Alle Batterien unterfallen dem Batterierecht. Dies gilt nur dann nicht, wenn eine Batterie explizit ausgenommen ist.
Batterien sind Einrichtungen, die
- durch unmittelbare Umwandlung chemischer Energie erzeugte elektrische Energie liefern,
- über einen internen oder externen Speicher verfügen und
- aus einem oder mehreren nicht wiederaufladbaren oder weideraufladbaren Batteriezellen, - Batteriemodulen oder Batteriesätzen bestehen
Ebenso unterfallen dem Batterierecht solche Batterien, die zur Wiederverwendung oder Umnutzung vorbereitet oder umgenutzt oder wiederaufgearbeitet wurden.