Im Folgenden zeigen wir Ihnen, wie Sie eine Organisation für Herstellerverantwortung (OfH) werden können.
Organisation für Herstellerverantwortung (OfH) für Altbatterien werden
Was ist eine OfH?
Eine OfH ist eine Rechtsperson, die für einen oder mehrere Batteriehersteller für die Wahrnehmung der Pflichten der erweiterten Herstellerverantwortung nach dem Batterierecht sorgt.
Denkbar sind
- OfHs, die ihre Dienstleistung einer großen Anzahl von Kunden zur Verfügung stellen
- OfHs, die von nur einem Hersteller betrieben werden (sog. „Ich-OfH")
- OfHs, die nur einer von vorneherein begrenzten Anzahl von Herstellern – etwa unterschiedlichen Gesellschaften eines Konzerns – offen stehen.
Zulassung von OfHs
Um als OfH tätig werden zu können, benötigen Sie eine Zulassung der stiftung ear. Diese setzt zunächst einen entsprechenden Zulassungsantrag voraus, der das Zulassungsverfahren eröffnet. Im Zulassungsverfahren prüft die stiftung ear, ob Ihr Unternehmen die finanziellen und organisatorischen Mittel hat, um die Rücknahme und Behandlung von Altbatterien einer bestimmten Batteriekategorie für alle an Ihrer OfH beteiligten Batteriemengen der Hersteller (Beteiligungsmenge) zu erfüllen.
Antrag auf Zulassung als OfH
Für die Stellung des Zulassungsantrages bzw. der Zulassungsanträge müssen Sie zunächst ein Unternehmenskonto (https://info.mein-unternehmenskonto.de/) auf Basis von ELSTER erstellen. Mit „Mein Unternehmenskonto“ haben Sie die Möglichkeit digitale Verwaltungsleistungen verschiedenster Behörden über einen deutschlandweit einheitlichen Zugang zu nutzen. Mit Ihren Zugangsdaten von „Mein Unternehmenskonto“ können Sie sich über einen Link im ear-Portal der stiftung ear einloggen. Dieser Link kann ausschließlich per E-Mail an system(at)stiftung-ear.de angefordert werden. Bitte geben Sie hierfür als Betreff „OfH - Anforderung Link zur Einrichtung des Antragsteller-Accounts" an. Eine Einrichtung des OfH-Accounts über https://www.ear-system.de/ear-portal/ ist nicht möglich. Mit der Einrichtung des Accounts für eine OfH kann erst begonnen werden, wenn Sie der Weitergabe Ihrer Daten bei ELSTER an die stiftung ear zugestimmt haben. Nach Anlage Ihres OfH-Accounts können Sie sich zukünftig direkt unter https://www.ear-system.de/ear-portal/ über die Schaltfläche „Login mit Mein Unternehmenskonto" anmelden.
Es ist möglich, über den eingerichteten OfH-Account im ear-Portal für eine OfH („OfH-Account") die Zulassung in allen Batteriekategorien zu beantragen. Mittels eines Sachverständigengutachtens ist dabei zu belegen, dass Sie die Zulassungsvoraussetzungen (in Zukunft) erfüllen. Die Erstellung dieses Sachverständigengutachtens nimmt Ihr Sachverständiger ebenfalls schnell und einfach über das ear-Portal in seinem eigenen Sachverständigen-Account vor.
Detaillierte Hinweise für die Beantragung der Zulassung als OfH haben wir hier für Sie veröffentlicht.
Finanzielle Sicherheit
Für ein erfolgreiches Zulassungsverfahren benötigen Sie zudem eine für alle Beteiligungsmengen Ihrer Teilnehmer ausreichend hohe finanzielle Sicherheit. Falls Sie nämlich den übernommen Pflichten der erweiterten Herstellerverantwortung für Ihre Teilnehmer als zugelassene OfH nicht mehr nachkommen können, werden die Kosten, die bei der Behandlung und Rücknahme von Altbatterien für diese OfH entstehen, aus der Sicherheit erstattet.
Die Berechnungsformel sowie die Bemessungsfaktoren finden Sie hier.
Eine Musterbürgschaft finden Sie hier.
Mitteilungspflichten der OfHs
Die OfHs haben gegenüber dem Umweltbundesamt jährlich, jeweils bis zum Ablauf des 30. Juni unterschiedliche Mitteilungspflichten. Nähere Informationen zu Art und Umfang dieser Pflichten erfragen Sie beim Umweltbundesamt unter: batteriegesetz(at)uba.de.
Veröffentlichungspflicht der OfHs
Unter Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse müssen Sie jährlich bis zum 31.05. auf Ihrer Internetseite folgende Informationen veröffentlichen:
- die Eigentums- und Mitgliederverhältnisse
- die von den Mitgliedern geleisteten finanziellen Beiträge je in Verkehr gebrachter Gerätebatterie oder je in Verkehr gebrachter Masse an Gerätebatterie
- das Verfahren für die Auswahl von Abfallbewirtschaftern
- die im eigenen System erreichten Sammelquoten, Recyclingeffizienzen und Quoten für die stoffliche Verwertung
Zusätzlich müssen Sie auch Ihre Erfolgskontrolle – innerhalb eines Monats nach der Vorlage beim Umweltbundesamt – auf Ihrer Homepage veröffentlichen.