Wer ist Vertreiber und welche Pflichten gibt es?
Vertreiber ist jede natürliche oder juristische Person oder Personengesellschaft, die Elektrogeräte anbietet oder auf dem Markt bereitstellt (§ 3 Nummer 11
Vertreiber im Sinne des ElektroG haben folgende Pflichten:
- Rücknahmepflicht für Altgeräte, die in privaten Haushalten genutzt werden können (b2c-Geräte)
- Anzeige der Rücknahmestelle(n) durch Anmeldung als Vertreiber
- Übergabe der Altgeräte an örE oder Hersteller/ElektroG-Bevollmächtigte bzw. eigenverantwortliche Entsorgung der gesammelten Altgeräte
- Information der Kunden
- Abgabe von jährlichen Mitteilungen
► Wichtig: Viele Händler sind gleichzeitig auch Hersteller im Sinne des ElektroG, wenn Sie beispielsweise Elektrogeräte aus dem Ausland direkt importieren oder unter einer eigenen Marke in Deutschland in Verkehr bringen. Als Hersteller haben Sie unabhängig von Ihren Pflichten als Händler weitergehende Pflichten nach dem ElektroG. Wer Hersteller ist, lesen Sie unter.