Abhol- und Aufstellungsanordnung

Hat die stiftung ear im Rahmen der Abholkoordination einen Hersteller/ElektroG-Bevollmächtigten ermittelt, der zur Abholung eines von einem örE als voll gemeldeten Behältnisses für Übergabestellen und zur Aufstellung eines leeren Behältnisses verpflichtet ist, so erlässt sie ihm gegenüber eine Abhol- und eine Aufstellungsanordnung. Dabei handelt es sich um hoheitliche Anordnungen, aus denen erkennbar ist, wo und bis wann welches Behältnis abzuholen bzw. ein neues, leeres Behältnis aufzustellen ist. Anordnungen werden immer an den vom Hersteller/ElektroG-Bevollmächtigten im ear-Portal hinterlegten Hauptansprechpartner versendet.

Da es sich bei den Abhol- und Aufstellungsanordnungen der stiftung ear um Verwaltungsakte handelt, kann gegen sie der Verwaltungsrechtsweg beschritten werden. Ein behördliches Widerspruchsverfahren gibt es nicht, es kann unmittelbar Klage erhoben werden. Allerdings hat diese Klage keine „aufschiebende Wirkung", das heißt, die Anordnungen sind trotz der Klageerhebung und unabhängig vom Verfahrensausgang zunächst zu befolgen.

Abhol- und Aufstellungsanordnungen tragen einen Abhol- und Aufstellcode sowie eine Vorgangs-ID. Über diese Angaben können die jeweiligen Anordnungen konkreten Vorgängen zugeordnet werden. Bitte halten Sie diese Informationen bei Rückfragen zu einer Abhol- oder Aufstellungsanordnung bereit.