Änderungen am 18.08.2025
Am 18.08.2025 treten Änderungen im Batterierecht in Kraft. Wir haben hier die wesentlichen Informationen auf einen Blick zusammengestellt.
Am 18.08.2025 treten Änderungen im Batterierecht in Kraft. Wir haben hier die wesentlichen Informationen auf einen Blick zusammengestellt.
Sind Sie bereits vor dem 18.08.2025 registriert, werden Ihre Registrierungen am 18.08.2025 an die neue Rechtslage “angepasst”. Aber: Sie müssen bis zum 15.01.2026 folgende Aufgaben erledigen, damit Sie Ihre Registrierungen nicht verlieren:
Die Registrierung erfolgt für jede Marke und Batteriekategorie, die Ihr Unternehmen verwendet. Wenn Ihr Unternehmen mehrere Marken hat oder Batterien unter verschiedenen Marken verkaufen möchte, müssen Sie für jede Marke und Batteriekategorie eine separate Registrierung beantragen. Verfügen Sie über keine Marke, so kann Ihr Unternehmensname als Marke verwendet werden.
Bis zum 18.08.2025 können Sie noch Registrierungen in den bekannten Batteriearten beantragen: Fahrzeug-, Geräte- oder Industriebatterien. Ab dem 18.08.2025 werden dann aus den 3 Batteriearten 5 Batteriekategorien. Bei den Geräte- und Fahrzeugbatterien ändert sich nichts; nur die Bezeichnung der Fahrzeugbatterien wird künftig eine andere sein. Die Industriebatterien teilen sich in drei speziellere Batteriekategorien auf. Welche dies sind sehen hier.
Sie müssen dann auch die chemische Zusammensetzung Ihrer Batterien angeben. Hierfür steht Ihnen im ear-Portal ein Auswahlmenü zur Verfügung.
Beantragen Sie Ihre Registrierung wie gehabt!
Benötigen Sie eine Registrierung für Gerätebatterien, müssen Sie im Rahmen des Registrierungsverfahrens den Betrieb eines genehmigten Eigenrücknahmesystems nachweisen.
Benötigen Sie eine Registrierung für Fahrzeug- oder Industriebatterien, so erscheint nach Auswahl einer dieser Batteriearten ein Dropdown-Menü, über das Sie uns Ihre Rückgabemöglichkeiten mitteilen.
Jetzt gilt das neue Batterierecht!
Sie können Registrierungen in den neuen 5 Batteriekategorien beantragen. Für Gerätebatterien können Sie noch bis Jahresende den Betrieb eines genehmigten Eigenrücknahmesystems nachweisen. Für alle anderen Batteriekategorien können Sie noch Rückgabemodalitäten angeben. Aber: Bis spätestens 15.01.2026 müssen Sie für alle Batteriekategorien die Beteiligung an einer OfH nachweisen. Sonst wird Ihre Registrierung widerrufen.
Sie können auch bereits jetzt im Rahmen der Beantragung von Registrierungen Ihre Beteiligung an einer OfH nachweisen. Da die Pflicht zur Beteiligung an einer OfH erst ab 01.01.2026 gilt, erhalten Sie Ihre Registrierung dann auch erst mit Wirkung zum 01.01.2026.
Ab jetzt gilt die neue Rechtslage endgültig!
Sie müssen nun im Rahmen der Beantragung von Registrierungen Ihre Beteiligung an einer OfH nachweisen.
Möchten Sie als ausländisches Unternehmen Batterien in Deutschland in den Verkehr bringen, können Sie sich ab dem 18.08.2025 nicht mehr selbst registrieren. Sie benötigen dazu einen Bevollmächtigten, der in Deutschland ansässig ist und Ihre gesetzlichen Verpflichtungen als Hersteller übernimmt.
Achtung: Sie sind bereits registriert, haben aber keine Niederlassung in Deutschland? Dann wird Ihre Registrierung am 18.08.2025 widerrufen. Wollen Sie weiter rechtmäßig Batterien in Deutschland in Verkehr bringen, müssen Sie rechtzeitig einen Bevollmächtigten beauftragen und mit ihm einen Vertrag schließen. Der Bevollmächtigte beantragt dann für Sie die Registrierung.
Der Bevollmächtigte muss eine zuverlässige und handlungsfähige Rechtsperson mit Sitz in Deutschland sein. Jeder Hersteller kann nur einen Bevollmächtigten für alle seine Marken und Batteriekategorien haben.
Sind Sie als Bevollmächtigter für ein Unternehmen mit Sitz im Ausland tätig, dann übernehmen Sie die Pflichten der erweiterten Herstellerverantwortung für den Hersteller.
Werden Sie für neue Kunden tätig, können Sie deren Daten in Ihrem Bevollmächtigten-Account hinterlegen. Ab dem 18.08.2025 müssen Sie dann für Ihre Kunden eine Versicherung über die geschlossene Beauftragung mit Ihrem Kunden abgeben.
Sind sie bereits für einen vertretenen Hersteller als Bevollmächtigter, dann müssen Sie die Abgabe der Versicherung nachholen. Hierfür erhalten Sie ab dem 18.08.2025 eine Aufgabe im ear-Portal.
Jetzt müssen Sie spätestens bis 15.01.2026 tätig werden. Um Ihre Registrierung zu behalten, müssen Sie folgende Aufgaben erledigen: