Mitteilungspflichten

Sofern Sie noch nicht über einen Vertreiberaccount verfügen, ist es erforderlich, dass Sie im ear-Portal über die Schaltfläche „Als Vertreiber neu anmelden“ einmalig einen eigenen Account anlegen. Die Anlage des Accounts und die Abgabe der jährlichen Mitteilung bei der stiftung ear sind für Sie gebührenfrei.  

Alle Mengenmitteilungen geben Sie als Vertreiber über das ear-Portal wie folgt ab:

Mitteilungspflichten Frist Hinweis
Rücknahme (b2c-Altgeräte)
eigenverantwortliche Entsorgung
jährlich bis zum 30.04. des Folgejahres/
je Kategorie

 


zur Wiederverwendung vorbereitete Altgeräte jährlich bis zum 30.04. des Folgejahres/
je Kategorie
recycelte Altgeräte jährlich bis zum 30.04. des Folgejahres/
je Kategorie
verwertete Altgeräte jährlich bis zum 30.04. des Folgejahres/
je Kategorie
beseitigte Altgeräte jährlich bis zum 30.04. des Folgejahres/
je Kategorie
zur Behandlung ausgeführte Altgeräte jährlich bis zum 30.04. des Folgejahres/
je Kategorie
bei Erstbehandlungsanlagen zusammengefasste Mengen jährlich bis zum 30.04. des Folgejahres/
je Kategorie

In den Kategorien 4 und 5 weisen Sie bitte Photovoltaikmodule und andere Altgeräte stets gesondert aus.