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Auf dieser und den folgenden Seiten erhalten Sie Informationen zu den Auswirkungen der in 2018 in Kraft tretenden Änderungen des ElektroG.
Ab 15.08.2018 gilt der offene Anwendungsbereich („Open Scope"). Dann fallen alle elektrischen und elektronischen Geräte in den Anwendungsbereich, wenn sie nicht explizit durch einen gesetzlichen Ausnahmetatbestand ausgeschlossen sind. Gleichzeitig werden die bisher 10 Kategorien entsprechend der europäischen WEEE-Richtlinie durch 6 neue Kategorien ersetzt. Diese wurden zusammen mit den regelsetzenden Herstellergremien in 17 neue Gerätearten unterteilt. Die Änderungen haben Auswirkungen für Hersteller, öffentlich-rechtliche Entsorger (örE), Vertreiber und entsorgungspflichtige Besitzer.
Hersteller/Bevollmächtigte (§ 3 Nr. 10 ElektroG)
- ab 15.08.2018 gilt der offene Anwendungsbereich wodurch z.B. Möbel und Bekleidung mit elektrischen Funktionen registrierungspflichtig werden können
- ab 01.05.2018 können Registrierungen in den neuen Gerätearten beantragt werden
- die Garantieparameter für 2018 gelten für das gesamte Kalenderjahr
- bestehende Registrierungen werden automatisch in die neue Geräteart überführt, folglich müssen Sie Ihre Registrierungen prüfen und Änderungsbedarf anzeigen
- die monatlichen Ist-Inputmitteilungen sind ab September bzw. November 2018 in den neuen Gerätearten abzugeben
- die Jahres-Statistik-Mitteilung ist für das gesamte Jahr 2018 in den neuen Gerätearten, Kategorien und Sammelgruppen abzugeben
Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (örE)
- ab 01.12.2018 gelten neue Sammelgruppenbezeichnungen
- daraus ergibt sich KEIN automatischer Abzug oder Tausch von Transporteinheiten
- bereits angezeigte Optierungen werden automatisch in die neue Sammelgruppenbezeichnung überführt
- die Eigenverwertungsmitteilungen werden schrittweise auf die neuen Kategorien und Sammelgruppen umgestellt
- die Jahres-Statistik-Mitteilung ist für das gesamte Jahr 2018 in den neuen Kategorien und Sammelgruppen abzugeben
Vertreiber
- die Jahres-Statistik-Mitteilung ist für das gesamte Jahr 2018 in den neuen Kategorien abzugeben
Entsorgungspflichtige Besitzer
- die Jahres-Statistik-Mitteilung ist für das gesamte Jahr 2018 in den neuen Kategorien abzugeben