Haben wir Zweifel an der Richtigkeit einer konkreten Mengenmitteilung, so erlaubt uns das Gesetz, diese Mengenmitteilung durch einen unabhängigen Sachverständigen innerhalb einer angemessenen Frist anhand von uns festgelegter Prüfkriterien bestätigen zu lassen. In einem solchen Fall fordern wir Sie auf, uns eine solche Sachverständigenbestätigung direkt über das ear-Portal zukommen zu lassen.
Der Nachweis ist getrennt nach Meldetyp und je Geräteart/(Batterie-)Kategorie/Gruppe zu führen.
Unabhängige Sachverständige sind Personen, die aufgrund ihrer besonderen Sachkunde in der Lage sind zu bestätigen, dass die von dem Mitteilungspflichtigen gemachten Angaben der Realität entsprechen und deren Stellung bzw. Beziehung zum Mitteilungspflichtigen eine wahrheitsgemäße, objektive Aussage erwarten lässt. Als unabhängiger Sachverständiger kommen danach insbesondere Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Umweltgutachter oder Sachverständige für Elektrogeräteentsorgung in Betracht. Der Sachverständige kann vom Verpflichteten frei gewählt werden.
Die Sachverständigenbestätigung ist im geforderten Umfang innerhalb der im konkreten Fall gesetzten Frist und in der jeweils vorgegebenen Art und Weise vorzulegen. Die Bestätigung eines unabhängigen Sachverständigen muss bestimmte Anforderungen erfüllen, nämlich:
- Das Vorgehen bei der Prüfung muss beschrieben sein.
- Eine Liste der vorgelegten Dokumente muss enthalten sein.
- Der unabhängige Sachverständige muss aufgrund seiner Prüfung der Aussagen/Informationen bzw. Dokumente des Meldepflichtigen eine eigene Prüffeststellung treffen.
