Wann werden Garantiebeträge wieder frei?

Allein die Beendigung von Registrierungen führt nicht zum „Freiwerden von Garantien". Ihr von der stiftung ear einmal anerkannter Garantienachweis muss grundsätzlich bis zum Ablauf der voraussichtlichen mittleren Lebensdauer (siehe Regel „Daten zur Ermittlung der Garantiehöhe“) der im jeweiligen Garantiegültigkeitszeitraum (GGZ) in Verkehr gebrachten Elektrogeräte erhalten bleiben. Erst danach werden die Garantiebeträge „frei". Ob Garantiebeträge wieder verfügbar oder noch gebunden sind, können Sie einsehen, indem Sie im ear-Portal im Bereich „Garantiegültigkeitszeitraum“ bei einem GGZ die Detailübersicht über die Schaltfläche „Details“ aufrufen. Unter dem Reiter Zuordnungen wird der Status „Garantie freigeworden“ angezeigt, wenn die voraussichtliche mittlere Lebensdauer abgelaufen ist.

Für individuelle Garantien gilt: Freigewordene Garantiebeträge können Sie anderweitig verwenden, d.h. Sie können bei Ihrer individuellen Garantie den Gesamtgarantiebetrag mit Zustimmung der stiftung ear verringern oder – falls die Garantie den Anforderungen des ElektroG vom 24.10.2015 genügt – den Garantiebetrag einem weiteren Kalenderjahr und einer weiteren Geräteart zuordnen.

Hersteller/ElektroG-Bevollmächtigte mit einer kollektiven Garantie wenden sich bitte an ihren Dienstleister.

Weitere Information

Regelsetzung Garantiehöhe