Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 cm² enthalten

Die folgenden Beispiele gelten für Produkte, die Elektrogeräte im Sinne des ElektroG sind (§ 3 Nummer 1 ElektroG).

Elektrogeräte, die sowohl als b2c- als auch als b2b-Geräte vorkommen

  • Bildschirmgeräte 
  • LCD-Fotorahmen 
  • Monitore 
  • Video- /Grafikdisplays (unabhängig von der Bildschirmgröße)
  • Geräte mit Bildschirmen größer als 100 cm²: 
    • Bildschirme und Monitore, die bisher der Kategorie Medizinprodukte (z.B. bildgebende Diagnostik- und Therapiegeräte) zugeordnet waren 
    • Bildschirme, die bisher der Kategorie Überwachungs- und Kontrollinstrumente (z.B. Industrie-Notebooks, Industrie-Tablets) zugeordnet waren
    • Oszilloskope 

Bildschirmgeräte, die in privaten Haushalten genutzt werden können

  • Fernseher, (Ultra) HD TVs, OLED TVs, LED TVs 
  • Geräte mit Bildschirm größer als 100cm²
    • E-Book-Reader
    • E-Reader 
    • Laptops 
    • Notebooks
    • Tablets 
  • LCD-/LED-/OLED-Bilderrahmen 
  • VGA-/DVI-/HDMI-/TFT-/Touchscreen-Monitore/Displays 

    Bildschirmgeräte für die ausschließliche Nutzung in anderen als privaten Haushalten

    • Touch Panels (Smart Panels, Displays, Monitore etc.) für ausschließlich industrielle oder medizinische Zwecke
    • Touchscreen-Kassensysteme
    • Videogroßdisplays

    Fehlinter­pretation/Elektro­geräte, die nicht in die Kategorie 2 fallen

    • GPS- und Navigationsgeräte 
    • Mobiltelefone
    • Smartphones
    • Phablets
    • Taschenrechner 
    • Telefone

    ... werden – unabhängig von der Bildschirmgröße  –  immer der Kategorie 6 zugeordnet.

    Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 cm² enthalten und deren Hauptzweck nicht die Darstellung von Bildern und Informationen auf einem Bildschirm ist:

    • Kühlschränke 
    • Dunstabzugshauben 
    • Drucker
    • Kopierer 
    • Geldautomaten
    • Industriemaschinen
    • medizinische Geräte 

    ... werden den Kategorien 1, 4–6 zugeordnet.

    LED-Boards (Werbetafeln mit Lauftext), aufgebaut aus einzelnen Leuchtdioden, gelten als Leuchten und sind den Kategorien 4 oder 5 zugeordnet.