Wer Vapes verkauft, muss Vapes auch zurücknehmen
Ab dem 1. Juli gilt die neue Rücknahmepflicht für Kioske, Tankstellen und andere Verkaufsstellen von Einweg-E-Zigaretten und elektronischen Tabakerhitzern
Mit der Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG4), die am 1. Januar 2026 in Kraft getreten ist, hat der Gesetzgeber die Rücknahmepflichten für elektronische Produkte ausgeweitet. Nach Ablauf einer sechsmonatigen Übergangsfrist müssen ab dem 1. Juli 2026 alle Verkaufsstellen, die E-Zigaretten oder elektronische Tabakerhitzer anbieten, ausgediente Geräte kostenlos zurücknehmen. Die Rückgabe ist unabhängig vom Kauf eines neuen Produkts möglich.
„Vapes sind kein Wegwerfprodukt für die Restmülltonne! Mit dem Verkauf von E-Zigaretten geht für den Verkäufer nun auch die Pflicht zur Rücknahme einher. Die Geräte enthalten Lithium-Ionen-Batterien und Rohstoffe – fachgerechtes Recycling schützt unsere Ressourcen und verhindert gefährliche Brände in den Recyclinganlagen bei falscher Entsorgung“, sagt Alexander Goldberg, Vorstand der stiftung elektro-altgeräte register.
Viele Verkausstellen sind erstmals zur Rücknahme verpflichtet
Während größere Händler bereits seit Jahren Elektro-Altgeräte zurücknehmen müssen, betrifft die Regelung nun auch kleinere Verkaufsstellen. Entscheidend ist nicht die Größe des Geschäftes, sondern der Verkauf von E-Zigaretten und elektronischen Tabakerhitzern.
Mit der gesetzlichen Neuregelung soll sichergestellt werden, dass die Geräte nicht im Hausmüll landen. Denn Vapes sind Elektrogeräte mit eingebauten Lithium-Ionen-Batterien. Werden sie falsch entsorgt, gehen wertvolle Rohstoff e verloren und es entstehen erhebliche Brandrisiken in Abfallanlagen.
Die stiftung ear unterstützt Verkaufsstellen mit Informationen und Materialien
Damit die Umsetzung der neuen Rücknahmepfl icht gelingt, stellt die stiftung ear auf e-schrott-entsorgen.org Informationen und kostenfreie Kommunikationsmaterialien zur Verfügung.
Dazu gehören das Elektrogeräte Rücknahme-Logo, mit dem Verkaufsstellen ihrer Kennzeichnungspflicht nachkommen können, sowie Flyer, Plakate und weitere Materialien für die Ansprache von Kundinnen und Kunden. Zusätzlich stehen speziell für Tankstellen und Kioske entwickelte Merkblätter zur Verfügung, die die jeweiligen Pfl ichten und Anforderungen zur Rücknahme von E-Zigaretten und elektronischen Tabakerhitzern übersichtlich zusammenfassen.
Mehr Informationen und alle Materialien finden sich auf e-schrott-entsorgen.org.
Weitere Informationen:
- Mehr Informationen: e-schrott-entsorgen.org/
- Kostenfreie Kommunikationsmaterialien: https://e-schrott-entsorgen-shop.de/
