Ihre Mitwirkungsmöglichkeiten
Wollen Sie in der stiftung ear mitwirken? Auf dieser Seite finden Sie einen Überblick über die unterschiedlichen Mitwirkungsmöglichkeiten sowie unsere Veranstaltungen mit der Möglichkeit, sich direkt anzumelden.
Wollen Sie in der stiftung ear mitwirken? Auf dieser Seite finden Sie einen Überblick über die unterschiedlichen Mitwirkungsmöglichkeiten sowie unsere Veranstaltungen mit der Möglichkeit, sich direkt anzumelden.
In unseren Fachbereichen können Sie als Praktiker gemeinsam mit anderen Teilnehmern und uns Ihre Probleme, Herausforderungen und Lösungsvorschläge diskutieren und so die Prozesse der stiftung ear weiter voranbringen.
Unsere Fachbereiche stehen Ihnen ohne eine vorherige Wahl oder sonstige Zugangshürde offen. Sie müssen sich nur anmelden und z.B. ein Betreiber einer Erstbehandlungsanlage sein, wenn Sie sich für eine Sitzung des Fachbereichs Erstbehandlungsanlagen anmelden wollen. Die Sitzungen finden in der Regel online statt.
Folgende Fachbereiche sind etabliert:
Unsere Fachbeiräte verfolgen dagegen das Ziel, zu einem konkreten Themenkomplex mit allen beteiligten Akteuren ins Gespräch zu kommen. Hier werden themenspezifische Herausforderungen diskutiert und Lösungen erarbeitet. Auch bei den Fachbeiräten besteht keine Zutrittshürde, Sie müssen sich auch hier nur anmelden und thematisch betroffen sein. Die Sitzungen der Fachbeiräte finden ebenfalls in der Regel online statt.
Folgende Fachbeiräte existieren bereits:
Sowohl unsere Fachbereiche als auch die Fachbeiräte sind eine flexible und unbürokratische Möglichkeit, wie Sie sich mit Ihren konkreten Themen bei der stiftung ear einbringen können. Sie haben einen Vorschlag für einen weiteren Fachbereich oder für einen Themenkomplex, welcher in einem weiteren Fachbeirat behandelt werden sollte? Kommen Sie jederzeit gerne direkt unter mitwirkung(at)stiftung-ear.de auf uns zu.
Als Hersteller oder Bevollmächtigter im Bereich des ElektroG können Sie sich zudem in den sogenannten Expertengremien engagieren. Hier können Sie z.B. über Sie betreffende Regelungsvorschläge abstimmen.
Bei den Expertengremien handelt es sich, anders als bei den Fachbereichen und Fachbeiräten, nicht um „offene“ Gremien. Die Mitglieder werden vielmehr jeweils für die Dauer von 4 Jahren gewählt. Über anstehende Wahlen informieren wir alle Wahlberechtigten rechtzeitig per E-Mail. Nähere Informationen zu den Expertengremien im Bereich des ElektroG finden Sie hier