Vollmeldung
Die
melden der stiftung ear online über das ear-Portal (per PC, Tablet oder Smartphone) die zur Abholung bereitstehenden Behältnisse je Gruppe per Vollmeldung, wenn bei- Gruppe 1, 4 und 5 eine Abholmenge von mindestens 30 m³ pro Gruppe;
- Gruppe 2 eine Abholmenge von mindestens 20 m³ pro Gruppe
- Nachtspeicherheizgeräten in der Gruppe 4 eine Abholmenge von mindestens 5 m³;
- Gruppe 3 eine Abholmenge von mindestens 3 m³;
- batteriebetriebenen Altgeräten der Gruppen 2, 4 und 5 eine Abholmenge von mindestens 5 m³;
- Gruppe 6 eine Abholmenge von mindestens 2,5 m³
erreicht ist.
Erfolgt die Abholung durch den Hersteller/ElektroG-Bevollmächtigten oder seinen Beauftragten nicht innerhalb der auf der Anordnung angegebenen Frist, so gilt eine gesetzliche Nachfrist bis zum Ablauf des folgenden Werktages. Diese Nachfrist gilt auch für eine nicht fristgerechte Aufstellung eines neuen, leeren Behältnisses.
Stornieren der Vollmeldung/Aufhebung einer Anordnung
Wird auf einer Übergabestelle versehentlich eine Vollmeldung ausgelöst, so kann diese innerhalb von 30 Minuten nach der Meldung ausschließlich im ear-Portal storniert werden. Wird der Fehler erst nach Ablauf von 30 Minuten bemerkt, besteht für den Leitungsbefugten oder den Hauptansprechpartner des örE die Möglichkeit, eine E-Mail mit der Bitte um Aufhebung des Codes/Vorgangs-ID an system(at)stiftung-ear.de zu senden.
Diese E-Mail muss eine kurze Begründung für die Aufhebung sowie eine Bestätigung enthalten, dass der Behältertausch noch nicht erfolgte. Beizufügen ist ferner eine Bestätigung des Entsorgers bzw. Transporteurs, dass er über den Aufhebungswunsch informiert wurde. Eine Abholung darf in diesem Fall unter keinen Umständen als erledigt bestätigt werden.