Mitteilungspflichten

Frühestens ab September 2018 (für den Mitteilungsmonat August 2018) können Mengenmitteilungen in den seit 15.08.2018 geltenden Gerätearten abgegeben werden. Im Einzelnen bedeutet das:

  • Für Registrierungen, die ab dem 15.08.2018 in einer neuen Geräteart erteilt werden, müssen Sie ab Registrierungserteilung monatlich Ist-Inputmitteilungen in dieser neuen Geräteart abgeben. Gleiches gilt für die Eigenrücknahmemitteilungen und mittelbaren Exportmengenmitteilungen. 
  • Ist-Outputmitteilungen müssen Sie weiterhin unverzüglich und je Abholcode abgeben.

Die Jahres-Statistik-Mitteilung für das Kalenderjahr 2018 ist dann im Jahr 2019 für die neuen Gerätearten und Kategorien abzugeben.