen seit dem 24. November 2005 beim elektro-altgeräte register (ear) registriert sein, wenn sie weiter Geräte auf den Markt bringen wollen.
  • Operative Aufgaben von Altgeräterücknahme und -entsorgung werden vom Register nicht übernommen.
  • Ziel ist ein effizienter Wettbewerb von Logistik- und Entsorgungsunternehmen, um Kosten für Hersteller und Verbraucher möglichst gering zu halten
24.03.2006 – Rücknahmepflicht für Elektro- und Elektronikaltgeräte

stiftung ear: Abläufe der Abholkoordination erfolgreich getestet

22.03.2006 - PR 03/2006 

„Die Kommunen können nun sicher sein, dass die betroffenen Hersteller von Elektrogeräten sofort informiert werden, wenn einer der Sammelbehälter an einer Übergabestelle voll ist. Dies haben in den letzten Tagen die Kommunen selbst in einem intensiven Probelauf mit dem ear-System getestet. Mit den Rückmeldungen konnte das System nun abgesichert werden.“ erklärte der Vorstand der stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear), Hartmut Theusner.

Mehr als 450 kommunale Übergabestellen haben an diesem Test teilgenommen. Sie konnten so tun, als ob die von den Herstellern bereitgestellten Behälter voll seien. Auf einem von der stiftung ear zur Verfügung gestellten mobilen Datenterminal (PDA) oder über das Internetportal der ear konnten sie versuchsweise die Abholung der Behälter anfordern, anmahnen oder stornieren. Der ear- Rechner ermittelte dann nach einem wissenschaftlich geprüften Rechenschema jeweils den entsprechend Elektrogerätegesetz zur Abholung verpflichteten Hersteller. Sowohl der Hersteller als auch der von ihm beauftragten Entsorger wurden sofort per E-Mail aufgefordert, den vollen Behälter unverzüglich abzuholen und einen leeren Behälter aufzustellen. Theusner: „Zwischen dem Eingang der Anforderung durch die Kommune im ear-System und dem Versand der Mitteilung an die Verpflichteten, deren Entsorger sowie die meldende Kommune lagen nur wenige Sekunden.“ Und weiter: „Mehr als 1.000 Hersteller und Importeure haben im Zuge dieses Probelaufes Abholanordnungen bekommen und konnten sich damit auf den am 24. März 2006 beginnenden ‚Ernstfall’ vorbereiten“. Damit sei erwiesen, dass die stiftung ear technisch in der Lage ist, die Abholung von den rund 1.500 kommunalen Übergabestellen zu steuern. Ab dem 24. März 2006 dürfen Verbraucher in Deutschland ihre ausgedienten Elektrogeräte nicht mehr in den Restmüll werfen. Fernseher, Computer, Kaffeemaschine oder Rasierer müssen dann in die Getrenntsammlung bei den Kommunen wandern. Für alle weiteren Schritte wie Logistik, Sortierung und Verwertung sind dann die Hersteller verantwortlich.

Hintergrundinformationen:

  • Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) regelt die Entsorgung von rund 1,1 Millionen Tonnen gebrauchter Geräte, wie Waschmaschinen, Kühlschränke, Fernseher, Computer oder Handys.
  • Seit 24. März 2006 können Verbraucher ihre Geräte, die sie nicht mehr nutzen möchten, nicht mehr in den Restmüll werfen, sondern sind verpflichtet, diese bei den Kommunen in die getrennte Erfassung zu geben. Dazu können sie je nach Gemeinde die kostenlosen Abgabestellen nutzen oder die Altgeräte abholen lassen.
  • Das Symbol für die getrennte Sammlung von Elektro- und Elektronikgeräten stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar
  • Die Verbraucher können beim Umweltschutz mithelfen, wenn sie die Altgeräte in die hierfür vorgesehenen Systeme geben.
  • Für alle weiteren Schritte wie Logistik, Sortierung, Demontage und Recycling sind die Hersteller verantwortlich.
  • Die Kosten der künftigen Rücknahmesysteme betragen für die Industrie voraussichtlich zwischen 350 und 500 Millionen Euro jährlich.
  • Die stiftung elektro-altgeräte register übernimmt die Registrierung, Mengenerfassung, Abholkoordination, Nachweisführung und Teilnahmebeobachtung.
  • Hersteller und Importeure von elektrischen und elektronischen Geräten müssen seit dem 24. November 2005 beim elektro-altgeräte register (ear) registriert sein, wenn sie weiter Geräte auf den Markt bringen wollen.
  • Operative Aufgaben von Altgeräterücknahme und -entsorgung werden vom Register nicht übernommen.
  • Ziel ist ein effizienter Wettbewerb von Logistik- und Entsorgungsunternehmen, um Kosten für Hersteller und Verbraucher möglichst gering zu halten
21.07.2005 – Neue Wege in der Umweltpolitik: Mehr Verantwortung für die Industrie – weniger Staat

„Public Private Partnership“ beim Vollzug des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG)

Gemeinsame Presseinformation der Stiftung Elektro-Altgeräte Register® (EAR) und des Umweltbundesamtes (UBA)

Fürth, 21.07.2005 - PR 39/2005

Politik und Wirtschaft gehen in der Umweltpolitik gemeinsam neue Wege: Im März 2005 ist das ElektroG in Kraft getreten, das zum Ziel hat, Elektroaltgeräte hochwertig zu verwerten und das Design von Elektro- und Elektronikgeräten umwelt- und gesundheitsverträglicher zu gestalten. Das Besondere an diesem Gesetz ist, dass die Industrie es zum Teil selbst vollzieht. Die per Gesetz an das Umweltbundesamt (UBA) übertragenen Vollzugsaufgaben im Bereich Registrierung und Abholorganisation wurden nach der neuen Regelung an den Zusammenschluss der Hersteller von Elektrogeräten - an die so genannte „Gemeinsame Stelle der Hersteller“, - weiter gegeben. Die Funktion der Gemeinsamen Stelle hat die Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) in Fürth übernommen, die eigens zur Umsetzung des ElektroG gegründet wurde. Im Verwaltungsrecht wird die hier vorgenommene Form der Übertragung hoheitlicher Aufgaben als „Beleihung“ bezeichnet. Dadurch ist die Wahrnehmung der Produktverantwortung der Hersteller im Sinne nachhaltiger Eigenverantwortlichkeit völlig neu ausgestaltet. „Mehr Verantwortung für die Unternehmen und weniger Staat. Das ist die innovative Botschaft“, sagte Prof. Dr. Andreas Troge, der Präsident des UBA, anlässlich der Beleihung. Und Hartmut Theusner, Vorstand der EAR, ergänzte: „EAR ist das Ergebnis der Umsetzung des Konzeptes der Elektro- und Elektronikindustrie. Dessen wesentlichster Aspekt ist die Mitwirkung der betroffenen Unternehmen in den wirtschaftlichen und technologischen Fragen in der sogenannten Regelsetzung. Wir haben eine schlanke, an wirtschaftlichen Prinzipien orientierte Organisation aufgebaut und wollen damit einerseits Daten- und Meldeströme auf das unabdingbare Maß reduzieren und andererseits die Vollzugsbehörden entlasten." Der Staat gibt die Verantwortung jedoch nicht ganz ab. Das UBA stellt durch die Rechts- und Fachaufsicht über die EAR sicher, dass die EAR die übertragenen Aufgaben gesetzeskonform wahrnimmt.

Mit der Beleihung übernimmt die Stiftung EAR Aufgaben, wie

die Registrierung der Hersteller und Importeure ohne die ein in Verkehr bringen von Elektrogeräten untersagt wäre

die Anordnung der Abholungen von Elektroaltgeräten bei den kommunalen Übergabestellen. Dabei wird sichergestellt, dass jeder Hersteller in der Höhe seines Marktanteils seinen Entsorgungsverpflichtungen nachkommt.

Die Abläufe von EAR sind praktisch ausschließlich als elektronische Prozesse ausgelegt - von den Meldewegen (online) bis hin zu den internen Abläufen. So betreibt EAR auch das Rechenzentrum zur Ermittlung der individuellen Verpflichtungen der Hersteller und ist Kontaktstelle zu den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Damit werden neben einer höchst kosteneffizienten Lösung auch kürzest mögliche Bearbeitungszeiten bei normierten Abläufen erreicht.

Immer schnellere und kurzlebigere Innovationszyklen lassen die Abfallberge ausgedienter Elektrogeräte beständig wachsen. Das ist Verschwendung kostbarer Ressourcen, soweit der Elektroschrott nicht verwertet wird. Heute erfassen die Kommunen jährlich circa 300.000 bis 400.000 Tonnen Altgeräte von Verbraucherinnen und Verbrauchern, während die Hersteller jährlich ein Vielfaches davon an neuen Geräten verkaufen. Das zweite Problem ist, dass die meisten Elektro-Altgeräte eine Reihe von Stoffen enthalten – zum Beispiel verschiedene Schwermetalle – die Mensch und Umwelt belasten können, falls sie unkontrolliert freigesetzt werden. Die Europäische Union hat auf diese Umweltprobleme reagiert und zwei Richtlinien formuliert, die die folgenden Ziele haben: erstens weniger Schadstoffeinträge durch Elektrogeräte in die Umwelt und zweitens Ressourcenschonung durch die Verwertung der Altgeräte. Mit dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz, kurz Elektrogesetz, übernimmt die Bundesregierung diese Richtlinien der Europäischen Union in deutsches Recht.

Hinweis: Auf der Internetseite http://www.umweltbundesamt.de gibt es ein Hintergrundpapier zum Thema „Elektrogesetz“. Zusätzliche Informationen zum Elektrogesetz sind auch beim Bundesumweltministerium im Internet unter http://www.bmu.de Stichwort „Altgeräte“ abrufbar. Die stiftung ear kann unter erreicht werden.

Pressekontakt

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