Verkehrsmittel, Bauteil oder Elektrogerät – ElektroG in der Praxis

Sind E-Scooter Verkehrsmittel und wie erfolgt die Abgrenzung von Bauteilen und Elektrogeräten?

Obwohl Verkehrsmittel zu den wenigen Ausnahmen zählen, die das ElektroG kennt, gelten E-Scooter auch nach Inkrafttreten der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) als Elektrogeräte. Daher greifen alle Pflichten von der Registrierung bei der stiftung ear bis zur Entsorgung, wenn sie ausgedient haben. Ausführliche Informationen, welche elektrischen Fahrzeuge unter das ElektroG fallen und welche nicht, finden Sie hier. Nützliche Hinweise für Verbraucher z.B. zur Entsorgung haben wir unter zusammengestellt.

Die Abgrenzung zwischen Bauteil und Elektrogerät gilt als eine der brennendsten Praxisfragen zur WEEE-Richtline bzw. dem ElektroG. Das European WEEE Registers Network (EWRN) – der Zusammenschluss der nationalen Register für Elektro- und Elektronikgeräte der EU-Mitglieds­staaten – hat einen Leitfaden erstellt, der die Abgrenzung erleichtern soll. Lesen Sie hier weiter.

Nicht nur E-Scooter und Bauteile, sondern viele weitere wichtige Themen erwarten Sie in dem am 01.07.2019 erscheinenden INFObrief 3/19. Damit Sie stets mit relevanten Informationen zu Neuerungen rund um das ElektroG versorgt bleiben, können Sie sich hier zum vierteljährlich erscheinenden INFObrief anmelden und frühere Ausgaben herunterladen. Unser gesamtes Informationsangebot ist selbstverständlich kostenfrei.

Hotline

+49 911 76665-0

Ihren ear-Mitarbeiter erreichen Sie während seiner Servicezeiten
Kontakt