Anzeigepflichten
Als Betreiber einer Erstbehandlungsanlage sind Sie verpflichtet, der stiftung ear die Behandlungstätigkeit vor ihrer Aufnahme mit folgenden Angaben anzuzeigen:
- Anschrift und Kontaktinformationen des Betreibers
- Nachweis der Zertifizierung (§ 21 ElektroG)
- Art der (Behandlungs-)Tätigkeiten
► Wichtig: Erneuerungen des Zertifikats reichen Sie rechtzeitig über das ear-Portal ein. Geben Sie die Behandlungstätigkeit auf, teilen Sie formlos z.B. per E-Mail an system(at)stiftung-ear.de mit, ab wann die Behandlungstätigkeit aufgegeben werden wird.