Aktuelle Informationen zur Zuordnung einer OfH
In unserer Pressemitteilung vom 05.12.2025 hatten wir darüber informiert, dass Unternehmen, die einen Antrag auf Zulassung einer Organisation für Herstellerverantwortung (OfH) gestellt haben, von der stiftung ear bereits vor der Zulassung ihre sogenannte OfH-PIN erhalten. Diese kann an Sie als Kunde weitergegeben werden, wenn bereits eine vertragliche Beziehung besteht.
Wenn Sie
- die OfH noch wechseln möchten aber bereits eine PIN zugeordnet haben,
- können Sie im ear-Portal bei „OfH-Beteiligung“ die Anfrage zurückziehen,
solange die OfH die Zuordnung weder angenommen noch abgelehnt hat.
