Benötigen Sie vor dem 01.01.2026 eine Gerätebatterie-Registrierung, müssen Sie im Registrierungsprozess Ihre Teilnahme an einem genehmigten Eigenrücknahmesystem nachweisen.
Die genehmigten Eigenrücknahmesysteme finden Sie in diesem Verzeichnis:
Benötigen Sie vor dem 01.01.2026 eine Gerätebatterie-Registrierung, müssen Sie im Registrierungsprozess Ihre Teilnahme an einem genehmigten Eigenrücknahmesystem nachweisen.
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