Sich an Fristen zu halten ist entscheidend, um Ihre Verpflichtungen in Bezug auf Mengenmitteilungen korrekt zu erfüllen. Erfahren Sie hier, welche Fristen Sie im Blick behalten müssen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Fristen für:
ElektroG
Unverzüglich nach jeder Abholung je Gruppe:
- bei den örE im Rahmen der AHK abgeholte Altgeräte (Ist-Outputmitteilung)
Monatlich bis zum 15. des Folgemonats je Geräteart:
- in Verkehr gebrachte b2c-Elektro- und Elektronikgeräte (Ist-Inputmitteilung)
Jährlich bis zum 30.04. des Folgejahres je Kategorie:
- zur Wiederverwendung vorbereitete Altgeräte
- recycelte Altgeräte
- verwertete Altgeräte
- beseitigte Altgeräte
- zur Behandlung ausgeführte Altgeräte
- bei Erstbehandlungsanlagen zusammengefasste Altgeräte (Anlagen In-/Output)
- in Verkehr gebrachte b2b-Elektro- und Elektronikgeräte
- ins Ausland verbrachte b2c undb2b-Elektro- und Elektronikgeräte, welche zuvor vom Hersteller in der Bundesrepublik Deutschland in Verkehr gebracht worden sind (mittelbare Exportmitteilung)
- zurückgenommene b2b-Altgeräte
Monatlich oder jährlich bis zum 30.04. des Folgejahres je Geräteart:
- zurückgenommene b2c-Altgeräte (Eigenrücknahmemitteilung)
Batterierecht
Jährlich bis zum 31.01. des Folgejahres je Batteriekategorie:
tatsächliche Masse, die sie in Deutschland im letzten Jahr auf den deutschen Markt gebracht haben
Prognosemenge für das neue Kalenderjahr
Jährlich bis zum 30.04. des Folgejahres je Kategorie:
- Angenommene Altgeräte (aufgeteilt nach Herkunft)
- zur Wiederverwendung vorbereitete Altgeräte
- recycelte Altgeräte
- verwertete Altgeräte
- beseitigte Altgeräte
- zur Behandlung ausgeführte Altgeräte
Monatlich bis zum 15. des Folgemonats je Gruppe und Kategorie:
- an EBA abgegebene Altgeräte (Eigenverwertungsmitteilung)
Jährlich bis zum 30.04. des Folgejahres je Kategorie:
- zur Wiederverwendung vorbereitete Altgeräte
- recycelte Altgeräte
- verwertete Altgeräte
- beseitigte Altgeräte
- zur Behandlung ausgeführte Altgeräte
- bei Erstbehandlungsanlagen zusammengefasste Altgeräte (Anlagen In-/Output)
Jährlich bis zum 30.04. des Folgejahres je Kategorie:
- Rücknahme (b2c-Altgeräte)
- zur Wiederverwendung vorbereitete Altgeräte
- recycelte Altgeräte
- verwertete Altgeräte
- beseitigte Altgeräte
- zur Behandlung ausgeführte Altgeräte
- bei Erstbehandlungsanlagen zusammengefasste Altgeräte (Anlagen In-/Output)
